Hebamme Selbständigkeit

Selbständig werden als Hebamme

Sie wollen unbedingt Ihr eigenes Konzept umsetzen und als Hebamme in die Selbständigkeit starten? Es wartet eine Menge Arbeit auf Sie. Wie Sie sich als Hebamme erfolgreich selbständig machen können, lesen Sie hier.

Hebamme Selbständigkeit

Hebammen werden nach der Ausbildung häufig selbständig tätig. Wer keine der begehrten Stellen im öffentlichen Dienst ergattert, schließt sich häufig als freie Hebamme an ein Geburtshaus an. Aber auch ein eigenes Geburtshaus oder eine Hebammenpraxis zu eröffnen, kann eine Möglichkeit sein.

Besonders wer in der eigenen Umgebung einen Bedarf sieht, wird sich auch über diese Möglichkeiten Gedanken machen. Sich an ein Geburtshaus anzuschließen und damit die bereits vorhandene Infrastruktur zu nutzen, das hat schon enorme Vorteile. Wer aber Startkapital mitbringt und alles nach eigenen Wünschen gestalten will, der sollte selbst Gründer einer Hebammenpraxis oder eines Geburtshauses werden.

Die Frage, die man sich in diesem Beruf immer zuerst stellen muss, ist, ob man Geburtshilfe anbieten möchte oder ob man die Frauen nur bis zur und nach der Entbindung betreut. Mit der Geburtshilfe ist auch ein hohes Haftungsrisiko verknüpft, das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung bedenken. Was Sie beim Selbständigwerden als Hebamme alles beachten müssen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Hebamme Selbständigkeit: Ausbildung und Berufsbezeichnung

Zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ bedarf es der Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn man die Ausbildung zur Hebamme erfolgreich absolviert hat. Es gibt seit 2008 verschiedene Zugangswege: Der noch verbreitetste ist der über eine dreijährige Hebammenausbildung an einer Berufsfachschule, mittlerweile ist aber auch ein Studium der Hebammenkunde an verschiedenen Hochschulen  in Deutschland möglich. Die Regelstudienzeit bis zum Bachelor dauert meist 8 Semester, ein daran anschließendes Masterstudium wird häufig parallel zur Berufstätigkeit angeboten.

Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, ist in der Regel mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss nötig. Um fürs Studium zugelassen zu werden, braucht man Abitur oder die Fachhochschulreife. Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hebamme verfügt, kann an manchen Hochschulen zu einem späteren Zeitpunkt im Studium quer einsteigen.

Die Erlaubnis zur Berufsausübung wird nach abgeschlossener Ausbildung auf Antrag erteilt, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und die persönliche Eignung nachgewiesen wurde. Hierzu sind ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei welcher Landesbehörde der Antrag zu stellen ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Selbständigkeit Hebamme: Räumliche Anforderungen und Standort

Wenn Sie sich dazu entscheiden ein eigenes Geburtshaus oder eine eigene Hebammenpraxis zu eröffnen, sollten Sie sich andere Hebammen als Partnerinnen oder Angestellte suchen. So kann man sich gegenseitig im Urlaub vertreten und die Arbeitszeiten besser absprechen. Die Standortwahl ist dabei für den Erfolg der Unternehmung ganz entscheidend. Wenn es in ihrem unmittelbaren Umkreis schon zwei Geburtshäuser und drei Hebammenpraxen gibt, dann gehen Sie lieber woandershin.

Deutschland ist noch weit davon entfernt flächendeckend mit Geburtshäusern und Hebammenpraxen versorgt zu sein, daher finden Sie sicher einen besseren Standort, an dem die Konkurrenz weniger groß ist. Geburtshäuser werden eröffnet, um Frauen die Möglichkeit einer Geburt außerhalb der Klinik zu eröffnen, eine Hebammenpraxis dagegen ist meist eher dazu gedacht Beratungen durchzuführen, Räume für Kurse zu haben und die Büroarbeit zu erledigen.

Praxisgeburten können aber durchaus angeboten werden, allerdings müssen dann die Räumlichkeiten entsprechend ausgestaltet werden. Verschiedene Überwachungsgeräte, sowie ein Notfallset zur Sauerstoffversorgung des Kinds müssen angeschafft werden, aber auch verschiedene Möbel und eine Geburtsbadewanne. Die Räume müssen nach der Hygieneverordnung ausreichend gesäubert und desinfiziert werden können, deshalb eigenen sich glatte Böden und Flächen, die leicht zu reinigen sind.

Selbständigkeit Hebamme: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Hebammen werden freiberuflich tätig, eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich. Allerdings muss die Aufnahme einer Tätigkeit als selbständige Hebamme dem Finanzamt und dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Gesundheitsamt kann die eröffneten Räume begutachten und Auflagen erteilen, vor allem hinsichtlich hygienischer Maßnahmen. Außerdem müssen Sie ein Institutskennzeichen beantragen, um die Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Das Institutskennzeichen wird von einer eigens dafür eingesetzten Arbeitsgemeinschaft erteilt. Hebammen sind gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss diese der Rentenversicherung gemeldet werden. Ebenfalls zu benachrichtigen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, in der Sie als Hebamme Pflichtmitglied sind.Über die sind die Hebammen und ihre Angestellten unfallversichert.

Wichtige Versicherungen für Hebammen

Welche Versicherungen benötigt eine selbständige Hebamme?

Berufshaftpflichtversicherung Hebamme

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Hebammen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen Pflicht

Hebammen dürfen ohne Berufshaftpflichtversicherung nicht tätig werden, das schreibt die Berufsordnung der Hebammen vor. Die Berufshaftpflichtversicherung sichert die Hebamme gegen Ansprüche aus Fehlern bei der Geburtshilfe und -vorbereitung.