Berufsunfähigkeit Baugeräteführer und Maschinenführer

Baugeräteführer werden häufig berufsunfähig!

Als Baugeräteführer gehören Sie zu einer Berufsgruppe mit vergleichsweise hohem Risiko berufsunfähig zu werden. Daher werden Sie von den BU-Versicherern in der Regel in die Risikogruppe 4 eingeordnet. Ein guter Berufsunfähigkeitsschutz kann teuer werden.

BU Risikoeinstufung Baugeräteführer

Berufsunfähigkeit Baugeräteführer

Auch wenn Berufsunfähigkeit in Ihrem Beruf kein so großes Thema ist wie in anderen, sollten Sie sich in aller Ausführlichkeit damit auseinander setzen. Denn: Niemand kann mit Gewissheit sagen, dass er nicht durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung in die Situation geraten kann, seinen Job nicht mehr ausüben zu können.

Berufsgruppe Baugeräteführer

Berufsgruppe Baugeräteführer: Risikogruppe 4

Baugeräteführer werden von den Versicherungen mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.

Die Risikogruppierung der Versicherer ist nur ein Baustein von vielen, die bei der Berechnung der Beiträge einer BU-Versicherung relevant sind.

Die Risikoeinschätzung sollte Sie daher keinesfalls abschrecken, sondern vielmehr dazu bewegen ausreichend vorzusorgen.

Der entscheidende Schritt zu optimalem Schutz ist ein Vergleich der Angebote der BU-Versicherungen – hier verbirgt sich das größte Sparpotenzial.

Die Anbieter setzen verschiedene Schwerpunkte und bewerten berufsbezogene Risiken oftmals unterschiedlich, so dass es auch für Sie als Baugeräte- oder Maschinenführer bei näherem Hinsehen leistungsstarken und bezahlbaren BU-Schutz geben kann. Hinsichtlich der Versicherungsprämie macht es einen erheblichen Unterschied, os Sie in die Risikogruppe 4 oder 5 eingestuft werden.

Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Baugeräte- und Maschinenführern

Aufgaben: Baugeräteführer und Maschinenführer verbringen große Maschinen und Baugeräte, wie etwa Bagger, Planierraupen und Kräne, zu ihren Einsatzorten. Diese sind bei Arbeiten im Hoch-, Tief- und Straßenbau unverzichtbar. Außerdem bereiten Baugeräteführer Bauarbeiten vor, wozu sie Zeichnungen und Skizzen anfertigen.

Dann richten sie die Baustelle ein und sichern sie ab, d.h. Arbeits- und Schutzgerüste, sowie Schutzzäune müssen aufgebaut werden. Nach dem Verladen und Transportieren von Baugeräten zu ihrem Arbeitsort, nehmen sie diese in Betrieb und führen sie. Das bedeutet, dass Baugeräteführer ggf. Gräben ausheben, Böden abtragen oder Fertigteile abladen und einbauen. Auch stationäre Anlagen, wie Betonmischmaschinen, werden vom Baugeräteführer bedient. Falls nötig werden Baugeräte und -maschinen umgerüstet.

Zu den Aufgaben eines Baugeräte- oder Maschinenführers gehört es außerdem die Baugeräte zu warten und für deren Instandsetzung zu sorgen. Kraft- und Schmierstoffe müssen regelmäßig kontrolliert und ausgewechselt werden, Störungen festgestellt und behoben werden. Sie nehmen Einstellungen an Bauteilen und Baugruppen vor und prüfen diese auf ihre Sicherheit. Dabei sind Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzbestimmungen zu beachten.

Arbeitsumfeld und Beschäftigungsverhältnis: Baugeräte- und Maschinenführer sind meist angestellt tätig in Betrieben des Hoch und Tiefbaus, sowie im Straßen- und Spezialtiefbau. In erster Linie arbeiten sie im Freien auf Baustellen, darüber hinaus auch in Werkstätten.

BU-Risiko: Die Arbeit von Baugeräteführern ist körperlich höchst anspruchsvoll. Sie arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen, sind dabei auf dem Baugerät häufig starken Vibrationen und Stößen ausgesetzt. Dabei besteht die Gefahr von massiven Schädigungen des Bewegungsapparates. Außerdem findet die Arbeit bei Hitze, Nässe, Kälte und Feuchtigkeit statt, teilweise muss auch unter Dämpfen, Gasen und Rauch gearbeitet werden. Dazu kommt die stetige Lärmbelästigung auf Baustellen.

Baugeräteführer arbeiten im Schichtdienst und werden auf ständig wechselnden Baustellen eingesetzt. Dies kann auch psychisch belastend sein. Psychische Erkrankungen und Burnout können daraus resultieren und ebenfalls zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Baugeräte- und Maschinenführer

Um Ihnen die Suche nach einer guten und trotz der hohen Risikogruppe „günstigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Maschinen und Baugeräteführer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

BU Vergleich für Maschinen-/Baugeräteführer [kostenfrei]

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

BU Infothek Baugeräteführer

Wie hoch ist das BU-Risiko für Baugeräteführer?

Als Baugeräteführer ist Ihr BU-Risiko erhöht (Risikogruppe 4). Das liegt vor allem daran, dass Sie körperlich schwer und bei jedem Wetter im Freien arbeiten. Da Sie durch die Arbeit mit Maschinen ständig Vibrationen ausgesetzt sind, können Bewegungsapparat und Gehör dauerhaft geschädigt werden. Außerdem besteht in Ihrem Arbeitsumfeld eine nicht geringe Unfallgefahr.

Wann bin ich berufsunfähig?

Als berufsunfähig gelten Sie normalerweise, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Berufsunfähigkeit stellt ein Arzt fest. Berufsunfähig ist nicht gleich erwerbsunfähig: Erwerbsunfähigkeit bedeutet nämlich, dass Sie fast gar keinen Beruf mehr ausüben können. Eine staatliche Erwerbsminderungsrente bekämen Sie erst bei Erwerbsunfähigkeit.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um den Vertrag abzuschließen?

Ihren BU-Vertrag sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Der Grund: Die Kosten einer BU hängen maßgeblich von Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab, so dass jüngere Kunden grundsätzlich günstiger wegkommen. Auch als Berufsanfänger können Sie bereits einen Vertrag erwerben. Wenn Sie anfangs nur geringe Beiträge zahlen können, nehmen Sie einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie.

Berufsunfähigkeit und Versorgungslücke

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für viele Menschen heutzutage zum Standard - und das ist auch gut so. Doch leider denkt nicht jeder beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung an etwaige Versorgungslücken. Weiter »