Orthopäde Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Orthopädie-Praxis

Orthopäden übernehmen bei ihrer täglichen Arbeit große Verantwortung. Für viele Orthopäden ist es wichtig den gesamten Rahmen ihrer Berufsausübung selbst zu bestimmen und in allen Bereichen eigenverantwortlich zu sein. Die Gründung einer eigenen Praxis ist daher das erklärte Ziel. Wie Sie als Orthopäde erfolgreich selbständig werden, lesen Sie hier.

Orthopäde Selbständigkeit

Um als Orthopäde selbständig zu werden, braucht es einiges. Man sollte sich ganz sicher sein, wenn man die Entscheidung zur Gründung einer eigenen Praxis trifft, denn diese hat für die nächsten Jahre und Jahrzehnte weitreichende Konsequenzen. Der große Vorteil ist, dass man sein eigener Herr ist und auch die Verdienstmöglichkeiten mit einer eigenen Praxis deutlich höher sind als bei einer Anstellung.

In Deutschland kann man sich als Orthopäde nicht einfach niederlassen wo man will. Es gibt einen Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) der Region, der festlegt, wo man sich niederlassen kann. Denn es werden nur so viele Niederlassungen genehmigt, wie in der Region auch gebraucht werden, um die Menschen ausreichend ärztlich zu versorgen. Dies gilt allerdings nur für Vertragsärzte. Die Eröffnung einer Privatpraxis ist durchaus möglich, aber mit einem größeren finanziellen Risiko verbunden, da 90% der Menschen gesetzlich versichert sind.

Praxisübernahmen sind deutlich häufiger als Neugründungen, weil eine Übernahme unter Umständen auch in einem Bereich mit ärztlicher Überversorgung möglich ist. Ob eine Übernahme sinnvoll ist oder nicht, hängt auch davon ab, wie hoch die Praxisbewertung ausfällt. Neben Kosten für Apparaturen und Mobiliar fließt hier auch der Wert des bereits bestehenden Patientenstamms mit ein. Ein Businessplan, in dem Sie Kosten und zu erwartende Gewinne gegenüberstellen ist wichtig, um Ihnen einen realistischen Blick auf Ihr Vorhaben zu verschaffen. Außerdem hilft er bei der Beantragung von Geldern und Fördermitteln. Welche Ausbildung man als Orthopäde braucht, wie man die Approbation und Kassenzulassung erhält und vieles mehr, lesen Sie im Folgenden.

Orthopäde Selbständigkeit: Ausbildung und Approbation

Um als Orthopäde arbeiten zu können ist zunächst ein Medizinstudium erforderlich. Um hierzu Zugang zu erhalten, ist neben dem Vorliegen der Fachhochschulreife in der Regel auch die Abschlussnote des Abiturs entscheidend. In vielen Bundesländern ist der Numerus Clausus derzeit auf 1,0 festgelegt. Nur wer bereits in der Schule richtig gut ist, kann sich also ohne Wartesemester in einen solchen Studiengang einschreiben. Das Studium selbst dauert in Deutschland 12 Semester.

Der erste Teil (vom 1. bis zum 4. Semester), der auch Vorklinikum genannt wird, wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Es folgt das Klinikum (5. bis 10. Semester) und danach das praktische Jahr. Nach dem Klinikum ist das 2. Staatsexamen abzulegen. Die Famulatur dauert vier Monate, zusätzlich sind weitere, kürzere Praktika während des Studiums abzuleisten.

Wer in Deutschland als praktizierender Arzt tätig werden will, braucht die Approbation, also die unbeschränkte Berufsausübungsberechtigung. Sie kann nach abgeschlossenem Studium und bestandenen Staatsexamen beantragt werden. Hierzu ist neben der entsprechenden Ausbildung auch die persönliche Eignung für den Arztberuf nachzuweisen. Früher oder aktuell vorliegende Suchterkrankungen und Vorstrafen können zu einem Versagen der Approbation führen.

Außerdem muss die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. Die Approbation wiederum ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung zum Orthopäden und Unfallchirurgen. Diese dauert zusätzlich sechs Jahre und ist in zwei Teile gegliedert: Die zweijährige Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und die vierjährige Weiterbildung zum Orthopäden und Unfallchirurgen.

Orthopäde in eigener Praxis: Niederlassung und Kassenzulassung

Wenn man eine Praxis gründet, stellen sich immer viele Fragen: Startet man ganz alleine durch oder schließt man sich mit anderen zusammen? Übernimmt man eine bestehende Praxis oder gründet man neu? Wo soll die Praxis sein? Alle diese Fragen kommen auf sie zu, viele beantworten sich bereits durch die bürokratischen Hürden, die eine Kassenzulassung mit sich bringt. Durch die Niederlassungsbeschränkung ist man meist gar nicht so frei in ihrer Entscheidung, wie man denkt. Für einige Fachärzte gibt es jedoch auch Gebiete ganz ohne Beschränkungen, in denen Sie tatsächlich die freie Wahl des Standorts haben.

Dann sollten Sie sich den gewünschten Ort genau ansehen. Die Alters- und Sozialstruktur der am Standort lebenden Bevölkerung, die Zahl der Konkurrenten und die Verkehrsanbindung der Praxis – all dies sind Faktoren, die für Ihren Erfolg ganz entscheidend sein können. Für die Kassenzulassung ist die Eintragung im Arztregister Pflicht. Zusätzlich zur Approbation muss die gesundheitliche und persönliche Eignung zum Vertragsarzt nachgewiesen werden.

Selbständigkeit Orthopädie: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, weil die Arbeit von Orthopäden unzweifelhaft eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ist. Gewerbesteuern werden hier also nicht fällig. Orthopäden müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzeigen und erhalten im Zuge dessen eine Steuernummer, die auf den Abrechnungen auszuweisen ist. Die Leistungen, die Orthopäden erbringen, sind in der Regel umsatzsteuerfrei.

Orthopäden werden Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Ärzte und bei der regional zuständigen Ärztekammer. Das örtliche Gesundheitsamt muss ebenfalls über die Praxisgründung in Kenntnis gesetzt werden. Es kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Hygienevorschriften in der Praxis. Eine weitere Pflichtmitgliedschaft besteht bei der Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege. Sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Mitarbeiter.

Wichtige Versicherungen für Orthopäden

Welche Versicherungen benötigt ein Orthopäde?

Versicherungen für Ärzte

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Orthopäde

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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