Berufsunfähigkeit Maler

Maler haben ein hohes Berufsunfähigkeitsrisiko

Maler und Lackierer führen täglich körperlich anstrengende Arbeiten durch und werden deswegen durchschnittlich in die hohe BU-Risikogruppe 4 eingestuft.

BU Risikoeinstufung für den Beruf Maler

Berufsunfähigkeit Maler

Maler und Lackierer werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.

BU-Gruppe Maler

BU-Gruppe Maler: Risikogruppe 4

Je höher die Versicherungsgesellschaft das Berufsunfähigkeitsrisiko des Jeweiligen Berufs einschätzt, desto teurer wird am Ende auch die Versicherung.

Die Einschätzung fällt allerdings je nach Versicherer unterschiedlich aus: Die Versicherungsgesellschaften stufen die unterschiedlichen Berufe nämlich nach eigenen statistischen Werten und Risikobeurteilungen ein.

So kann es sein, dass der Beruf des Malers bei der einen Versicherung in der Risikogruppe 4 eingestuft ist und bei der anderen in der BU Gruppe 3 landet.

Hier lohnt sich ein Beitragsvergleich, denn die Unterschiede sind erheblich. Zwischen günstigen und teuren Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es Beitragsunterschiede von bis zu 40 Prozent.

Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Malern

Aufgabenbereich: Die Hauptaufgabe von Malern ist es, verschiedene Oberflächen wie Holz, Beton oder Putz mit Farbe zu bestreichen. Allerdings liegt die Arbeit nicht nur darin, diese Flächen zu bemalen. Die zu streichenden Flächen müssen zum Beispiel auch vorbehandelt werden.

Mit Schleifmaschinen und anderen Utensilien werden die Flächen entrostet, gesäubert und für das Streichen vorbereitet. Das Anstreichen der vorbehandelten Außenwände, Zäune, Fensterrahmen etc. dient nicht nur dem Wiederherrichten, sondern auch dem Schutz vor Feuchtigkeit, Rost und Witterungseinflüssen.

Arbeitsplatz: Ein Maler hält sich oft im Freien auf, hat aber auch Aufgaben, die er in der Werkstatt verrichten kann. Restaurierungsarbeiten an Denkmälern müssen vor Ort passieren, aber das Behandeln und Herrichten von Zäunen kann auch in der Werkstatt durchgeführt werden, wobei die jeweiligen Elemente erst später an ihren Bestimmungsort gebracht werden.

Beschäftigungsverhältnis: Wenn ein Maler seine Ausbildung beendet hat, kann er sich entweder dafür entscheiden, in einer bereits bestehenden Firma als Angestellter zu arbeiten oder ein eigenes Unternehmen auf die Beine zu stellen und sich somit selbstständig zu machen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Maler

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Maler zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen BU Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

BU Vergleich für Maler [kostenfrei]

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

BU Infothek Maler

Was kostet eine BU-Versicherung für Maler?

Mit Mitte zwanzig zahlen Maler und Lackierer eine monatliche Prämie, die zwischen 85 Euro und 170 Euro liegt. Dafür erhalten sie eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro bis zum 67. Geburtstag, wenn sie berufsunfähig werden. Dass sich die Preise so stark voneinander unterscheiden, liegt an den unterschiedlich gestalteten Tarifen. Vergleichen Sie daher, bevor Sie einen Vertrag abschließen!

Was ist für Maler besser: SBU oder BUZ?

Neben der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gibt es die BU auch noch als Zusatzversicherung zu einem Hauptvertrag (BUZ). Der Hauptvertrag kann z.B. eine Risikolebensversicherung oder Altersvorsorge sein. Experten empfehlen, lieber eine SBU abzuschließen: Wollen Sie den Hauptvertrag einer BUZ kündigen, verlieren Sie nämlich auch den BU-Schutz. Außerdem ist Berufsunfähigkeit hier oft nicht ausreichend abgesichert.

Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt?

Die Berufsunfähigkeit stellt ein Arzt fest. Berufsunfähigkeit bedeutet meist, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Beachten Sie aber auch die Definition im Versicherungsvertrag! Der Versicherer überprüft die Diagnose Ihres Arztes und kann auch selbst einen Arzt beauftragen. Wird Ihre Berufsunfähigkeit nicht anerkannt, können Sie einen Gutachter einschalten.