Raumausstatter Selbständigkeit

Selbständig werden als Raumausstatter

Wem es als Raumausstatter nicht reicht für andere zu arbeiten, der sollte erwägen sich als Raumausstatter selbständig zu machen. Was Sie für diesen gewichtigen Schritt wissen und beachten müssen, sagen wir Ihnen im Folgenden.

Raumausstatter Selbständigkeit

Die eigene Selbständigkeit will gut bedacht werden, ist sie doch meist mit Kosten und einem hohen finanziellen Risiko behaftet. Doch der Aufwand kann sich lohnen: Entscheidungsfreiheit und guter Verdienst können das Ergebnis sein.

Doch bis zur erfolgreichen Selbständigkeit ist es ein oftmals steiniger Weg, auf dem auch unvorhergesehene Schwierigkeiten und hohe Anforderungen lauern. Raumausstatter müssen in ihrem Beruf schlichtweg Alleskönner sein. Das gilt für die Selbständigkeit noch mehr, denn hier kommen zusätzliche Aufgaben der Organisation und der kaufmännischen Leitung des Betriebs noch hinzu. 

Damit Sie optimal für die eigene Selbständigkeit gerüstet sind, sagen wir Ihnen, welche Ausbildung im Beruf des Raumausstatters notwendig ist, wie Sie den richtigen Standort für Ihr Unternehmen finden und wie die Gewerbeanmeldung funktioniert. So können Sie erfolgreich in ein selbstbestimmtes Arbeiten starten!

Raumausstatter Selbständigkeit: Ausbildung

Raumausstatter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und ist wie viele andere Ausbildungen ein Mix aus praktischer und schulischer Bildung. Inhalte der Ausbildung sind Kenntnisse wie beispielsweise: Arbeitsabläufe planen, die Auswahl technischer Geräte und Hilfsmittel, sowie deren Vorbereitung und Inbetriebnahme.

Das Anfertigen von Entwürfen unter verschiedenen Gesichtspunkten, sowie deren Präsentation, die Prüfung und Vorbereitung von Untergründen für Bodenbelägen, die Auswahl und  das Verlegen der Bodenbeläge, sowie die Herstellung von Polstern und Instandsetzung von Polstermöbeln gehören ebenfalls dazu. Raumdekorationen zu gestalten, anzufertigen und anzubringen ist auch ein wichtiger Teil der Ausbildung.

Je nach gewähltem Schwerpunkt (möglich sind die Schwerpunkte: Polstern, Decken- und Wanddekoration, Boden, Raumdekoration, sowie Licht- Sicht- und Sonnenschutzanlagen), werden noch zusätzliche Fertigkeiten in den verschiedenen Bereichen vermittelt. Der Beruf des Raumausstatters gehört zu den zulassungsfreien Berufen im Sinne der Handwerksordnung (Anlage B1). D.h. um sich als Raumausstatter selbständig zu machen, brauchen Sie keinen Meistertitel. Auch als Handwerksgeselle können Sie einen eigenen Betrieb eröffnen. Einzig die Ausbildung von Lehrlingen bleibt Ihnen dann untersagt.

Selbständiger Raumausstatter: Räumliche Anforderungen und Standort

Neben Werkstatträumen kann ein kleiner Laden Kunden zu einer Auftragsvergabe bewegen. Ansprechend gestaltete Räume sind für Raumausstatter die beste Visitenkarte. Bei der Wahl der Räumlichkeiten sollten Sie neben der guten Lage auch auf andere Dinge achten: Gibt es Schaufenster und wenn ja, wie sind diese aufgeteilt? Verschiedene Dienstleistungen lassen sich in getrennten Fenstern gut präsentieren.

Auch die Optik des Gebäudes von außen ist wesentlich: Eine alte, kaputte Fassade wirkt wenig anziehend. Die Innenraumgestaltung sollte dem Kunden ein gutes Gefühl für Ihre persönliche Handschrift bei der Raumausstattung geben.

Erwiesenermaßen ist das Einzugsgebiet von Raumausstattern nicht sehr groß, d.h. Ihre Standortwahl bestimmt ganz entscheidend Ihren künftigen Umsatz. Um sich hier richtig zu entscheiden, sollten Sie vorab in Erfahrung bringen, wie viel Konkurrenz im näheren Umfeld bereits niedergelassen ist.

Seien Sie realistisch bei der Einschätzung Ihrer Chancen, wenn Sie mit vielen Mitbewerben konkurrieren müssen. Eine gute Wohngegend kann ein guter Standort für Raumausstatter sein, aber auch der Anschluss an ein Möbelhaus. Entscheidend ist letztlich, was Sie dafür finanziell aufwenden müssen.

Selbständigkeit Raumausstatter: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn Sie soweit sind, einen Businessplan erstellt haben, geeignete Räume gefunden haben und bereit sind loszulegen, dann müssen Sie zunächst bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihr Gewerbe anmelden. Dies ist in der Regel sehr einfach: Sie gehen mit Ihrem Personalausweis und mit einem bestenfalls bereits ausgefüllten Gewerbe-Anmeldebogen dorthin und erhalten dann den Gewerbeschein.

Wenn Sie kein Einzelunternehmen, sondern eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) anmelden wollen, dann sollten Sie eine Kopie des Gesellschaftervertrages mitnehmen.

Außerdem müssen Sie sich in die Liste der Handwerksbetriebe bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. Von der Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt und die zuständigen Ordnungsbehörden, sowie die Berufsgenossenschaft automatisch in Kenntnis gesetzt.

Sie werden dann Pflichtmitglied in der zuständigen Handwerkskammer. Wenn Sie Ihr Gewerbe als Einzelunternehmung betreiben und dies die erste Anmeldung ist, dann sind Sie in der Regel im Jahr der Anmeldung von den Beiträgen zur Handwerkskammer befreit. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und wird Sie anschreiben, um nach der Zahl Ihrer angestellten Mitarbeiter zu fragen.

Wichtige Versicherungen für Raumausstatter

Welche Versicherungen benötigt ein Raumausstatter?

Berufsunfähigkeitsversicherung Raumausstatter

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Betriebshaftpflicht für Raumausstatter anzuraten

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Raumausstatter dringend anzuraten. Sie haften für Ihre Arbeit und auch für Schäden, die Dritten dabei entstehen können.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie als Raumausstatter vor Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden, für die man Sie im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit haftbar machen kann.