Zimmerer Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Zimmerei

Eine eigene Zimmerei zu gründen und als Zimmerer selbständig zu werden erfordert viel Planung und Einsatz. Wie es erfolgreich gelingen kann, sagen wir Ihnen hier.

Zimmerer Selbständigkeit

Das Bauen mit Holz ist wieder im Trend! Natürliche Rohstoffe und nachhaltiges Bauen werden auch in Zukunft wichtig sein und bleiben. Zimmereien werden daher wohl auch künftig genug Aufträge bekommen. Auch die Montage von Energieanlagen ist ein wachsender Markt, an dem Zimmerer partizipieren können. Wer also eine Zimmerei gründen will, der hat gute Chancen damit erfolgreich zu sein.

Bevor man loslegt, sollte man einen Businessplan erstellen, in dem man sich auch unbequeme Fragen stellt und beantwortet. Nur dann hat man einen realistischen Blick auf die Selbständigkeit und weiß, worauf man sich einlässt. Als Zimmerer selbständig zu werden ist meist sehr kostspielig, es müssen viele Werkzeuge und Geräte angeschafft, Personal bezahlt und der Betrieb eingerichtet werden.

Hierzu kann eine Starthilfe von Banken oder Fördermittelstellen gebraucht werden. Die verlangen dann in jedem Fall einen ausgearbeiteten Businessplan, um die Chancen des Betriebs einschätzen zu können, bevor sie die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel zusagen. Die Finanzierung ist allerdings nur ein Punkt von vielen, der bei der Gründung einer Zimmerei zu beachten ist. Wir sagen Ihnen, was noch wichtig ist, wenn Sie als Zimmerer erfolgreich selbständig werden wollen.

Zimmerei Selbständigkeit: mit und ohne Meistertitel

Das Zimmerhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, d.h. grundsätzlich besteht die Meisterpflicht. Es gibt allerdings durchaus die Möglichkeit eine Zimmereibetrieb zu gründen, auch ohne eigenen Meistertitel.

Hierzu kann entweder ein Zimmerermeister als technischer Betriebsleiter eingestellt werden oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung beantragt werden. Das ist dann möglich, wenn man selbst mindestens sechs Jahre als Geselle gearbeitet hat und davon mindestens vier Jahre eine leitende Position inne hatte. Auch wer bereits ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, kann eine Ausübungsberechtigung bekommen (§7b HwO).

Natürlich sind die erforderlichen betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnisse nachzuweisen. Um den Meistertitel zu erwerben, muss man zunächst eine Ausbildung zum Zimmerergesellen machen.

Diese dauert drei Jahre und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Danach können Sie theoretisch sofort die Weiterbildung zum Zimmerermeister machen. Allerdings empfiehlt es sich zuvor Berufserfahrung zu sammeln.

Besonders, wer mit einem eigenen Betrieb selbständig werden will, sollte sich in seinem Metier gut auskennen. Nur dann ist er später in der Lage sein Personal zu führen, junge Menschen auszubilden und den Kunden zufrieden zu stellen.

Zimmerer in eigener Zimmerei: Standort und Kundenakquise

Eine der wichtigsten Entscheidungen, die man vor Eröffnung eines Betriebs treffen muss, ist wo dessen Standort sein soll. Die Verkehrsanbindung des Betriebs, die Zulieferwege, sowie die Alters- und Sozialstruktur im Ort spielen eine gewichtige Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg der Zimmerei.

Der Radius eines Handwerksbetriebs ist beschränkt, deshalb sollte man vor Auswahl des Standorts eine genaue Analyse der Gegebenheiten durchführen und auch die Konkurrenzsituation in der Region in den Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen.

Eine gut gestaltete Webseite, auf der Sie Ihr Angebot präsentieren können, ist ein wichtiges Instrument zur Kundengewinnung. Außerdem sollten Sie mit Flyern und Broschüren auf Ihren Betrieb aufmerksam machen.

Die Investition in Werbung ist eine in die Zukunft, denn nur wenn man Ihren Betrieb kennt, wird man Ihnen Aufträge erteilen. Ist das Geschäft einmal angelaufen ist die Qualität Ihrer Arbeit die beste Visitenkarte für Ihren Betrieb. Mund-zu-Mund-Propaganda ist das wertvollste Werbemittel überhaupt.

Selbständigkeit Zimmerei: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Zunächst müssen Sie die Eintragung des Betriebs in die Handwerksrolle beantragen. Dies ist bei der zuständigen Handwerkskammer möglich, bei der Sie ab dann automatisch Pflichtmitglied sind. Danach können Sie bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung das Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt informiert im Anschluss daran das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft über die Gewerbeeröffnung. 

Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Ihre angestellten Mitarbeiter ab. Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Anzeige einen Fragebogen, in dem Sie verschiedene Fragen zum Gewerbe beantworten müssen.

Wenn Sie diesen ausgefüllt ans Finanzamt gesandt haben, wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt, die Sie künftig auf allen Rechnungen ausweisen müssen. Unterstützung bei den Formalitäten finden Sie auch bei der Handwerkskammer und den Berufsverbänden.

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