Regisseur Selbständigkeit

Selbständig werden als Regisseur

Für Regisseure ist die Selbständigkeit meist der Grundzustand und eine Anstellung eher die Ausnahme, bzw. nicht dauerhaft der Fall. Was Regisseure über die Selbständigkeit wissen müssen, lesen Sie hier.

Regisseur Selbständigkeit

Im Bereich Kunst und Kultur sind die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse oft sehr viel schwerer zu beurteilen als etwa im Handwerk. Regisseure arbeiten grundsätzlich nicht weisungsgebunden, sie sind diejenigen, die die Weisungen erteilen. Trotzdem ist es nicht nur bei dauerhaften Theaterengagements, sondern auch bei Film- und Fernsehproduktionen so, dass der Regisseur häufig als nichtselbständig tätig eingestuft wird.

Das ist der Fall, wenn er eine bestimmte Arbeitsleistung schuldet, zeitlich und örtlich weisungsgebunden ist und in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden ist. Das heißt obwohl die Arbeit von Regisseuren meist nach wenigen Monaten schon wieder beendet ist, kann rechtlich ein Angestelltenverhältnis vorliegen.  Liegt ein echter Werkvertrag vor, also wird der Regisseur für eine bestimmte Zeit engagiert und schuldet dem Auftraggeber einen vereinbarten Erfolg (oder eine Dienstleistung), dann sind Regisseure in der Regel selbständig tätig.

Die Frage nach Selbständigkeit oder nicht, ist nicht die einzig schwierige Frage bei Regisseuren. Auch ob sie als Künstler eingestuft werden, ist an verschiedenen Stellen von Bedeutung. Wir beleuchten diesen Punkt für Sie näher und sagen Ihnen zudem, welche Ausbildung und Qualifikation Regisseure brauchen. Außerdem werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Behördengänge, die Regisseure erledigen müssen und sagen Ihnen, was noch für den Erfolg der Selbständigkeit als Regisseur entscheidend ist.

Regisseur Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Um sich selbst als Regisseur bezeichnen zu dürfen, ist keine spezielle Ausbildung erforderlich, allerdings kommt man ohne eine fundierte Ausbildung in diesem Metier nicht weiter. Die allermeisten Regisseure haben an einer staatlichen oder privaten Filmhochschule ein Regie-Studium absolviert. Da die Ausbildung in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist, kann sie in Dauer und Ausgestaltung variieren. Die Regelstudienzeit bis zum Bachelor im Bereich Regie liegt bei sechs bis acht Semestern. Daran kann ein Masterstudiengang angeschlossen werden.

Ein Numerus Clausus wird für diese Studiengänge in der Regel nicht festgelegt, allerdings müssen sich Interessierte meist einem mehrstufigen Auswahlverfahren stellen. Im Rahmen dessen muss der Bewerber oft ein eigenes Projekt, einen Kurzfilm o.ä. vorstellen. Chancen zu Aufnahme hat also nur, wer sich schon länger für das Regieführen begeistert und bereits erste Erfahrungen gesammelt hat. Blutige Anfänger werden selten bis nie angenommen.

Selbständiger Regisseur: Auftragsakquise

Der Start ins Business ist meist das schwierigste. Wer eine Filmschule besucht hat, hat oftmals bereits erste wichtige Kontakte geknüpft. Dort lernt man auch Kameraleute, Drehbuchautoren und andere Filmschaffende kennen, mit denen man zusammen an den ersten Projekten arbeiten kann. Ohne Kontakte geht als Regisseur nichts, deshalb sind Praktika und Volontariate höchst empfehlenswert.

Man sollte sich zu Beginn nicht nur aufs Filmemachen konzentrieren, sondern kann auch an Werbespots und Musikvideos lernen. Zudem muss man ja auch von irgendwas leben. Wichtig ist, dass sie ein Showreel (Demoband) erstellen, das besonders aussagekräftig ist und potentiellen Auftraggebern in wenigen Minuten ein Bild von Ihrer Arbeit vermitteln kann.

Selbständigkeit Regie: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Regisseure werden in der Regel unproblematisch als Freiberufler vom Finanzamt anerkannt und müssen somit kein Gewerbe anmelden. Sie sind damit auch nicht gewerbesteuerbar. Die Aufnahme der Tätigkeit als Regisseur muss dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Nachdem ein Fragebogen zur Art der Tätigkeit ausgefüllt wurde, erteilt das Finanzamt dann die Steuernummer, die Regisseure auf allen Honorarabrechnungen ausweisen müssen. Da die Tätigkeit von Regisseuren als künstlerisch anerkannt wird, haben sie die Möglichkeit Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden.

Denn: Sobald ein selbständiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, müssen sich Regisseure auch selbst um ihre Sozialversicherung kümmern. Als Mitglied der Künstlersozialkasse müssen sie dabei nur die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge aufbringen, die andere Hälfte wird von den Verwertern künstlerischer Leistungen und vom Bund finanziert. In der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) können selbständige Regisseure freiwillig Mitglied werden. Die BG ETEM ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wichtige Versicherungen für Regisseure

Welche Versicherungen benötigt ein Regisseur?

Berufshaftplichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Regisseur

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Regisseure

Regisseure arbeiten oft unter schwierigen Arbeitsbedingungen und werden im Vergleich zu anderen Berufsgruppen häufig berufsunfähig. Aus diesem Grund, sollten sie sich frühzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen.