Berufsunfähigkeit Sänger und Gesangslehrer

Sänger und Gesangslehrer sind in der höchsten BU-Risikogruppe

Sänger und Gesangslehrer sind besonders gefährdet, krankheitsbedingt ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Versicherungsanbieter stufen Gesangslehrer und Sänger daher in die BU Risikogruppe 6 ein.

BU Risikoeinstufung für Sänger und Gesangslehrer

Berufsunfähigkeit Sänger 1

Sänger und Gesangslehrer  werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 6 eingestuft.

Berufsgruppe Gesangslehrer

Berufsgruppe Gesangslehrer: Risikogruppe 6

Gesangslehrer und Sänger werden sehr häufig berufsunfähig, da sie zur Ausübung ihres Berufes auf ihre Stimme und ihr Gehör angewiesen sind.

Versagen Stimme oder Gehör, dann müssen sie ihren Beruf aufgeben. Für diesen Fall sollten Sänger und Gesangslehrer unbedingt vorsorgen.

Dies ist jedoch nicht einfach, da viele Versicherer aufgrund des hohen Risikos keine Berufsunfähigkeitsversicherung für sie anbieten.

Sie sollten sich bei den einzelnen Versicherungsanbietern beraten lassen – eventuell ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sie möglich, wenn sie bereit sind, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse zu akzeptieren.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Sänger und Gesangslehrer

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestaltet sich für Sänger und Gesangslehrer verhältnismäßig schwierig. Sie tragen das höchste Berufsunfähigkeitsrisiko und nur sehr wenige Versicherer bieten überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für diese Berufsgruppe an. Dies erfolgt nur unter der Bedingung, dass Risikozuschläge gezahlt und Leistungsausschlüsse in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Sie sollten sich bei diesen Anbietern genau über die Konditionen und Tarife informieren und prüfen, ob Sie eine solche Versicherung abschließen können. Fordern Sie zunächst unseren unverbindlichen BU Vergleich an und stellen Sie eine anonyme Risikovoranfrage. Sollte Sie keine Versicherung aufnehmen, dann können Sie als Alternative den Abschluss einer anderen Versicherung, wie etwa einer Unfallversicherung oder einer Körperschutzversicherung in Erwägung ziehen.

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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Sängern und Gesangslehrern

Aufgabenbereich: Sänger führen mit ihrer Stimme gesangliche Darbietungen vor. Sie treten in Bands, Opern, Chören, Jazzclubs, bei Schlagerfestivals, in Musicals, in Theatern oder als Popstars auf und unterhalten das Publikum mit ihrer Stimme.

Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sind ein ausgeprägtes musikalisches Talent, eine sehr gute Stimme, schauspielerisches Talent sowie Bühnentalent. Im Idealfall nehmen Sänger bereits im Kindesalter Gesangsunterricht, damit ihre Stimme im Erwachsenenalter gut ausgebildet ist.

Für die Ausbildung von Sängern sind Gesangslehrer verantwortlich. Am Anfang der Ausbildung zum Sänger stehen das Notenlesen sowie das Einüben von Tonleitern. Im weiteren Verlauf der Ausbildung studieren Gesangslehrer mit Sängern Stücke ein und helfen ihnen, ihre stimmlichen Fähigkeiten zu erweitern.

Arbeitsplatz: Sänger treten in Opern, auf Theaterbühnen, bei Konzertveranstaltungen, auf Musicalbühnen auf. In Tonstudios nehmen Sie ihre Lieder auf. Einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeit verbringen Sänger aber auch in Übungsräumen und hinter der Bühne, wo sie neue Stücke erlernen und einstudieren.

Gesangslehrer treten eher im Hintergrund, in den Übungsräumen, in Erscheinung, wo sie die Sänger weiter trainieren und Sie beim Einüben von Stücken anleiten. Die Stimme von Sängern und Gesangslehrern wird im Laufe ihres Berufslebens sehr stark beansprucht. Sänger müssen sich in vielen Fällen Stimmbandoperationen unterziehen.

Häufig ist ihre Stimme zu einem gewissen Zeitpunkt in ihrer Karriere aber so stark belastet, dass die Ausübung ihres Berufes unmöglich wird. Das Gehör spielt bei Sängern, aber insbesondere bei Gesangslehrern, eine wichtige Rolle. Schädigungen des Gehörs führen dazu, dass Sänger und Gesangslehrer ihren Beruf komplett aufgeben müssen.

Beschäftigungsverhältnis: Sänger und Gesangslehrer arbeiten häufig als Freiberufler und werden für die Dauer bestimmter Musical- oder Opernaufführungen verpflichtet. Sänger, die mit Bands auftreten, arbeiten ebenfalls als freischaffende Künstler. Gesangslehrer sind in der Regel in Musikschulen oder bei einem Theater angestellt.

BU Infothek Sänger

Wie hoch ist das BU-Risiko für Sänger?

Das BU-Risiko für Sänger ist hoch und wird von Versicherern im Durchschnitt mit 6 (höchstes Risiko) bewertet. Eine BU-Versicherung zu erhalten ist dementsprechend schwer. Versuchen sollten Sie es dennoch! Bei der Auswahl in Frage kommender Tarife kann Ihnen ein Versicherungsexperte helfen. Für manche Berufsfelder finden Sie auch Spezialversicherer.

Welche alternativen Absicherungsmöglichkeiten gibt es für Sänger?

Sollten Sie keine BU-Versicherung erhalten, können Sie eine Alternative in Betracht ziehen. Die alternativen Versicherungen, die es gibt, sind zwar nicht so gut wie eine BU, aber sicher besser als nichts! Absicherungsmöglichkeiten haben Sie durch Unfallversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Funktionsinvaliditätsversicherung und Dread-Disease-Versicherung.

Bands: Welche Versicherungen sind wichtig für unsere Band?

Für Bands gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, die z.B. auch Bühnenauf- und -abbau mitversichern und Mietsachschäden im Probenraum übernehmen. Sinnvoll ist außerdem eine Equipment-Versicherung, bei der man das Equipment im Probenraum, aber auch bei Auftritten versichern kann.