Musiker Selbständigkeit

Selbständig werden als Musiker

Ist man nicht gerade eine Ikone wie Adele, dann kann das Musikerleben hartes Brot sein. Wer sich als Musiker selbständig machen will, der braucht Geduld und Durchhaltevermögen. Belohnt wird man mit abwechslungsreicher Arbeit und Selbstverwirklichung.

Musiker Selbständigkeit

Das größte Problem für Musiker, die sich selbständig machen ist, dass sie sich häufig schwer damit tun wie ein Unternehmer zu denken und zu handeln. Aber auch für Musiker gilt bei ihrem Vorhaben, dass Planung und Organisation alles ist. Ein Businessplan zu Beginn der Selbständigkeit hilft, sich über wichtige Punkte klar zu werden und Förderungen für Musiker zu beantragen.

Musiker können sich selten mit einem einzigen Projekt über Wasser halten. Viele haben mehrere Bands und Ensembles oder geben nebenbei noch Musikunterricht. Die Proben mit den verschiedenen Musikern müssen dann koordiniert, Auftritte an Land gezogen und geplant werden und und und.

Das Musikerleben ist dabei nicht halb so romantisch wie man es sich vielleicht vorstellt. Wer aber wirklich für die Musik brennt, für den kann es die Erfüllung eines Traums sein. Damit sich dieser nicht sofort ins Gegenteil verkehrt, sollte man den Schritt in die Selbständigkeit gut planen und wissen, was dabei auf einen zu kommt. Wir sage Ihnen im Folgenden alles, was Sie wissen müssen, um als Musiker erfolgreich selbständig zu werden.

Musiker Selbständigkeit: Ausbildung

So unterschiedlich wie die Arbeit von Musikern aussieht, je nachdem in welcher Stilrichtung sie beheimatet und wer dementsprechend die Auftraggeber sind, so unterschiedlich ist auch der Zugang zur Musikwelt.

Einige kommen alleine durch jahrelanges Üben und Talent in eine Band, andere haben ein Musikstudium absolviert. Wer am Theater oder beim Rundfunk arbeiten will, der muss meist einiges an Erfahrung vorweisen können.

Ein Musikstudium ist an Musikhochschulen oder Konservatorien denkbar, aber auch an normalen Universitäten und Hochschulen. Die Schwerpunkte dieser Studiengänge sind häufig ganz unterschiedlich.

Neben der musikpraktischen und musiktheoretischen Ausbildung gibt es Hochschulen, die besonderen Wert auf technisches Wissen legen. Andere haben das Angebot von der klassischen Musiklehre hin zu Musikrichtungen wie Pop und Rock weiterentwickelt.

Ein Musikstudium stellt an den Studierenden in jedem Fall hohe Ansprüche und man muss schon zu Beginn einiges an Kenntnissen mitbringen. Sich erst am Anfang des Studiums für ein Instrument zu entscheiden und dieses dann erlernen zu wollen, ist völlig ausgeschlossen. Es wird erwartet, dass bereits jahrelang mit einem Instrument umgegangen wird.

Selbständig als Musiker: Kunst oder Gewerbe?

Wer bitteschön will den festlegen, was genau Kunst ist und was nicht? Ganz einfach: Das Finanzamt und die Künstlersozialkasse. Denn bloß weil man Musiker ist, heißt das noch nicht unbedingt, dass man eine künstlerische Tätigkeit ausübt, die vor den deutschen Behörden Bestand hat. Dabei ist die Einordnung von großer Bedeutung, sowohl für die steuerrechtliche als auch für sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einkünfte eines Musikers.

Künstlerisch tätig und damit als Musiker Freiberufler ist man, wenn eine eigenschöpferische Tätigkeit und eine gewisse Gestaltungshöhe vorliegen. Dies kann auch beim Covern von Songs Dritter der Fall sein. Allerdings hört man bereits raus, wie schwammig diese Definitionen sind. Am Ende ist es also eine Entscheidung des Einzelfalls, sowohl beim Finanzamt, als auch bei der Künstlersozialkasse.

Einfacher wird es, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich musikalisches Equipment verkaufen. Dies ist ganz klar eine gewerbliche Tätigkeit, die sich -sofern sie von der künstlerischen Tätigkeit einfach abzugrenzen ist- aber auch steuerlich getrennt behandeln lässt. In der Regel wird Musikern, die nicht weisungsgebunden sind und für verschiedene Auftraggeber Musik machen der Künstlerstatus zugestanden.

Selbständigkeit Musiker: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn man vom Finanzamt als Künstler und damit als Freiberufler eingestuft wird, dann reicht eine Anmeldung beim Finanzamt aus und eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Dies bedeutet dann auch, dass keine Gewerbesteuerpflicht besteht. Die Leistungen von Musikern können zudem umsatzsteuerfrei sein. Hierzu ist es erforderlich, dass die zuständige Landesbehörde eine Bescheinigung ausstellt, aus der hervorgeht, dass die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 UStG genannten Einrichtungen (Orchester, Kammermusikensembles, Chöre) der öffentlichen Hand erfüllt werden.

Die Bescheinigung ist die Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung. Auch das Finanzamt kann den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung stellen. Es gibt hier kein Wahlrecht. Umsatzsteuerfreie Einnahmen bedeuten auch, dass ein Vorsteuerabzug ausscheidet. Sie sollten sich hier umfassend steuerlich beraten lassen.

Ist auch die Künstlersozialkasse von der künstlerischen Tätigkeit überzeugt (diese ist nicht an die Entscheidung des Finanzamts gebunden), dann muss man Beiträge in die Künstlersozialkasse einzahlen.

Vorteil hierbei ist, dass man wie ein Arbeitnehmer nur hälftige Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Die andere Hälfte wird durch einen Zuschuss vom Bund und durch die Abgaben der sogenannten Verwerter, also Unternehmen die künstlerische und publizistische Leistungen nutzen, übernommen.

Wichtige Versicherungen für Musiker

Welche Versicherungen benötigt ein Musiker?

Berufshaftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Musiker

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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