Journalist Selbständigkeit

Als Journalist selbständig machen

Es gibt viel mehr freie Journalisten als solche mit einer festen Anstellungen. Daher ist das Thema „Selbständig werden als Journalist“ eines, das alle beschäftigt, die in diesem Beruf einen Abschluss anstreben.

Journalist Selbständigkeit

Journalist zu werden ist für viele ein Traum. Die Tätigkeit ist aufregend und abwechslungsreich, zudem kann man mit seinen Beiträgen oftmals Einfluss auf das Weltgeschehen und die Wahrnehmung der Leserschaft nehmen. So weit so gut, Journalist zu sein bedeutet aber auch viel zu arbeiten und immer wieder um angemessene Honorare zu kämpfen.

Wenn man als freier Journalist arbeiten will, dann sollte man sich vorab überlegen, in welchem Bereich eine Spezialisierung sinnvoll ist. Dabei sollten nicht nur persönliche Neigungen entscheiden, sondern auch der Bedarf am Markt.

Wer alle Themen gleichermaßen abdecken möchte, wirkt wenig seriös und wird es bei der Auftragsakquise schwer haben. Experte auf einem bestimmten Gebiet zu werden ist daher sehr empfehlenswert.

Das finanzielle Risiko beim Schritt in die Selbständigkeit ist bei Journalisten eher gering. Sie kommen in der Regel mit einem Computer, einem Smartphone und einem Schreibtisch zu Beginn aus und müssen nicht gleich große Summen investieren. Lesen Sie im Folgenden, welche Ausbildung man als Journalist braucht, was rechtlich, sowie im Umgang mit Behörden und Institutionen zu beachten ist.

Journalismus Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Den einen vorgeschriebenen Weg in den Journalismus gibt es nicht. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist rechtlich nicht geschützt und kann im Prinzip tragen wer will. Allerdings sieht die Realität bei der Auftragsvergabe ganz anders aus. In der Regel ist der Abschluss eines Hochschulstudiums im Bereich Journalismus erforderlich, oder aber der Besuch einer Fachschule für Journalismus mit angeschlossenem oder vorgelagertem Volontariat.

Die Bewerberzahl ist oftmals hoch, sowohl für die Aufnahme an den Fachschulen, als auch für die Aufnahme an den Hochschulen. Rigide Zugangsvoraussetzungen und ein Numerus Clausus sind die Regel.

Auch nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium ist ein Volontariat üblich. Im Bereich Journalismus geht nichts über Erfahrung. Wichtig ist zudem, dass zusätzlich zu den journalistischen Kenntnissen an sich, im Studium auch ein Nebenfach gewählt wird, das eine Spezialisierung möglich macht.

Die Regelstudienzeit bis zum Bachelor beträgt sechs Semester, also drei Jahre. Danach kann meist in weiteren vier Semestern ein Masterabschluss angestrebt werden. Zusammen mit einem mindestens einjährigen Volontariat beträgt die übliche Ausbildungszeit also rund sechs Jahre. Vorausgesetzt die persönlichen Umstände lassen einen Abschluss in Regelstudienzeit zu.

Freie Journalisten: Die Künstlersozialkasse und die VG Wort

Selbständige Künstler und Publizisten sind seit 1983 durch die Künstlersozialkasse in die Sozialversicherung eingeschlossen. Es besteht also eine Verpflichtung zur Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die Versicherten müssen aber nur die Hälfte selbst zahlen. Damit sind sie dann den Arbeitnehmern gleichgestellt. Der Zuschuss wird  durch Abgaben von Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen finanziert.

Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, die mit der Aufnahme der Tätigkeit zu laufen beginnt, frühestens aber mit dem Tag der Meldung bei der Künstlersozialkasse. Sie sollten also frühzeitig mit ihr in Kontakt treten. Sie sollten sich ebenfalls bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) anmelden. Hierbei handelt es sich um einen Verein, in dem sich Verlage und Autoren zusammengeschlossen haben, um Urheberrechte gemeinsam zu verwerten.

Einmal im Jahr werden die Zahlungen von denen, die das geistige Eigentum anderer nutzen, an Autoren und Verlage ausgeschüttet. Dabei gibt es einen speziellen Aufteilungsschlüssel, der der Ausschüttung zugrunde liegt. Ziel ist es eine angemessene Vergütung von Autoren und Verlagen zu sichern.

Selbständigkeit Journalismus: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Journalisten müssen kein Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden, sondern sich nur beim Finanzamt melden. Sie üben einen der Katalogberufe des §18 EStG aus, d.h. ihre Tätigkeit ist zunächst unstrittig eine freiberufliche Tätigkeit.

Allerdings ist die Rechtslage kompliziert, wenn sie noch andere Dienstleistungen, wie zum Beispiel PR-Beratung anbieten. Hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die auch als solche der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Sofern das möglich ist, müssen gewerbliche und freiberufliche Einnahmen getrennt ermittelt werden.

Gewerbliche Umsätze unterliegen der Umsatzsteuerpflicht ebenso wie dir freiberuflichen Umsätze von Journalisten, allerdings wird hier auch nicht der ermäßigte Steuersatz von 7 % gewährt, sondern der reguläre von 19 %. Wie genau das Finanzamt ihre Tätigkeit einordnet, ist eine Einzelfallentscheidung. Eventuell können die Umsätze auch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gänzlich umsatzsteuerfrei bleiben. Einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, ist sehr empfehlenswert.

Wichtige Versicherungen für Journalisten

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Journalist?

Berufshaftpflicht für Journalisten

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Journalisten

In den Medien, sei es Print, Hörfunk oder Fernsehen, werden Meinungen gemacht. Diese können Aufschwung oder Ende von Unternehmen oder deren Produkte bedeuten.

Wenn in einem solchen Bereich Fehler passieren, können die Folgen für Journalisten schnell zum existenzbedrohenden Problem werden. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten können sowohl Personen.- und Sachschäden, als auch Vermögensschäden abgedeckt werden.