Hausverwalter

Hausverwalter: Berufsprofil und Selbständigkeit

Hausverwalter ist kein typischer Ausbildungsberuf, trotzdem sehen viele hier die Möglichkeit gutes Geld zu verdienen. Dies ist möglich, erfordert aber eine Menge Fachkompetenz. Mehr zum Berufsprofil von Immobilien- und Hausverwaltern lesen Sie hier.

Beruf Hausverwalter

Ein Architekt, der im Rahmen seines Auftrages auch eine Energieberatung durchführt, ist über die Architektenversicherung abgesichert. Die Energieberatung gilt hier als Gutachtertätigkeit, die im Versicherungsschutz enthalten ist.

Hausverwalter haben häufig zu Unrecht einen schlechten Ruf. Das liegt zum einen daran, dass sie im Auftrag der Eigentümer Forderungen durchsetzen müssen und zum anderen an einigen wenigen „schwarzen Schafen“, die nicht die nötige Fachkompetenz besitzen, die man in diesem Beruf unzweifelhaft braucht.

Die Aufgaben von Hausverwaltern sind vielfältig und überaus anspruchsvoll. Das wird vielfach unterschätzt. Kleine Hausverwaltungen, die schlecht arbeiten, verschwinden oft so schnell wieder, wie sie entstanden sind oder werden von großen Unternehmen aufgekauft. Besonders nach der Finanzkrise 2009 hat sich der Markt deutlich verändert. Durch die steigende Zahl im Wohnungsbau boomt die Branche aber gerade wieder.

Wer also mit Qualität und Kompetenz punkten kann, hat derzeit gute Chance als Hausverwalter Fuß zu fassen. Wir sagen Ihnen alles über diesen Beruf, über die Aufgaben, den Verdienst und die Arbeitsbedingungen von Hausverwaltern. Persönliche Voraussetzungen werden ebenso beleuchtet, wie Versicherungen, die für Hausverwalter unabdingbar sind. Unser Berufsprofil Hausverwalter gibt Ihnen Antwort auf all Ihre Fragen.

Aufgaben von Hausverwaltern

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Mietverwaltung und Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung). Während die Aufgaben eines WEG-Verwalters in § 27 Wohnungseigentumsgesetz geregelt sind, ist für Mietverwalter bisher der Umfang ihrer Aufgaben nicht genau definiert. D.h. ihre genaue Tätigkeit ist in den Verträgen mit den Eigentümern von Wohn- und Gewerbeimmobilien festgelegt. Zu den Aufgaben von Hausverwaltern gehören in beiden Fällen unter anderem das Vereinnahmen und Verwalten der Mieten. Bei Staffelmietverträgen müssen sich Hausverwalter auch darum kümmern, die Mieten rechtzeitig anzupassen.

Jährlich muss der Hausverwalter Nebenkostenabrechnungen für alle Mieter erstellen und daraus resultierende Forderungen beitreiben, bzw. Guthaben erstatten. Für die Mieter steht der Hausverwalter dann als Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung zur Verfügung. Hausverwalter beauftragen und bezahlen Dienstleister, die sich um die Abfallentsorgung, die Hausreinigung, die Energieversorgung und die Instandhaltung und Wartung von haustechnischen Anlagen kümmern. Dabei achten sie darauf, die finanziellen Interessen des Eigentümers zu wahren.

Sie führen Objekt- und Mieterakten, sowie Objektreports für den Eigentümer. Die Hausverwaltung gibt Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Auftrag und überwacht deren ordnungsgemäße Durchführung. Zieht ein Mieter aus, muss der Zustand der Wohnung begutachtet und es müssen ggf. Renovierungs- oder Instandsetzungspflichten eingefordert werden. Hausverwalter übernehmen die Budgetplanung für die ihnen anvertrauten Objekte, sie verwalten die Instandhaltungsrücklagen und leiten in Absprache mit dem Eigentümer Modernisierungsmaßnahmen in die Wege.

