Tierarzt Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Tierarztpraxis

Sie wollen als Tierarzt eine eigene Praxis eröffnen? Welche Ausbildung Sie brauchen, wie man einen geeigneten Standort findet und vieles mehr, lesen Sie hier in unserem Artikel zum Thema „Selbständig werden als Tierarzt“.

Tierarzt Selbständigkeit

Wer sich für den Beruf des Tierarztes entscheidet, der merkt schon in der Ausbildung, dass dies kein Job wie jeder andere ist. Die Studienzeiten sind lang und die zu absolvierenden Prüfungen schwierig. Hat man es dann geschafft, winkt ein guter Verdienst und ein für jeden Tierliebhaber überaus erfüllender Beruf.

Vielen reicht es nicht, in einem Angestelltenverhältnis für einen niedergelassenen Arzt tätig zu werden. Sie wollen stattdessen selbst über die Praxisführung bestimmen und sind bereit, dafür viel Arbeit und harte erste Jahre in Kauf zu nehmen.

Bis man sich einen Patientenkreis erarbeitet hat, kann die Selbständigkeit sowohl finanziell als auch von Arbeitspensum sehr anstrengend sein. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten Tierarzt in der eigenen Praxis zu werden.

Neben der Gründung einer ganz neuen Praxis, was einem die größten Gestaltungsmöglichkeiten gibt, aber auch viel Geld kostet, kann die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis eine Alternative sein. So können Sie Einrichtung günstig ablösen und häufig einen bereits bestehenden Kundenkreis übernehmen. Sie selbst entscheiden, worauf es Ihnen bei der Selbständigkeit als Tierarzt ankommt. Lesen Sie hier alle wichtigen Fakten zur Gründung einer eigenen Tierarztpraxis. Danach wissen Sie Bescheid und können in die Unabhängigkeit starten!

Tierarzt Selbständigkeit: Ausbildung und Approbation

Die Grundvoraussetzung um als Tierarzt arbeiten zu dürfen, ist das Vorliegen eines abgeschlossenen Studiums der Tierheilkunde (Veterinärmedizin). Nur fünf Hochschulen in Deutschland bieten diesen Studiengang derzeit an.

Die Regelstudienzeit beträgt elf Semester, welche in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert sind. Innerhalb des Studiums sind verschiedene Prüfungen abzulegen. Diese sind: Die tierärztliche Vorprüfung, bestehend aus Vorphysikum und Physikum, sowie die tierärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abgelegt wird.

Nach Abschluss des Studiums und erfolgreichem Ablegen der Tierarztprüfung, kann man die Approbation (Berufserlaubnis) beantragen. Hierzu ist es erforderlich, dass man neben der bestandenen Prüfung nachweist, dass man persönlich und gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet ist. Dazu ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, sowie eine Erklärung darüber, ob ein Gerichts- oder Strafverfahren anhängig ist. Außerdem muss ein ärztliches Attest beigefügt werden.

Tierarzt in eigener Praxis: Räumliche Anforderungen und Standort

Wenn Sie sich nicht für die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis entscheiden, sondern sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen, sollten Sie bei der Wahl des Standortes einiges beachten.

Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen, weil er nachhaltigen Einfluss auf die Höhe Ihres Einkommens hat. Sie sollten vor einer Entscheidung immer zunächst eine Standortanalyse durchführen, bei der Sie feststellen, wie die Altersstruktur im Einzugsgebiet ist, wie viel Konkurrenz bereits am Ort ansässig ist und welche Gegebenheiten vorliegen.

In ländlicher Umgebung ist das Einzugsgebiet meist sehr viel größer als in der Stadt, außerdem kann hier eine Nutztier-oder Pferdepraxis interessant sein. Sie sollten herausfinden, wie viele Höfe und Gestüte sich im Umkreis befinden und wie groß der Tierbestand ist. Wichtig für jede Praxis ist, wie gut man sie erreichen kann. Eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Parkplätze sollten daher unbedingt vorhanden sein.

Zur Ausstattung der Räume geben die Tierärztekammern Leitfäden heraus. Diese sind nicht zwingend bindend, sollten aber weitestgehend eingehalten werden. Unbedingt erforderlich ist, dass die Räume und die Ausstattung gut zu reinigen sind. Glatte Böden, die täglich gewischt werden können und Oberflächen die regelmäßig desinfizierbar sind, sind absolute Pflicht.

Wird operiert, sollte ein eigener Operationsraum zur Verfügung stehen. Einen Warteraum mit ausreichender Bestuhlung muss man ebenfalls vorhalten können. Um einen Röntgenapparat und eine Hausapotheke in der Praxis haben zu dürfen, muss man dies anmelden. Wo genau, kann Ihnen die örtliche Tierärztekammer sagen.

Selbständigkeit Tierarzt: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Eine Gewerbeanmeldung ist als Tierarzt nicht erforderlich, denn es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG. Damit entfällt auch die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer. Allerdings ist die tierärztliche Behandlung umsatzsteuerpflichtig. Tierärzte sind damit zur Anmeldung von Umsatzsteuer verpflichtet. Gleichzeitig bedeutet dies, dass sie bei der Anschaffung von Praxisausstattung vorsteuerabzugsberechtigt sind. Sie sollten sich hier steuerlich beraten lassen, sofern ihre eigenen Kenntnisse nicht ausreichen.

Sie müssen Ihre Tätigkeit zeitnah beim Finanzamt anmelden und erhalten daraufhin eine Steuernummer, die Sie auch auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen. Tierärzte, die Angestellte beschäftigen, müssen sich bei der Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege anmelden, die dann die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt. Tierärzte, die alleine arbeiten, können sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft unfallversichern.

Eine Anmeldung bei der zuständigen Tierarztkammer ist ebenfalls Pflicht. Die Altersvorsorge ist bei Tierärzten über das Versorgungswerk geregelt. Wer dort Mitglied ist, kann sich in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Wichtige Versicherungen für Tierärzte

Welche Versicherungen benötigt ein Tierarzt?

Berufshaftpflicht für Tierärzte

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Tierarzt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufshaftpflicht für Tierärzte empfohlen

Auch bei Tieren können Behandlungsfehler schwerwiegende Folgen haben. Im schlimmsten Fall verklagt Sie der Halter und macht Schadenersatzansprüche geltend. Für diesen Fall empfiehlt sich die Berufshaftpflichtversicherung.