Maler und Lackierer Selbständigkeit

Selbständig werden als Maler und Lackierer

Über 42.000 Maler- und Lackierbetriebe gab es im Jahr 2021 in Deutschland. Diese Zahl bleibt nun schon seit einigen Jahren konstant. Viele Maler und Lackierer schaffen es also mit einem eigenen Betrieb erfolgreich selbständig zu werden und zu bleiben. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

Maler und Lackierer Selbständigkeit

Wer schon lange in seinem Beruf arbeitet oder aber einfach besonders engagiert ist, der stellt schnell fest, dass er gerne seine eigenen Spielregeln im Betrieb und bei der Arbeit aufstellen möchte. Der Schritt in die Selbständigkeit ist dabei schnell gedacht, meist aber nicht so einfach tatsächlich gemacht.

Neben dem eigenen Herzblut erfordert eine Betriebsgründung immer auch das Einbringen finanzieller Mittel und birgt besonders in der  Anfangszeit auch einige Risiken. Wer sich allerdings gut vorbereitet, zunächst einen Businessplan erstellt und sich bei der Gründung Zeit nimmt, der hat durchaus gute Chancen sich am Markt zu  positionieren und erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten.

Welche Ausbildung man braucht, um sich als Maler selbständig machen zu können, bzw. wie man auch ohne Meistertitel einen eigenen Betrieb eröffnen kann und was Sie sonst noch wissen müssen, um als Maler und Lackierer selbständig werden zu können, lesen Sie hier.

Maler und Lackierer Selbständigkeit: mit und ohne Meistertitel

Der Beruf des Malers und Lackierers gehört zu den Handwerken mit Meisterpflicht. In der Handwerksordnung ist also geregelt, dass wer einen Betrieb eröffnen und in die Handwerksrolle eingetragen werden will, einen Meisterbrief braucht.

Aber: Seit 2004 wurde die Meisterpflicht etwas aufgeweicht. Seither gilt, dass auch Handwerksgesellen sich unter gewissen Umständen selbständig machen können. Nach §7b der Handwerksordnung können Handwerksgesellen, die schon mindestens sechs Jahre im Beruf sind und mindestens vier Jahre eine leitende Position mit eigener Entscheidungsgewalt inne hatten, ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief selbständig ausüben dürfen.

Ebenfalls denkbar ist es, sich als Geselle ohne diese Voraussetzungen selbständig zu machen und einen Meister als Geschäftsführer einzustellen. Nach § 8 der Handwerksordnung gibt es zudem eine Ausnahmegenehmigung für Maler und Lackierer, die die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen können, denen aber das Ablegen der Meisterprüfung unzumutbar ist. Hierbei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.

Wenn es also Ihr Traum ist sich selbständig zu machen und Sie keinen Meisterbrief haben und dieser auch nicht erreichbar ist, dann sollten Sie prüfen, ob eine der vorgenannten Alternativen für Sie in Frage kommt. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Gibt es in einem Betrieb keinen  ‚echten‘ Meister, so kann in diesem nicht ausgebildet werden.

Malerbetrieb: Standortwahl und Kundengewinnung

Noch bevor Sie einen Handschlag in Ihrem Betrieb gemacht haben, können Sie den Grundstein für den künftigen Erfolg legen. Der Standort, den Sie wählen ist ganz entscheidend für das künftige Geschäft. Deshalb gilt es sich vorab gut über mögliche Konkurrenten am gewählten Standort zu informieren. Am Anfang Ihrer betrieblichen Tätigkeit werden Sie vermutlich nur in Ihrem direkten Einzugsgebiet arbeiten, bis sich nach einiger Zeit die Qualität Ihrer Arbeit herum gesprochen hat und Sie auch Aufträge von weiter weg erhalten.

Erfahrungsgemäß ist für Handwerksbetriebe die persönliche Empfehlung durch zufriedene Kunden der beste Weg zur Neukundengewinnung. Wichtig ist aber auch, sich um einen guten Online-Auftritt zu kümmern und an geeigneter Stelle Werbung zu schalten. Sie sollten nicht unterschätzen, wie wichtig ein gutes Marketing für einen Betrieb sein kann. Besonders in der Anfangsphase kann das über die betriebliche Existenz entscheiden. Wenn Sie sich hier nicht gut auskennen, kann es sich lohnen sich externe Beratung einzuholen.

Selbständigkeit Malerbetrieb: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn Sie ein Gewerbe ohne Meistertitel eröffnen wollen, dann müssen Sie bei der betreffenden Handwerkskammer einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung oder Ausübungsberechtigung stellen und dort die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Erst wenn die Genehmigung erteilt wird, können Sie dann das Gewerbe anmelden und die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

Die Gewerbeanmeldung ist denkbar einfach: Sie füllen das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und gehen mit Ihrem Personalausweis zur zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Wenn Sie kein Einzelunternehmen, sondern eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen rechts) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) anmelden wollen, sollten Sie eine Kopie des Gesellschaftervertrages mitnehmen.

Die Gewerbeanmeldung wird automatisch dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt, welches Ihnen daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt, nach dessen Ausfüllen Sie auch eine Steuernummer erhalten. Ebenfalls automatisch informiert wird die Handwerkskammer, bei der Sie nun Pflichtmitglied werden und die Berufsgenossenschaft, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist.

Wichtige Versicherungen für Maler und Lackierer

Berufsunfähigkeit Maler

Maler und Lackierer führen täglich körperlich anstrengende Arbeiten durch und werden deswegen durchschnittlich in die hohe BU-Risikogruppe 4 eingestuft. Um Ihnen die Suche nach einer bezahlbaren BU Versicherung für den Malerberuf zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Anbieter-Vergleich an. Weiter »

Betriebshaftpflicht Maler

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für einen Malerbetrieb, denn ohne Betriebshaftpflicht haften Sie mit dem Privatvermögen. Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema Betriebshaftpflicht für Malerbetriebe. Weiter »