Kieferorthopäde Selbständigkeit

Mit einer Kieferorthopädie-Praxis selbständig machen

Eine eigene Praxis zu gründen und ganz alleine die Richtlinien zu bestimmen, das wünschen sich viele Kieferorthopäden. Um sich als Kieferorthopäde erfolgreich selbständig zu machen, muss man zunächst einiges beachten. Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen.

Kieferorthopäde Selbständigkeit

Wenn Sie in Zukunft selbstbestimmt arbeiten und Ihr eigener Chef sein möchten, dann gibt es neben der Neueröffnung einer eigenen Praxis auch die Möglichkeit die Praxis eines anderen Kieferorthopäden zu übernehmen oder in einer anderen Praxis als Teilhaber einzusteigen.

Die Wahl der Praxisform (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft) und der der Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder wirtschaftlicher Verein) sind ganz entscheidend für die steuerrechtliche Behandlung der Gewinne aus der Praxis und auch in vielen anderen rechtlichen Bereichen, z.B. bei Haftungsfragen, von Belang. Daher sollten Sie sich, bevor Sie eine Entscheidung treffen, unbedingt ausführlich zum Thema beraten lassen.

Ein guter Ansprechpartner sind zum Beispiel die Landeszahnärztekammern. Außerdem wichtig für den Praxiserfolg ist die Erstellung eines Businessplans. Den brauchen Sie um Fördermittel beantragen zu können, aber auch um sich selbst einen realistischen Blick auf das Vorhaben Selbständigkeit zu verschaffen. Nur so können Sie einschätzen, wie erfolgreich Ihre Praxis am jeweiligen Standort sein kann und welche finanziellen Mittel dafür zunächst investiert werden müssen.  Wir sagen Ihnen ganz von Beginn an, wie Sie als Kieferorthopäde eine eigene Praxis eröffnen können und erfolgreich selbständig werden.

Kieferorthopädie Selbständigkeit: Ausbildung und Kassenzulassung

Bis ein Kieferorthopäde diese Berufsbezeichnung tragen darf, muss er sowohl ein zahnmedizinisches Studium absolvieren, als auch eine dreijährige Weiterbildung in Vollzeit. Das Studium dauert in der Regel fünfeinhalb Jahre. Abzulegen sind drei Teilprüfungen: Das Vorphysikum, das Physikum und die zahnärztliche Prüfung. Danach kann auf Antrag die Approbation erteilt werden.

In einigen Bundesländern ist vorgeschrieben, dass dann zunächst ein einjähriger allgemein-zahnärztlicher Dienst zu verrichten ist, bevor die Weiterbildung begonnen werden darf. Diese findet in Vollzeit statt. Nur mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung, darf man sich dann Kieferorthopäde nennen. Auch ohne Weiterbildung dürfen Zahnärzte kieferorthopädische Leistungen anbieten, sich aber nicht Kieferorthopäde nennen, sondern nur Zahnarzt mit Schwerpunkt Kieferorthopädie.

Kieferorthopädische Leistungen sind kostspielig und nur wenige Menschen können sie aus eigener Tasche bezahlen. Daher ist der Antrag auf Kassenzulassung sinnvoll. Hierzu muss man zunächst ins Zahnarztregister der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sein. Eine Approbation und eine zweijährige Vorbereitungszeit sind hierfür Pflicht. Die Zulassung wird für die Niederlassung am Praxisort erteilt und eine Verlegung des Praxissitzes ist nur mit Zustimmung des Zulassungsausschusses möglich.

Die Kassenzulassung ist noch an andere Voraussetzungen gekoppelt: Es muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, es darf keine Rauschgift- oder Alkoholsucht vorliegen und der Kieferorthopäde verpflichtet sich seinen Wohnsitz so zu wählen, dass er seine Sprechstunden und Bereitschaftsdienste einhalten kann. Zusammen mit der Zulassungsurkunde erhält der Kieferorthopäde auch die Berufsordnung ausgehändigt. Diese ist bei der Ausübung stets zu beachten.

Kieferorthopädie-Praxis: Räumliche Anforderungen und Standort

Den Standort der Praxis sollte man aber nicht vom Wohnort abhängig machen, sondern umgekehrt. Die Wahl des richtigen Ortes ist ganz entscheidend für den Praxiserfolg und hat dauerhaft Auswirkungen auf den von ihnen erwirtschafteten Umsatz. Bevor Sie sich für einen Standort entscheiden, müssen Sie eine Standortanalyse durchführen, bei der Sie die Alters- und Sozialstruktur des Ortes ermitteln, die Konkurrenzsituation analysieren und den Bedarf und das bereits vorhandene Angebot im jeweiligen Gebiet feststellen.

Auch eine gute Verkehrsanbindung, sowie ausreichende Parkmöglichkeiten sind für Patienten ein entscheidender Punkt. Die Räume sollten von innen und von außen ansprechend und sauber sein. Die geltenden Hygienebestimmungen sind unbedingt einzuhalten! Es müssen ausreichend Behandlungsräume, ein Warteraum, sowie eine Patienten- und Mitarbeitertoilette vorhanden sein. Die Ausstattung ist jeweils so zu wählen, dass die hygienischen Standards eingehalten werden können.

Selbständigkeit Kieferorthopädie: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Kieferorthopäden sind unzweifelhaft Freiberufler im Sinne des § 18 EStG. Eine Gewerbeanmeldung entfällt damit, ebenso wie die Gewerbesteuerpflicht. Die Anmeldung beim Finanzamt ist jedoch zeitnah durchzuführen. Kieferorthopädische Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei, allerdings gibt es hier Ausnahmen. Sie sollten unbedingt einen Steuerberater in diesem Themen zur Hilfe nehmen. Mit der Approbation werden Sie Pflichtmitglied in der Landeszahnärztekammer.

Die Praxis muss bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege gemeldet werden. Alle angestellten Mitarbeiter werden über sie unfallversichert. Mit der Niederlassung fallen noch andere Aufgaben an. Dazu gehört zum Beispiel die Bestellung des Praxisschilds, eine Veröffentlichung in der Zeitung zur Bekanntgabe der Praxiseröffnung, die Abnahme des Röntgengeräts durch den TÜV und vieles mehr. Auch eine Anmeldung beim Versorgungswerk ist erforderlich, sofern diese nicht schon in der Assistenzzeit erfolgt ist.

Wichtige Versicherungen für Kieferorthopäden

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Kieferorthopäde?

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Kieferorthopäden vorgeschrieben

Unterläuft in der kieferorthopädischen Arbeit ein Fehler, kann das schnell große Folgen haben und hohe Haftpflichtansprüche nach sich ziehen. Die Landeszahnärztekammern schreiben Kieferorthopäden den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor, ohne sie darf er nicht tätig werden.