Betriebshaftpflicht Malerbetrieb
Betriebshaftpflichtversicherung für Malerbetriebe
Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Malerbetriebe – die unverzichtbare Basis für jeden Betrieb und ein großes Stück Sicherheit für den Inhaber.
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Betriebshaftpflichtversicherung: Wichtigste Versicherung für Malerbetriebe!
Als Inhaber eines Malerbetriebs haften Sie für Ihre eigenen Fehler und für die Ihrer Mitarbeiter. Kleinste Unachtsamkeiten können große Folgen für Ihr Unternehmen haben: Ein kleiner Fehltritt und schon fällt das mitgebrachte Werkzeug vom Gerüst. Im schlimmsten Fall wird ein Passant dadurch verletzt.
Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienst-ausfallgeld etc. – da werden schnell schwindelerregende Summen fällig. Auch wenn „nur“ ein Sachschaden entsteht – das Werkzeug fällt beispielsweise auf einen parkenden PKW – können die Kosten schnell den Liquiditätsrahmen eines kleinen Betriebes belasten.
Einige Versicherer bieten speziell auf Malerberiebe abgestimmte Versicherungskonzepte die die Anforderungen dieses Gewerbes berücksichtigen und somit eine optimale Versicherung gegen eventuelle Ersatzforderungen gewärleisten.
Infothek Maler-Betriebshaftpflichtversicherung
Während die Umwelthaftpflicht privatrechtliche Schäden deckt, deckt die Umweltschadensversicherung Schäden öffentlich-rechtlicher Natur: Entsteht z.B. durch auslaufende Lacke ein Schaden am Grundstück eines Landwirtes, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden; läuft derselbe Lack in ein Gewässer und verursacht ein Fischsterben, ist das ein Fall für die Umweltschadensversicherung. Malerbetriebe sollten beide Schadensarten versichern! In der Betriebshaftpflicht ist die Umwelthaftpflicht meistens schon enthalten; die Umweltschadensversicherung muss in der Regel als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
In der Betriebshaftpflichtversicherung für Malerbetriebe sind normalerweise alle gängigen Tätigkeiten mitversichert. Sie sollten jedoch unbedingt prüfen, ob im Versicherungsvertrag tatsächlich alle von Ihnen ausgeübten Arbeiten aufgelistet sind! Neu hinzukommende Tätigkeiten müssen Sie dem Versicherer nachmelden, damit sie in die Police aufgenommen werden können. Besondere Tätigkeiten wie z.B. Fahrzeuglackierung oder Unfallreparaturen durch den Malerbetrieb deckt nicht jeder Versicherer ab.
Einen Vertrag mit Selbstbeteiligung zu wählen kann sinnvoll sein! Grundsätzlich sollten Sie bedenken, dass eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall fällig wird. Der Selbstbehalt sollte daher nicht zu hoch gewählt werden. Auch eine kleinere Selbstbeteiligung von bis zu 250 Euro kann sich aber bereits preismindernd auf die Versicherungsprämie auswirken.
Leistungen einer Maler-Betriebshaftpflichtversicherung
Im Schadensfall prüft die Betriebshaftpflichtversicherung für Malerbetriebe für Sie die Rechtmäßigkeit von Forderungen, die gegen Ihr Unternehmen erhoben werden. Auch Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen werden von Ihrem Versicherer beglichen.
Hier wirkt die Betriebshaftpflichtversicherung Malerbetrieb wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Legitime Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen übernommen. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer sowie die von Ihnen angegebenen Angestellten.
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung gilt der Grundsatz der Spezialität: Nur die im Vertrag festgehaltenen Tätigkeiten und daraus resultierende Risiken sind versichert. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages müssen Sie also alle Tätigkeiten angeben, die Sie im Rahmen Ihres Betriebes ausüben.
Die Versicherer haben die gängigen Risiken oft in ihren Deckungskonzepten schon eingeschlossen, aber es lohnt sich, den Vertrag genau zu lesen und ggf. notwendige Ergänzungen zu veranlassen. Allgemeine Betriebsrisiken wie Mietsachschäden, Schlüsselverluste o.ä. regeln die Versicherer in Ihren Bedingungen unterschiedlich, auch hier lohnt es sich, das Kleingedruckte genau zu beachten.
Wichtig: Eine Betriebshaftpflichtversicherung Malerbetrieb sollte unbedingt eine Umweltschadenhaftpflicht enthalten. Meist sind diese Schäden kostenlos mitversichert. Ein Vergleich ist ratsam.
In der Betriebshaftpflichtversicherung für Malerbetriebe sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. Die Versicherung trägt z.B:
- Krankenhaus-, Arzt-, Rehabilitationskosten, Schmerzensgelder, Verdienstausfallgelder und Renten
- die Kosten des Ersatzes von beschädigten oder zerstörten Sachen
- alle Kosten und Aufwände für Sachverständige
Die Höhe der Deckungssummen werden von den Versicherern meist pauschal festgelegt. Sie sollten aber unbedingt eine eigene Risikoanalyse vornehmen und die Deckungssummen erhöhen, falls Ihnen die festgelegten Beträge nicht ausreichend erscheinen. Eine Unterversicherung sollten Sie in jedem Falle vermeiden.
Was kostet die Betriebshaftpflicht für einen Malerbetrieb?
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Malerbetriebe hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab: Die Höhe der vereinbarten Selbstbehalte, die Anzahl der mitversicherten Angestellten, Jahresumsätze, Gehaltshöhen, die Höhe der vereinbarten Deckungssummen und erwünschte Deckungser-weiterung spielen eine Rolle.
Die Kosten setzen sich also für jeden Betrieb ganz individuell zusammen. Wichtig ist, dass Sie nicht nur auf die Prämienhöhe achten, sondern auch auf die Leistungen, die Sie dafür erhalten. Im Schadensfall ohne ausreichende Deckung dazustehen ist furchtbar und kann für einen kleinen Betrieb das Aus bedeuten.
Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie auf jeden Fall einen Vergleich der Versicherer vornehmen, die eine Betriebshaftpflichtversicherung Malerbetrieb in ihrem Portfolio haben. Nur wenn Sie über alle Angebote ausreichende Informationen gesammelt haben, können Sie die für Ihren Betrieb beste Entscheidung treffen. Nutzen Sie hierfür gerne unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen für Malerbetriebe.
Betriebshaftpflicht-Vergleich für Malerbetriebe
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung müssen für jeden Betrieb gesondert ermittelt werden, da das spezielle Risiko für jeden Betrieb unterschiedlich hoch zu bewerten ist.
Des weiteren ist das Angebot von Versicherer zu Versicherer völlig unterschiedlich. Hier müssen die im Vertrag vereinbarten Risiken genau in Augenschein genommen werden, um nicht zu riskieren, dass Sie im Schadensfalle auf den Kosten sitzen bleiben.
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