Berufsunfähigkeit Kapitän
Hohes Berufsunfähigkeitsversicherung für Kapitäne
Die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen schätzen das Risiko von Kapitänen als relativ hoch ein. Kapitäne werden mehrheitlich in die Risikogruppe 4 eingestuft.
Auf dieser Seite
BU Risikoeinstufung für Kapitäne
Kapitäne/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.
BU Berufsgruppe Kapitän
Als Kapitän tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Personen und Güter. Dabei sind auch Sie selbst in der Schifffahrt hohen Risiken ausgesetzt.
Erfahrungsgemäß werden Kapitäne häufiger berufsunfähig als Angehörige anderer Berufsgruppen. Ein erhöhtes Unfallrisiko, sowie die Gefahr von durch den Beruf verursachten Krankheiten begleiten Ihre Tätigkeit.
Mit einer Einstufung in die Risikogruppe 4 ist es allerdings nicht einfach guten und günstigen Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.
Das A und O ist es, sich vor Abschluss eines Verischerungsvertrages einen genauen Überblick über die verschiedenen Tarife der Anbieter zu verschaffen.
Sparpotenzial für Kapitäne: Die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen bewerten die Risiken, den Sie in Ihrem Job als Kapitän ausgesetzt sind, teilweise ganz unterschiedlich. Diese Einschätzung ist jedoch ein entscheidender Faktor bei der Preis- und Leistungsgestaltung. Fordern Sie daher gleich unseren BU Vergleich für Kapitäne an und finden Sie den Versicherer mit dem besten Angebot.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Kapitäne
Um Ihnen die Recherche nach einer guten und trotz der hohen Risikogruppe günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Kapitäne zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Kapitäne [kostenfrei]
Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Kapitänen
Aufgaben: Kapitäne planen die Reiseroute und bestimmen die Position des Schiffes, sei es mittels elektronischer Navigationssysteme oder durch astronomische und terrestrische Beobachtungen. Sie gewährleisten eine sichere Schifffahrt und bedienen sich dazu neuester Technik im Bereich Radar- und Navigationssysteme. Der Kapitän legt außerdem das Verfahren des Wachdienst fest und fungiert als Vorgesetzter aller an Bord befindlicher Mitarbeiter.
Der Kapitän sorgt dafür, dass die Ladung, und deren Sicherung, die Löschung des Schiffs, sowie der Transport und das Verladen von Gefahrgut ordnungsgemäß und möglichst reibungslos funktionieren. Er kontrolliert regelmäßig Trimm und Belastung des Schiffs und sorgt für die Schiffsstabilität.
Der Kapitän führt das Schiffstagebuch und ist für das Mitführen aller benötigten Schiffspapiere verantwortlich. Er überwachtden technischen Schiffsbetrieb und hat für die an Bord anwesenden Personen die Fürsorgepflicht. Im Notfall trifft er Entscheidungen zu geeigneten Maßnahmen und überwacht die Bereitstellung medizinischer Erstversorgung an Bord.
Arbeitsumgebung und Beschäftigungsverhältnis: Kapitäne werden in der See- und Küstenschifffahrt beschäftigt. Sie sind dort in der Regel angestellt tätig.
BU-Risiko: Kapitäne sind bei An- und Ablegemanövern bei schwerem Seegang einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Sie sind bei ihrer Arbeit den Witterungseinflüssen ausgesetzt, d.h. sie arbeiten bei Kälte, Hitze, Nässe und Wind. Außerdem sind sie bei starkem Wellengang ständig Stößen und Vibrationen ausgesetzt, was zu dauerhaften Schädigungen des Bewegungsapparates führen kann. Das hohe Maß an Verantwortung, das Kapitäne tragen, sowie die unregelmäßigen Arbeitszeiten und die häufige Abwesenheit vom Wohnort können zur psychischen Belastung werden und Erkrankungen, wie etwa Depressionen und Burnout, nach sich ziehen.
BU Infothek Kapitän
Mit Anfang dreißig zahlen Sie als Kapitän zwischen 100 und mehr als 300 Euro pro Monat für Ihren BU-Tarif. Je nachdem, welches Angebot Sie wählen, wird es günstiger oder teurer! Für Ihren Beitrag erhalten Sie einen Vertrag mit Laufzeit bis zum 67. Geburtstag und im Ernstfall eine BU-Monatsrente in Höhe von 2.000 Euro. Da sich die Tarife stark voneinander unterscheiden, sollten Sie vor dem Abschluss auf jeden Fall vergleichen!
Zunächst kommt es auf die Bedingungen Ihrer BU an: Normalerweise gelten Sie als berufsunfähig im Sinne des Vertrages, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf für voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Sind die Kriterien der Versicherung erfüllt, müssen Sie Ihre Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Gutachten nachweisen. Die Gutachter sollten dabei explizit darauf eingehen, dass die Ausübung Ihres Berufes als Kapitän nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr möglich ist.
„Abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass der Versicherer Sie bei Berufsunfähigkeit auf irgendeinen Beruf verweisen darf, den Sie theoretisch noch ausüben können. Ihre bisherige Lebensstellung muss dabei zwar gewahrt bleiben, doch spielt die tatsächliche Arbeitsmarktlage keine Rolle. Verträge mit abstrakter Verweisung gibt es heute allerdings kaum noch.