Schornsteinfeger Selbständigkeit

Selbständig werden als Schornsteinfeger

Das Schornsteinfegerhandwerk befindet sich seit 2013 im freien Wettbewerb, wer sich also als Schornsteinfeger selbständig machen will, kann das tun. Um aber auch erfolgreich  selbständig zu werden, sollte man einiges beachten. Wir sagen Ihnen hier, was das ist.

Schornsteinfeger Selbständigkeit

Schornsteinfeger hatten in Deutschland lange Zeit eine ganz eigene Stellung. Sie sind Unternehmer, da Sie aber auch hoheitsvolle Tätigkeiten ausgeübt haben und an das Gebührenverzeichnis der (Bundes-) Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gebunden waren, nannte man sie beliehene Unternehmer.

Durch die Beleihung werden Hoheitsrechte auf natürliche und juristische Personen übertragen. Mit dem Ende des Kehrmonopols zum 01.01.2013 können anfallende Kehr- und Überprüfungsarbeiten an einen freien Schornsteinfeger nach Wahl des Kunden übergeben werden.

Allerdings bleiben gewisse Tätigkeiten weiterhin dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten, der weiterhin bestellt wird und für diese Tätigkeiten an die Gebührenordnung gebunden ist, für alle anderen Aufgaben aber einen eigenen Preis festsetzen kann.

In Hinblick auf diese verbliebenen hoheitlichen Tätigkeiten, zu denen zum Beispiel die Führung des Kehrbuchs, Feuerstättenschau und Bauabnahme gehören, bleiben sie auch weiterhin beliehene Unternehmer. Ansonsten sind sie Gewerbetreibende und konkurrieren mit den freien Schornsteinfegern.

Das positive für alle, denen kein Kehrbezirk zugewiesen wurde, ist, dass sie sich jetzt auch ohne selbständig machen können. Sollten Sie das vorhaben, sollten Sie sich im Klaren sein, dass viele Menschen auch weiterhin auf den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zurückgreifen werden, sofern Sie nicht mit Leistungen und Preisen überzeugen können. Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen, um als selbständiger Schornsteinfeger Erfolg zu haben.

Schornsteinfeger Selbständigkeit: Ausbildung und Meistertitel

Schornsteinfeger-Geselle wird man, indem man eine dreijährige duale Ausbildung absolviert. Die überwiegende Zahl der Auszubildende hat mindestens mittlere Reife, rechtliche Vorgaben bezüglich der Zugangsvoraussetzungen gibt es allerdings nicht. Nach erfolgreich abgeschlossener Gesellenprüfung kann eine Weiterbildung zum Schornsteinfeger-Meister direkt angeschlossen werden, es ist keine längere Berufsausübungszeit mehr nötig.

Wer keine Ausbildung zum Schornsteinfeger-Gesellen gemacht hat, sondern in einem anderen handwerklichen Beruf, kann durch den Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit als Schornsteinfeger seine Eignung nachweisen.

Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung dauern meist zwischen ein und zwei Jahre, je nachdem ob sie in Voll- oder Teilzeit besucht werden. Im Gegensatz zu anderen Handwerken, besteht für Schornsteinfeger bisher eine Meisterpflicht, die auch nicht durch eine Ausübungsberechtigung (sogenannte „Altgesellenregelung“) umgangen werden kann.

Die einzige Möglichkeit sich auch ohne Meistertitel als Schornsteinfeger selbständig zu machen, ist einen Schornsteinfeger-Meister einzustellen und ihm die Geschäftsführung zu übertragen.

Die Meisterpflicht besteht hier deshalb, weil der Beruf des Schornsteinfegers zu den gefahrengeneigten Berufen gehört, d.h. dass bei unsachgemäßer Ausübung eine Gefahr für die Gesellschaft besteht. Trotzdem ist es in einem freien Schornsteinfegerbetrieb erlaubt den Gesellen auch ohne Begleitung Kehrarbeiten erledigen zu lassen.

Schornsteinfeger im eigenen Betrieb: Standort und Ausstattung

Als freier Schornsteinfeger konkurriert man mit dem für sieben Jahre bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das kann ein Problem sein. Dieser kennt die Kunden teilweise schon seit Jahren und konnte eine Bindung aufbauen.

Zusätzlich sind die Kunden verunsichert, weil sie nicht genau wissen, welche Tätigkeiten sie an einen freien Schornsteinfeger abgeben können und welche der Bezirksschornsteinfeger weiter übernehmen muss. Viele denken sich „Dann lass ich lieber alles in einer Hand“. Verständlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie für Ihren Betrieb ordentlich Werbung machen und alle Unklarheiten bei den Kunden beseitigen.

Natürlich können Sie Unschlüssige vor allem mit einem besseren Preis überzeugen, achten Sie bei der Kalkulation aber darauf, dass Sie von diesem Gewinn auch leben können. In Bezirken, in denen der Bezirksschornsteinfeger seine „hoheitliche Tätigkeit“ zu wörtlich nimmt, herrscht bei den Kunden häufig Unzufriedenheit. Hier kann sich für Sie ein Markt ergeben! Deshalb lohnt es sich, sich vor der Entscheidung für einen Standort umzuhören und die Zufriedenheit der Kunden zu erfragen.

Auch entscheidend ist die Konkurrenzsituation im Ort. Wenn Sie neben dem Bezirksschornsteinfeger auch mit anderen freien Schornsteinfegern im Wettbewerb stehen, dann wird es schwer werden, einen ausreichend großen Kundenstamm aufzubauen.

Sie brauchen ein Büro, in dem Sie Verwaltungsarbeiten ausführen können und ein oder mehrere Fahrzeuge. Mobilität ist das A und O in diesem Beruf. Zudem müssen Sie die nötigen Kehrwerkzeuge und Messgeräte anschaffen, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter professionell ausgestattet sind.

Selbständigkeit Schornsteinfeger: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Als selbständiger Schornsteinfeger muss man den Betrieb zunächst bei der Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen. Damit ist man automatisch Pflichtmitglied in der Handwerkskammer und muss Beiträge zahlen. Danach kann man das Gewerbe bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden. Hiervon werden Finanzamt und Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt.

Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens wird Ihnen vom Finanzamt eine Steuernummer erteilt, die Sie dann auf allen Ihren Rechnungen angeben müssen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung gab es für Bezirksschornsteinfeger eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, wodurch die Altersvorsorge und Hinterbliebenenversorgung geregelt wurde, seit 2013 ist die Mitgliedschaft im neu gegründeten Versorgungswerk freiwillig. Es besteht nun auch die Möglichkeit privat Vorsorge zu treffen.

Wichtige Versicherungen für Schornsteinfeger

Welche Versicherungen benötigt ein Schornsteinfeger?

Berufshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Schornsteinfeger

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Schornsteinfeger

Die Arbeit von Schornsteinfegern ist nicht ungefährlich. Fällt ein Werkzeug vom Dach und verletzt einen Passanten oder beschädigt ein parkendes Auto, kann man den Schornsteinfeger dafür in Haftung nehmen; ebenso für falsche Beratungen hinsichtlich Energieeinsparungen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Schornsteinfeger ist überaus ratsam.