Podologie Selbständigkeit

Selbständig werden als Podologe

Sie haben Ihre Ausbildung abgeschlossen und wollen sich jetzt als Podologe selbständig machen? Oder aber wissen Sie noch gar nicht welche Ausbildung Sie genau brauchen? Wir beantworten hier alle Fragen, die aufkommen, wenn man als Podologe selbständig werden will.

Podologie Selbständigkeit

Die Berufsbezeichnungen „Podologe“, ebenso wie „medizinischer Fußpfleger“ sind geschützt und dürfen nur bei entsprechender Ausbildung getragen werden. Eine kosmetische Fußpflege anzubieten, ist hingegen auch ohne Erlaubnis und Ausbildungsnachweis möglich. Die Tätigkeiten unterschieden sich aber stark.

Während bei der kosmetischen Fußpflege dekorative Aspekte im Vordergrund stehen, liegt bei der Podologie vor allem ein Heilauftrag zugrunde. Im Folgenden werden nur Fragen zum Thema medizinische Fußpflege bzw. Podologie, also zu einer Selbständigkeit als Podologe beantwortet.

Womit Sie sich in jedem Fall auseinandersetzen müssen, wenn Sie eine eigene Praxis eröffnen wollen, ist die Erstellung eines Businessplans. Dieser wird bei der Beantragung von Geldmitteln und Zuschüssen dringend gebraucht, ist aber auch von unschätzbarem Wert für die eigene Unternehmung.

Denn erst dann setzt man sich mit allen Fakten einer Praxisgründung auseinander und kann so ein realistisches Bild von den eigenen Chancen und Möglichkeiten entwickeln. Welche Ausbildung man als Podologe braucht, wie man die Kassenzulassung erlangt und vieles mehr, lesen Sie im Folgenden.

Podologie Selbständigkeit: Ausbildung und Kassenzulassung

Der Beruf des Podologen kann in einer zweijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule erlernt werden. In Teilzeit kann die Ausbildung bis zu vier Jahren dauern. Sie besteht immer aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zugang erhält, wer den mittleren Bildungsabschluss hat oder einen Hauptschulabschluss und eine bereits absolvierte zweijährige Ausbildung in einem anderen Beruf. Mittlerweile kann auch an einigen wenigen Hochschulen ein Podologie-Studium absolviert werden. Das wird in der Regel nach sechs Semestern mit einem Bachelor abgeschlossen.

Allerdings ist trotzdem das Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich. Ist diese erfolgreich bestanden, kann die Berufserlaubnis bei der jeweils zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Eine vorherige Einarbeitungszeit ist vor Eröffnen der eigenen Praxis nicht nötig, aber ratsam. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Sie zunächst in einem Angestelltenverhältnis die nötigen Erfahrungen sammeln. Wenn Sie dann mit der eigenen Praxis starten wollen, brauchen Sie dringend eine Kassenzulassung, damit Sie künftig verordnete Leistungen mit den Krankenkassen direkt abrechnen können.

Um die Kassenzulassung zu erhalten müssen Sie einige Nachweise erbringen. Dazu gehören u.a.: die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eines Gesundheitszeugnisses oder eines hausärztlichen Attests, der Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, sowie der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, das Berufszertifikat, der Nachweis, dass die Praxisräume den entsprechenden Rahmenbedingungen entsprechen, sowie das Vorlegen eines Institutskennzeichens. Das heißt, bevor Sie sich um die Kassenzulassung bemühen können, müssen Sie schon einige Entscheidungen getroffen und auch geeignete Räume gefunden haben.

Podologe in eigener Praxis: Räumliche Anforderungen und Standort

Bevor man sich mit einer podologischen Praxis an einem Standort niederlässt, sollte man sich diesen genau angeschaut haben. Die Höhe Ihres späteren Einkommens hängt maßgeblich von der Entscheidung für den Ort ab. Schauen Sie sich die Umgebung an und die Menschen, die dort leben. Besonders ältere Menschen brauchen häufig die Hilfe von Podologen, ein junges hippes Stadtviertel ist daher als Standort nicht besonders gut geeignet.

Sie sollten auch herausfinden wie viel Konkurrenz bereits im Ort ansässig ist. Wenn bereits andere Podologen im Umkreis ihre Praxen haben, dann suchen Sie lieber weiter, denn von einer flächendeckenden Versorgung mit Podologiepraxen kann keine Rede sein. Sie finden sicher einen Ort, wo Ihr Service mehr gebraucht wird. Ausreichend Parkplätze, eine gute Verkehrsanbindung, sowie ein gutes Erscheinungsbild der Praxis sind ebenfalls entscheidende Faktoren.

An die Räume stellen die Krankenkassen bestimmte Anforderungen. Unter anderem muss die Praxis abgeschlossen und barrierefrei sein. Es muss eine Nutzfläche von mindestens 25 qm vorhanden sein. Für jede angestellte Kraft müssen zusätzlich 7 qm Therapiefläche zur Verfügung stehen. Ein Wartebereich mit Bestuhlung, sowie eine Toilette und ein Handwaschbecken sind Pflicht, ebenso wie das Vorhalten eines Dampfsterilisators. Die Böden und Flächen müssen einfach zu reinigen und zu desinfizieren sein. Das sind nur einige Punkte. Die liste der Krankenkassen ist noch länger.

Selbständigkeit Podologie: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Podologen werden seit einigen Jahren als Heilmittelerbringer betrachtet und sind damit Freiberufler im Sinne des § 18 EStG. Somit entfällt für Sie die Pflicht der Gewerbeanmeldung und die Gewerbesteuerpflicht.

Zudem sind Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei. Werden allerdings zusätzlich kosmetische Leistungen erbracht oder Kosmetika vertrieben, so sind diese Umsätze umsatzsteuerpflichtig. Sie sollten diese Umsätze getrennt von den anderen erfassen. Tun Sie das nicht, kann das Finanzamt davon ausgehen, dass Sie überwiegend gewerbliche Leistungen erbringen und Ihre gesamte Tätigkeit als gewerblich einstufen. Dann fällt in der Zukunft auch Gewerbesteuer an.

An die Gewerbesteuerpflicht ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) gebunden. Solange keine Gewerbesteuerpflicht besteht, besteht also auch keine Mitgliedschaft bei der IHK. Verpflichtend ist jedoch in jedem Fall die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege. Sie sehen: Will man sich als Podologe selbständig machen, gibt es einiges zu tun!

Wichtige Versicherungen für Podologen

Welche Versicherungen benötigt ein Podologe?

Berufshaftplicht für Podologe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Podologe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufshaftpflichtversicherung für Podologen Pflicht

Da ihre Tätigkeit unmittelbar mit der Gesundheit der Patienten zusammenhängt, kann eine falsche Entscheidung hier zu einem echten Problem werden.

Damit sowohl der Patient als auch der Podologe für diesen Fall abgesichert ist, muss der Podologe eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Ohne den Nachweis einer solchen erhält er nicht die Kassenzulassung.