Visagist Selbständigkeit
Selbständig werden als Visagist
Sie wollen endlich selbst bestimmen, was Sie für Ihre Arbeit verdienen? Als Visagist selbständig zu werden, ist gar nicht so einfach – außer man weiß wie. Wir haben deshalb hier alle wichtigen Informationen für Sie bereitgestellt.
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Wer Visagist werden will, der muss häufig erst mal einiges investieren. Ist man mit Leidenschaft dabei, kann sich das aber durchaus lohnen. Hat man sich erst mal einen Kundenstamm aufgebaut, kann man als selbständiger Visagist ordentlich verdienen.
Die erste Frage, die Sie sich bei dem Vorhaben stellen müssen, ist die, ob Sie die erste Zeit finanziell überbrücken können. Erst wenn regelmäßig Aufträge reinkommen, können Sie von dieser Arbeit leben. Das kann Monate oder sogar Jahre dauern. Ein zweites Standbein oder finanzielle Rücklagen sind daher überaus empfehlenswert.
Zudem sollten Sie sich so vielseitig wie möglich präsentieren und auch Dienstleistungen wie Farb- und Stilberatungen anbieten. Am Anfang jeder Selbständigkeit sollte ein Businessplan stehen, der Ihnen und potentiellen Geldgebern ein realistisches Bild des geplanten Vorhabens liefert. In einem Businessplan müssen Sie sich mit allen ungeliebten Fragen auseinander setzen, die eine Selbständigkeit begleiten. Das ist anstrengend, danach wissen Sie aber, ob sich der Schritt wirklich lohnt.
Um aber überhaupt in die Lage zu kommen, sich als Visagist bzw. Make-Up-Artist selbständig machen zu können, brauchen Sie zunächst einmal die nötigen Kenntnisse, die Sie im Rahmen einer privaten Ausbildung erwerben können. Wir sagen Ihnen im Folgenden alles, was Sie über die Selbständigkeit als Visagist wissen müssen.
Visagist Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung
Die Bezeichnung „Visagist“ ist ebenso wenig wie die Bezeichnung „Make-Up-Artist“ gesetzlich geschützt. Das heißt generell kann sich jeder, der in diesem Bereich betätigt, einfach so nennen. Ohne das entsprechende Grundlagenwissen kann man jedoch nicht erfolgreich arbeiten. Selbst wer viel Talent mitbringt, sollte zunächst eine Ausbildung machen.
Diese werden von privaten Visagistenschulen angeboten und können zwischen wenigen Tagen und Wochen, auch bis zu einem Jahr dauern. Ebenso unterschiedlich wie die Laufzeiten sind auch die Kosten. Bis zu 20.000 Euro muss man für eine Visagistenausbildung zahlen. Allerdings beinhaltet dies in der Regel neben der Grundausstattung, die man in jedem Fall braucht, auch Fotoshootings, bei denen Sie erste Erfahrungen sammeln können, sowie die Reisekosten, die dabei entstehen.
Sie selbst können entscheiden, wie umfangreich die Ausbildung sein soll, welche Inhalte Ihnen wichtig sind und was Sie dafür bezahlen können. Sie sollten sich nur vor der Anmeldung von der Seriosität der Bildungseinrichtung überzeugen. Die Kurse werden mit einem Zertifikat abgeschlossen, das Sie bei potentiellen Auftraggebern als Referenz angeben können. Weiterbildungen in Form von Wochenendkursen sind jederzeit möglich und auch sinnvoll.
Selbständiger Visagist: Mobil oder im Salon?
Ob man als Visagist mobil oder im Salon tätig wird, hängt ganz davon ab, welches Konzept man verfolgt. Wer vorwiegend Typ- und Stilberatungen oder Braut-Make-Ups anbieten will, der kann einen eigenen Beauty-Salon eröffnen oder sich an einen anderen Salon, z.B. einen Friseur anschließen. Der Standort des Salons, die Verkehrsanbindung und Umgebung, sowie das äußere Erscheinungsbild sind oftmals entscheidende Faktoren für den Zulauf. Wenn man einen Salon gründet, sind viele Hygiene- und Einrichtungsvorschriften zu berücksichtigen.
Wer eher bei Film und Fernsehen oder in der Modebranche arbeiten will, der braucht nicht unbedingt eigenen Salon. Denn dann fährt man meist zu verschiedenen Orten, um dort am Set die Aufträge auszuführen. Bei kurzfristigen Anfragen schadet es natürlich nicht, selbst einen Ort zu haben, an dem man professionell arbeiten kann. Hierfür reicht aber auch ein Platz in der eigenen Wohnung, der ausreichend beleuchtet ist.
Selbständigkeit Visagist: Gewerbeanmeldung und Behördengänge
Bei Visagisten ist die Frage nach der Gewerbeanmeldung nicht leicht zu beantworten. Wenn ein Visagist nachweisen kann, dass seine Tätigkeit künstlerisch ist und er in seiner schöpferischen Tätigkeit nicht weisungsgebunden arbeitet, dann gilt er nach dem Steuerrecht als Freiberufler und damit entfällt eine Gewerbeanmeldung. Das abzugrenzen ist jedoch so schwierig, wie es sich anhört. Die Frage ob Freiberufler oder Gewerbetreibender ist dabei von großer Bedeutung: Als Gewerbetreibender müssen Sie ggf. Gewerbesteuer zahlen, sind Pflichtmitglied bei der Berufsgenossenschaft und in der Industrie- und Handelskammer und müssen ab gewissen Umsätzen eine Bilanz erstellen.
Werden Sie als Künstler können Sie hingegen Mitglied in der Künstlersozialkasse werden und sind somit sozialversichert, brauchen aber nur die Hälfte der Beiträge selbst zu zahlen. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil von 2005 entschieden, dass die Arbeit von Visagisten und Stylisten durchaus künstlerisch sein kann. Sowohl das Finanzamt als auch die Künstlersozialkasse stellen auf das Gesamtbild der Tätigkeit ab. Die Entscheidung des jeweils anderen kann bei der Klärung des Status hilfreich sein.
Aber Vorsicht: wenn Sie zum Beispiel Kosmetik vertreiben, dann kann das Finanzamt ganz schnell von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, die dann für die gesamte Tätigkeit angenommen wird. Sind diese Tätigkeiten trennbar, sollten Sie das auch tun. Häufig nimmt das Finanzamt die Erklärung zum Freiberufler erst einmal ungeprüft hin. Wird bei einer Betriebsprüfung jedoch festgestellt, dass Sie auch gewerbliche Einkünfte erwirtschaften, können Sie nachträglich als Gewerbetreibender eingestuft werden.
Das einzige was Ihnen Rechtssicherheit in diesem Punkt verschafft, ist eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt anzufordern. Haben Sie im Antrag Ihre Tätigkeit vollständig beschrieben und die Auskunft erhalten, dass Sie als Freiberufler gelten, kann Ihnen eine spätere Betriebsprüfung den Status nicht wegnehmen, außer natürlich Sie haben nicht alle Tätigkeiten angegeben oder es sind noch welche dazu gekommen.
Wichtige Versicherungen für Visagisten
Welche Versicherungen benötigt ein Visagist?
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Berufsunfähigkeit für Visagisten
Stress im Job, Allergien durch Arbeitsmaterialien und Arbeiten im Stehen und in gebeugter Haltung führen dazu, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Visagisten höher ist als bei anderen Berufen.
Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken machen.