Sänger Selbständigkeit

Selbständig werden als Sänger

Ihr Traum war es schon immer Sänger zu sein, auch wenn Ihnen jeder davon abrät? Wir sagen Ihnen, was man beachten muss, will man als Sänger selbständig werden.

Gesangslehrer und Sänger Selbständigkeit

Bis auf einige Festanstellungen am Theater haben es Sänger für gewöhnlich schwer in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu kommen. Das Künstlerleben ist dann meist eine Mischung aus Freiberuflichkeit und Arbeitslosigkeit. Wenn man damit leben kann unregelmäßig zu verdienen und sich immer neuen Herausforderungen zu stellen, kann in diesem überaus kreativen Beruf sehr glücklich werden.

Wer  finanzielle Sicherheit und einen geregelten Tagesablauf sucht, der sollte nur nebenberuflich als Sänger oder Sängerin arbeiten. Obwohl wir uns als Kulturnation verstehen, ist häufig für die Kunst nicht viel Geld da.

Ein paar wenige Sänger und Sängerinnen schaffen es in ihrem Bereich ganz nach oben, aber nicht jeder kann die nächste Anna Netrebko oder der nächste Justin Bieber werden. Die beiden sind schon spezielle Beispiele ihrer Zunft. Ihr Leben hat allerdings mit dem eines „normalen“ Sängers nicht viel zu tun.

Wer als Sänger selbständig werden will, um möglichst selbst zu entscheiden, wo er mitwirken möchte, der muss ausgeprägte Fähigkeiten mitbringen sich selbst zu vermarkten. Welche Ausbildung und Qualifikationen auf dem Weg zum selbständigen Sänger hilfreich sind und was Sie bezüglich Anmeldungen und Behördengängen wissen sollten, erfahren Sie hier.

Sänger Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Sowohl im Bereich Operngesang, als auch als Musicaldarsteller ist es üblich ein abgeschlossenes Gesangsstudium vorweisen zu können. An einer Musikhochschule, einer Universität oder einer Musicalschule wird meist über einen Zeitraum von 6 Jahren (Bachelor und Master zusammen) nicht nur die Stimmbildung vertieft, sondern es werden auch wichtige musiktheoretische Kenntnisse, darstellerische Fähigkeiten, sowie Sprachkenntnisse (z.B. in Italienisch) vermittelt. Wie die Studiengänge im Einzelnen gestaltet sind, ist sehr unterschiedlich.

Eine Eignungsprüfung ist bei allen Einrichtungen zu absolvieren. Oft gibt es sehr viel mehr Bewerber als zugelassen werden können, daher sind die Anforderungen in der Eignungsprüfung hoch.

Wer als Pop- oder Rocksänger erfolgreich sein möchte, der muss ebenfalls mehr als nur eine gute Stimme mitbringen. Allerdings ist der Zugang zu diesem Business häufig noch etwas unkonventioneller als im Bereich Theater, Musical und Oper. Doch auch hier gibt es Akademien und Musikhochschulen, die Studiengänge anbieten.

Dasselbe gilt für Jazzmusiker. Ein Studium ist nicht Pflicht, bereitet aber gut auf die Anforderungen in der Musikwelt vor. Hier lassen sich häufig auch schon erste wichtige Kontakte knüpfen, die sich noch Jahre später bezahlt machen.

In Hinblick darauf, dass man als Sänger eher selten ein ganzes Leben lang arbeiten kann, weil sich die Stimme im Alter oft merklich verändert, sollte man auch den zusätzlichen Abschluss eines Gesangspädagogikstudium in Erwägung ziehen. So kann man auch als Gesangslehrer arbeiten und sich einen Zuverdienst sichern, bzw. später den Arbeitsschwerpunkt auf die Unterrichtstätigkeit verlagern.

Selbständiger Sänger: Kunst oder Gewerbe?

Ob ihre Arbeit als Kunst oder als Gewerbe eingestuft wird, hat weit mehr Auswirkungen als auf den ersten Blick erkennbar. Es geht hierbei nicht bloß um eine feuilletonistische Einordnung, sondern in erster Linie um Geld.

Als Künstler werden Sie in die Künstlersozialkasse aufgenommen, was bedeutet, dass Sie obwohl Sie freiberuflich arbeiten, hinsichtlich der Sozialversicherung gestellt sind wie ein Angestellter. Sie zahlen nur die hälftigen Beiträge, der Rest wird vom Bund und den Verwertern künstlerischer Erzeugnisse finanziert. Als Gewerbetreibender steht einem diese Möglichkeit nicht offen. Zudem ist man ab einem gewissen Gewerbeertrag gewerbesteuerpflichtig.

Eine künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit übt man steuerrechtlich dann aus, wenn man eigenschöpferisch tätig wird, also einen Gestaltungsspielraum hat und mit seiner Arbeit eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht. Das hört sich schwierig an und ist auch als Abgrenzungsmerkmal nur bedingt geeignet.

In der Regel werden Sänger unproblematisch als Künstler und damit als Freiberufler anerkannt, wenn sie nicht typisch gewerbliche Handlungen wie den Verkauf von Equipment und ähnlichem in erheblichem Maß betreiben. Die Künstlersozialkasse prüft den Künstlerstatus noch einmal gesondert. Die beiden Entscheidungen beeinflussen sich in der Regel nicht gegenseitig.

Selbständigkeit Gesang: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Als Freiberufler müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Sie teilen die Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Sänger dem Finanzamt mit, das Ihnen daraufhin einen Fragebogen zuschickt, den Sie ausfüllen müssen. Nach Rücksenden des Fragebogens wird Ihnen dann eine Steuernummer erteilt.

Ebenfalls wichtig ist die schon angesprochene Anmeldung bei der Künstlersozialkasse. Diese prüft zunächst ihre Versicherungspflicht und legt aufgrund des von Ihnen geschätzten Gewinns den Beitrag fest. Diese Schätzung ist jährlich neu vorzunehmen und orientiert sich am Gewinn, den Sie  in der Einkommensteuererklärung ermittelt haben. Zu erwartende Änderungen müssen natürlich  berücksichtigt werden.

Wichtige Versicherungen für Sänger

Welche Versicherungen benötigt ein Sänger / Gesangslehrer?

Berufshaftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Sänger

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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