Berufsunfähigkeit Visagist
Erhöhtes BU-Risiko für Visagisten/innen
Stress im Job, Allergien durch Arbeitsmaterialien und allgemeine Unfallrisiken führen dazu, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Visagisten höher ist als bei anderen Berufen. Das sehen auch Versicherungsanbieter so und stufen Visagisten in die Risikogruppe 4 ein.
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Berufsunfähigkeitsrisikoeinstufung für Visagisten/innen
Das BU-Risiko für Visagisten wird als mittelhoch eingeschätzt. Für Sie als Visagisten bedeutet das: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer noch erschwinglich und auch wichtig! Da Sie als Visagist viel mit den Händen arbeiten, können schon kleine Handverletzungen für das berufliche Aus sorgen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt aber auch, wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden.
Visagisten und Visagisteninnen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.
BU Risikogruppe: Beruf Visagist
Sparpotenzial für Visagisten und artverwandte Berufe: Die berufsbedingten Risiken, denen Visagisten ausgesetzt sind, werden von den Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht einheitlich klassifiziert.
Es bestehen Abweichungen hinsichtlich der Bewertung einzelner Faktoren, die sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken.
Hieraus ergibt sich ein erhebliches Sparpotenzial (bis zu 40 Prozent). Fordern Sie daher den unverbindlichen BU Vergleich für Visagisten an.
Beruf Visagist: Berufsbezogene BU-Ursachen
Die wichtigsten berufsbezogenen Ursachen für Visagisten, die zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit führen, finden Sie in der folgenden Auflistung.
Allergien und Hauterkrankungen: Der tägliche Kontakt mit Make-up-Produkten, Klebstoffen (z. B. für Wimpern) und Reinigungsmitteln kann zu allergischen Reaktionen oder Hautkrankheiten wie Kontaktdermatitis führen. Wenn Hautreizungen oder Ekzeme chronisch werden, kann die Arbeit mit Kosmetika unmöglich werden.
Atemwegsprobleme durch Chemikalien und feine Partikel: Das Einatmen von feinen Make-up-Partikeln, Haarsprays oder Lösungsmitteln kann die Atemwege reizen und langfristig Asthma oder chronische Atemwegserkrankungen auslösen. Besonders in schlecht belüfteten Arbeitsumgebungen ist dieses Risiko erhöht.
Rücken-, Schulter- und Nackenprobleme: Visagisten verbringen oft Stunden in gebückter oder einseitiger Haltung, während sie Kunden schminken. Durch solche Fehlbelastungen kann es zu Muskelverspannungen, Rückenschmerzen oder sogar ernsthaften Haltungsschäden kommen.
Infektionsrisiko durch engen Kundenkontakt: Da Visagisten direkt am Gesicht der Kunden arbeiten, besteht ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Hautinfektionen, Augenentzündungen oder Viren wie Herpes. Häufiger Kontakt mit solchen Erregern kann gesundheitliche Probleme verursachen, die eine langfristige Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Visagisten/innen
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Visagisten/innen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Visagisten/innen [kostenfrei]
Infothek: Berufsunfähigkeitsversicherung Visagist/in
Junge Visagisten Mitte zwanzig zahlen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Anbieter und Tarif zwischen etwa 65 Euro und 180 Euro. Dafür sichern sie eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro bis zu ihrem 67. Geburtstag ab. Eine Rente von 1.500 Euro kostet mindestens 30 Euro mehr, kann sich im Ernstfall aber lohnen. Bevor Sie eine BU abschließen, sollten Sie unbedingt mehrere Tarife miteinander vergleichen.
Aufgabenbereich: Visagisten sind Künstler. Sie schminken, bemalen, färben ihre Modelle, bis sie das darstellen, was verlangt ist. Eine Elfe, die in einem Theaterstück vorkommt, ein Monster, das auf der Kinoleinwand die Stadt verwüstet, oder die adrette Frau des Hauptdarstellers – mit Schminke und der richtigen Technik können Visagisten alles erstellen.
Arbeitsplatz: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Visagisten arbeiten. Manche haben ein eigenes Studio, in dem die Kunden verkehren. Andere Visagisten reisen zu Drehorten oder Schaustellerbühnen und Theatern und gestalten die Masken der Schauspieler und Models vor Ort. Bei bekannten Visagisten kann es vorkommen, dass sie an einem Tag in drei unterschiedlichen Ländern gebucht sind.
Beschäftigungsverhältnis: Bei Visagisten ist sowohl das Angestelltenverhältnis als auch die Selbständigkeit möglich. Anerkannte Kosmetikfirmen oder Theater haben ihre eigenen, angestellten Visagisten. Aber auch selbständige Visagisten sind keine Seltenheit.
Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Tritt später der Leistungsfall ein, wird der Versicherer nämlich genau nachforschen und kann bei Falschangaben schlimmstenfalls die Leistung verweigern. Auch Ihren Arzt müssen Sie von der Schweigepflicht entbinden. Wenn der Versicherer etwas nicht erfragt, müssen Sie es allerdings auch nicht angeben.