Lektor Selbständigkeit

Selbständig werden als Lektor

Als freier Lektor selbständig zu werden ist heute vielfach unumgänglich, weil Anstellungen in Verlagen und Lektoraten eine Seltenheit geworden sind. Die Selbständigkeit birgt dabei immer Risiken, die man aber minimieren kann, wenn man weiß, worauf man achten muss. Wir sagen Ihnen daher hier, wie Sie als Lektor erfolgreich selbständig werden.

Lektor Selbständigkeit

Im besten Fall kommt man aus einer Anstellung im Verlag und macht sich erst mit bereits gesammelter Berufserfahrung selbständig. Dies lässt der derzeitige Stellenmarkt jedoch nicht immer zu. Wichtig ist, dass Sie bevor Sie Ihre Dienstleistungen anbieten, wissen, wie der Verlagsbetrieb funktioniert und was andere Auftraggeber von Ihnen als Lektor erwarten.

Auch wenn Sie noch nicht viele Aufträge hatten, müssen Sie das Honorar für Ihre Arbeit von Anfang an sinnvoll kalkulieren, um überleben zu können.

Hierzu geben die verschiedenen Berufsverbände, in denen sich freie Lektoren organisieren können, nützliche Hinweise. Zunächst muss man sich Gedanken machen, in welchen Bereichen man sich genügend auskennt, um Lektorieren zu können.

Je spezieller das Wissen ist, das man dafür braucht, umso höher ist das Honorar, das man verlangen kann. Hat man spezielle Fremdsprachenkenntnisse, bestenfalls jenseits von Englisch und Französisch, kann man auch dieses Wissen fruchtbar machen.

Behörden- und Versicherungsangelegenheiten machen einem die Selbständigkeit häufig schwer, aber nur, wenn man nicht weiß, worauf man sich einlässt. Nach der Lektüre dieses Artikels werden Sie schlauer sein und können als Lektor erfolgreich in die Selbständigkeit starten.

Lektorat Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Die Bezeichnung „Lektor“ ist nicht gesetzlich geschützt und es gibt auch keine staatlich anerkannte Ausbildung, die mit der Berufsbezeichnung „Lektor“ abschließt. Um als Lektor arbeiten zu können, sollte man in der Regel ein Studium abgeschlossen haben.

Denkbar sind hier viele Bereiche, weil neben dem Sprachgefühl bei dieser Arbeit häufig auch Fachwissen aus ganz unterschiedlichen Sektoren gefragt ist. Oft werden Germanisten und Komparatisten Lektoren, aber auch Nationalphilologen, Historiker und Naturwissenschaftler können Lektoren werden.

Zugang haben also Studenten, bzw. Hochschul-Absolventen, aller Fachrichtungen. Eine weitere Möglichkeit Lektor zu werden besteht zudem auch darin, eine Ausbildung als Verlagskaufmann oder Buchhändler zu machen und sich dann mit Seminaren zum Lektor fortzubilden. Weiterbildungen und Praktika, in denen Berufserfahrung gesammelt wird, sind egal mit welcher Vorbildung ein Muss.

Ist man als freier Lektor tätig, entscheidet man selbst, welche Dienstleistungen man anbietet. Allerdings sind freie Lektoren häufig gezwungen ihr Angebot möglichst groß zu gestalten, um ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften zu können.

Freier Lektor: Standort, Ausstattung und Werbung

Hier kommen die wirklich guten Nachrichten für Lektoren: Sie können in der Regel ganz unproblematisch von zu Hause arbeiten. Dabei ist ihr Einzugsgebiet nicht begrenzt, weil sie die Kundenakquise mithilfe des Internets weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus betreiben können.

Auch was die Ausstattung und Arbeitsmittel angeht, brauchen Lektoren nicht allzu viel. Ein guter PC und eventuell Software, die einem die Arbeit erleichtert, das war es schon fast.

Allerdings sollte man nicht unterschätzen wie aufwändig die Kundenakquise ist! Neben einer ansprechenden Website, die Aufschluss über Dienstleistungen und persönliches Profil gibt und damit zugleich auch die wichtigste Visitenkarte ist, sollten auch andere Werbeformen in Erwägung gezogen werden, um die Aufmerksamkeit erst mal auf die eigene Person und Website zu lenken. Auf Messen Flyer aushändigen zu können, ist zum Beispiel sinnvoll. Ansonsten sind Kontakte und natürlich gute Arbeit, die die Auftraggeber weiterempfehlen können, das A und O.

Selbständigkeit Lektor: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Die Arbeit des Lektors ist in der Regel relativ unzweifelhaft eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG und damit gewerbesteuerfrei. Einer Gewerbeanmeldung bedarf es somit nicht und es entfällt eine Mitgliedschaft in der IHK. Allerdings kommt es in diesem Punkt immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt, weil nicht alle Tätigkeiten von Lektoren freiberuflich sind, sondern es durchaus auch Arbeiten mit eher gewerblichem Charakter gibt.

Dies wird oft dann angenommen, wenn die Arbeit keinen eigenschöpferischen Anteil mehr enthält, also zum Beispiel, wenn nur das Korrigieren, nicht allerdings eine inhaltliche Bearbeitung des Texts angeboten wird. Die gleiche Problematik ergibt sich auch mit der Künstlersozialkasse.

Ist der freie Lektor dort Mitglied, weil er als Künstler anerkannt wird, muss er nur die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Beiträge bemessen sich nach dem im Vorhinein geschätzten Jahreseinkommen, das bei großen Abweichungen von der Schätzung zur Realität angepasst werden kann. Allerdings gilt der geänderte Beitrag nur für Folgemonate, niemals rückwirkend!

Als Jahreseinkommen gilt der Gewinn des Jahres, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Eine konsequente zu niedrige Schätzung des Jahreseinkommens kann Ihnen als Vorsatz ausgelegt und bestraft werden.

Sie sollten sich daher am  Gewinn im Einkommensteuerbescheid des Vorjahrs orientieren und große Abweichungen melden. Lassen Sie sich steuerlich beraten und erwägen Sie einem Berufsverband beizutreten, um von dessen Netzwerk und Weiterbildungsangeboten profitieren zu können.

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