Hausverwaltung Selbständigkeit

Selbständig machen als Hausverwalter

Auf den ersten Blick ist es einfach, sich als Hausverwalter selbständig zu machen. Will man bei der Gründung einer Hausverwaltung aber auch erfolgreich sein, muss man vieles beachten. Hier sagen wir Ihnen, was das ist.

Hausverwaltung Selbständigkeit

Ein Architekt, der im Rahmen seines Auftrages auch eine Energieberatung durchführt, ist über die Architektenversicherung abgesichert. Die Energieberatung gilt hier als Gutachtertätigkeit, die im Versicherungsschutz enthalten ist.

Schon seit vielen Jahren wird von einigen Stellen, darunter auch die Berufsverbände, kritisiert, dass es keine gesetzlichen Regelungen zum Berufsbild von Hausverwaltern gibt. Das ist auch nur schwer nachzuvollziehen, bedenkt man, wie viel Verantwortung Hausverwalter tragen und wie viel Fachwissen sie brauchen, um ihren Beruf ausüben zu können.

Das heißt, auch wenn es vergleichsweise geringe bürokratische Hürden gibt, wenn man sich als Hausverwalter selbständig machen will, sollte man die Anforderungen in dieser Branche nicht unterschätzen. Man sollte deshalb, bevor man als Hausverwalter startet, wissen, welche Qualifikationen und Kompetenzen gefragt sind. Entscheidet man sich dafür als Ein-Mann-Betrieb zu wirken, dann ist die Zahl der betreuten Objekte natürlich geringer als wenn man eine Hausverwaltung mit mehreren Mitarbeitern aufbaut.

Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Umsätze Ihres Unternehmens, sondern auch auf zahlreiche rechtliche Aspekte. Nicht zuletzt ist es auch eine Geldfrage. Ein Büro für sich selbst einzurichten, ist die eine Sache, ein Büro für sich und alle Mitarbeiter auszustatten wieder eine andere. Viele Hausverwalter starten alleine und übernehmen dann nach und nach mehr Aufgaben und Objekte, was wiederum zur Einstellung von Mitarbeitern führt. Bevor Sie in die Selbständigkeit starten, sollten Sie genau überlegen, was Ihr Ziel sein soll. Einen Businessplan zu erstellen hilft Ihnen dabei, sich darüber klar zu werden. Lesen Sie im Folgenden, was Sie wissen müssen,um als Hausverwalter erfolgreich selbständig zu werden.

Hausverwalter Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Wie bereits erwähnt gibt es keine gesetzliche Regelung zur Ausbildung von Hausverwaltern. Insofern kann jeder Hausverwalter werden, auch ohne Ausbildung. Erfolgreich kann man aber nur sein, wenn man einiges an Fachwissen mitbringt. Viele selbständige Hausverwalter haben zuvor bereits in der Branche oder in branchennahen Unternehmen  gearbeitet. Häufig wurde eine dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann absolviert.

Es gibt auch einen akademischen Zugang zum Beruf. Zahlreiche Universitäten bieten Studiengänge der Immobilienwirtschaft (auch Real Estate genannt) an. Ebenso lohnenswert kann ein Betriebswirtschaftsstudium sein. Allerdings sind dann Weiterbildungen unerlässlich, da man als Hausverwalter neben den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch über bautechnisches Wissen verfügen muss und sich in Miet- und Eigentumswohnrecht hervorragend auskennen muss. Für alle Hausverwalter gilt, dass nur mit ständigen Fortbildungen gute Arbeit möglich ist. Denn nur so kann man sicherstellen, dass man immer auf dem Laufenden ist.

Beruf Hausverwalter: Gewerbe oder Freiberufler?

Hausverwalter gehören zu den Freiberuflern nach §18 EStG, aber wird der Beruf gewerblich ausgeübt, werden sie Gewerbetreibende. Das ist der Fall, wenn Sie als Hausverwalter nicht mehr vorwiegend eigenverantwortlich tätig werden und Ihre persönliche Arbeitsleistung nicht mehr im Vordergrund steht. Davon ist auszugehen, wenn Sie Angestellte beschäftigen, die nicht nur mit Hilfsarbeiten betraut sind. Sobald Sie also Mitarbeiter einstellen, die selbst Objekte betreuen, sind Sie Gewerbetreibender.

Auch bei der Betreuung von mehr als 1000 Objekten geht das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Sie werden dann gewerbesteuerpflichtig und unterliegen der Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt. Wenn Sie als Hausverwalter auch Mietverträge abschließen, also wie ein Immobilienmakler tätig werden, dann benötigen Sie die Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung.

Hausverwalter, die für Wohnungseigentümergemeinschaften tätig werden, sollen künftig neben der persönlichen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen müssen. Die Erlaubnispflicht ist hier dann an die selben Voraussetzungen geknüpft, wie sie Immobilienmakler erfüllen müssen. Der Referentenentwurf wurde im letzten Jahr vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mietverwalter sind bisher nicht betroffen.

Selbständigkeit Hausverwaltung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Sofern Sie als gewerblicher Hausverwalter tätig werden, müssen Sie das Gewerbe bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anmelden. Davon werden dann das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer in Kenntnis gesetzt. Als freiberuflicher Hausverwalter reicht eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Nach Ausfüllen eines Fragebogens wird die Steuernummer für das Unternehmen erteilt.Erst wenn Sie diese haben, können Sie auch gültige Rechnungen erstellen.

Wichtige Versicherungen für Hausverwalter

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Hausverwalter?

Vermögensschadenhaftpflicht Hausverwaltung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wichtig für Hausverwalter: Vermögensschadenhaftpflicht

Bisher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur als Pflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, noch nicht für Mietverwalter. Dass eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter zur Pflicht werden soll, hat aber gute Gründe.

Die finanziellen Risiken die sich aus der Haftung ergeben sind immens. Daher sollten Hausverwalter auch ohne die Versicherungspflicht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.