Zahntechniker Selbständigkeit

Selbständig werden mit einem Dentallabor

Sie wollen sich als Zahntechniker selbständig machen und ein eigenes Dentallabor gründen? Dafür sollten Sie neben dem nötigen Kleingeld auch viel Gründerwissen haben. Wir haben hier einige wichtige Punkte für Sie beleuchtet.

Zahntechniker Selbständigkeit

Sie haben schon lange als angestellter Zahntechniker gearbeitet und wollen jetzt endlich selbst durchstarten? Vielleicht stehen Sie aber auch noch ganz am Anfang, wissen aber jetzt schon, dass Sie später Ihr eigener Chef sein wollen? Egal wie Sie an die Sache herangehen: Eine Selbständigkeit will geplant sein.

Ein Angestelltenverhältnis bietet eine ganze Menge Sicherheit, die Gründer oft schmerzlich vermissen, wenn Sie den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben.

Dabei ist das nur dann ein Problem, wenn man nicht weiß, was einen erwartet. Um sich einen guten Überblick über die Kosten der Selbständigkeit zu verschaffen, um Personal und Fixkosten planen zu können und aus vielen anderen Gründen, sollten Sie dringend einen Businessplan erstellen.

Der ist nötig bei Kreditanträgen bei Banken und Geldinstituten und hilft Ihnen zugleich Ihre Gedanken zu ordnen. Ein Existenzgründerseminar bei der Handwerkskammer ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Im Folgenden sagen wir Ihnen, was Sie noch beachten müssen, wenn Sie sich als Zahntechniker mit einem eigenen Dentallabor selbständig machen wollen.

Zahntechniker Selbständigkeit: Ausbildung und Meistertitel

“Zahntechniker“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die man nur tragen darf, wenn man die dreieinhalbjährige Ausbildung erfolgreich gemacht und mit der Zahntechniker-Prüfung abgeschlossen hat. Die Ausbildung erfolgt dual in Berufsschule und Betrieb. In der Regel haben die Auszubildenden die mittlere Reife oder gar Abitur. Einige Wenige werden auch mit Hauptschulabschluss genommen. Nach Bestehen der Prüfung ist man Zahntechniker-Geselle, was die formale Zulassung für eine möglich anschließende Meisterprüfung ist.

Wenn Sie ein eigenes Dentallabor gründen und als Zahntechniker selbständig werden wollen, dann ist der Meistertitel unumgänglich. Im Gegensatz zu anderen Berufen, wo  mittlerweile auch für langjährige Gesellen die Möglichkeit der Selbständigkeit besteht, ist für Zahntechniker (wie u.a. auch für Schornsteinfeger und Augenoptiker) der Meistertitel Pflicht. Umgehen kann man ihn nur durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 8 Handwerksordnung oder durch die Einstellung eines Meister, dem dann die technische Leitung des Betriebs obliegt. Eine weitere Zugangsmöglichkeit besteht in einem Masterstudium Dentaltechnik.

Zahntechniker im eigenen Dentallabor: Standort, Zusammenarbeit und Ausstattung

Der wirtschaftliche Erfolg eines eigenen Dentallabors hängt unter anderem davon ab, wie gut die Arbeitsauslastung ist. Die Zusammenarbeit mit Zahnärzten, die ihre Aufträge an Sie erteilen, sind das A und O. Je mehr Ihrer Partner im näheren Umkreis sind, desto schneller können Sie fertige Arbeiten abliefern und damit Folgeaufträge sichern. Sie brauchen einen möglichst zentralen Standort mit guter Verkehrsanbindung, um Lieferwege einfach und kurz zu halten. In den Werkstatträumen brauchen Sie Gas- und Drehstromanschlüsse, es ist von Vorteil, wenn diese von Anfang an vorhanden sind.

Neben einer kompletten Neugründung, bei der Sie für die gesamte Ausstattung selbst aufkommen und alle Geschäftsbeziehungen neu knüpfen müssen, gibt es auch die Möglichkeit ein bestehendes Dentallabor zu übernehmen. Das hat allerdings weitreichende rechtliche Folgen für Sie, weshalb Sie sich hier unbedingt zuvor von einem Steuerberater beraten lassen sollten. Eine umfassende betriebswirtschaftliche Prüfung ist erforderlich, um den korrekten Unternehmenswert zu ermitteln.

Die Anschaffungskosten für technische Geräte, Computer und Werkzeuge, sowie die Werkstattausstattung müssen mit 120.000 bis 180.000 Euro kalkuliert werden. Das ist nur ein grober Anhaltspunkt, denn die tatsächlichen Kosten hängen von den verschiedensten Faktoren ab.

Selbständigkeit Zahntechniker: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Zunächst muss Ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden können. Damit sind Sie automatisch Pflichtmitglied in der Handwerkskammer. Danach können Sie das Gewerbe bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden. Hierfür reicht in der Regel die Vorlage des Personalausweises und ein ausgefülltes Anmeldeformular.

Danach bekommen Sie vom Finanzamt, welches automatisch über die Anmeldung informiert wird, einen Fragebogen zugeschickt. Diesen füllen Sie aus und senden ihn zurück, woraufhin Ihnen eine Steuernummer erteilt wird. Die brauchen Sie um gültige Rechnungen stellen zu können. Ebenfalls von der Gewerbeanmeldung in Kenntnis gesetzt werden die Ordnungsbehörden und das Gewerbeaufsichtsamt.

Weitere Informationen für Zahntechniker

Welche Versicherungen benötigt ein Zahntechniker?

Betriebshaftpflicht für Dentallabore

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Zahntechniker

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Betriebshaftpflicht für Dentallabore

Als Betriebsinhaber eines Dentallabors müssen Sie für die verschiedensten Fehler und Versäumnisse gerade stehen – mit allen Konsequenzen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Dentallabore können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren und die haftbaren Risiken minimieren.