Beruf Hausverwalter: Persönliche Voraussetzungen

Hausverwalter haben einen überaus verantwortungsvollen Beruf übernommen. Sie sind nicht nur dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, sondern auch den Mietern gegenüber, da sie deren erster Ansprechpartner sind. Bei der Arbeit des Hausverwalters sind Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit oberste Priorität.  Organisationstalent ist wichtig, ebenso sollte man Freude an Verwaltungstätigkeiten haben.

Hausverwalter müssen sich ihr gesamtes Berufsleben lang fortbilden, denn es ist wichtig, dass sie immer die neueste Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich Immobilienverwaltung kennen und anwenden. Kommunikationsfähigkeit ist sowohl bei den Absprachen mit Eigentümern, als auch im Umgang mit Mietern gefragt. Beim Beauftragen von Handwerkern sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt, um möglichst gute Preise und Leistungen für den Eigentümer und die Mieter auszuhandeln.

Arbeitsbedingungen in der Hausverwaltung

Einen Großteil der  Zeit verbringen Hausverwalter im Büro vor dem Computer. Allerdings wird ihre Arbeit häufig unterbrochen von Terminen in den betreuten Objekten: Wohnungsabnahmen, die Überwachung von Renovierungsarbeiten und die Beratung von Mietinteressenten sind ebenfalls Teil des Arbeitsalltags. Der Hausverwalter muss flexibel auf die sich ändernden Aufgaben und Anforderungen reagieren können. Termine mit Mietern müssen häufig auch am Wochenende oder in den Abendstunden wahrgenommen werden. Regelmäßige Arbeitszeiten sind daher eher selten.

Beruf Hausverwaltung: Verdienstmöglichkeiten

Der Verdienst von Hausverwaltern ist sehr unterschiedlich. Dies ist vor allem abhängig vom Arbeitgeber, bzw. bei selbständigen Hausverwaltern von den Auftraggebern. Das Gehalt liegt in der Regel zwischen 2300 und 3500 Euro brutto im Monat. Hier sind sowohl nach oben als auch nach unten Ausreißer denkbar. Selbständige Hausverwalter, die alleine arbeiten, können nur eine gewisse Anzahl von Wohneinheiten betreuen.

Wer eine große Hausverwaltung mit mehreren Mitarbeitern gründet, der wird gewerblich tätig und muss daher auch steuerlich vieles beachten. Allerdings kann man sich dadurch häufig auch einen sehr viel größeren Verdienst erarbeiten. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich als Hausverwalter selbständig zu machen, finden Sie weitere nützliche Informationen unter Selbständigkeit Hausverwaltung.

Versicherungen für Hausverwalter

Bisher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur als Pflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, noch nicht für Mietverwalter. Allerdings lässt auch für WEG-Verwalter die gesetzliche Umsetzung noch auf sich warten. Dass eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter zur Pflicht werden soll, hat aber gute Gründe. Die finanziellen Risiken, die Hausverwalter bei Ihrer Arbeit aufgrund der Haftung auf sich nehmen sind immens.

Die Versicherungspflicht würde dafür sorgen, dass Hausverwalter, Mieter und Eigentümer abgesichert sind, falls der Hausverwaltung Fehler unterlaufen. Das können nicht eingehaltene Fristen sein, Doppelvermietungen und ähnliches. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Hausverwalter unerlässlich. Weitere Informationen zu den Leistungen, sowie unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleich finden Sie unter Vermögensschadenhaftpflicht Hausverwaltung.

Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Risiko ist auch für Hausverwalter eine Berufsunfähigkeit. Jeden kann eine Krankheit oder ein Unfall unerwartet treffen und eine weitere Ausübung des bisherigen Jobs unmöglich machen. Hausverwalter sind aufgrund des häufigen Termin- und Zeitdrucks außerdem besonders anfällig für Depressionen und Burnout, was die derzeit häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind.

Die Versicherer schätzen das BU-Risiko teils sehr unterschiedlich ein, was für Sie ein Sparpotential eröffnet, wenn Sie die Angebote genau kennen. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich helfen wir Ihnen sich schnell einen guten Überblick über die Preise und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hausverwalter zu verschaffen. So sichern Sie sich in wenigen Minuten eine BU-Rente und das für den bestmöglichen Preis.

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Hausverwalter?

Vermögensschadenhaftpflicht Hausverwaltung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wichtig für Hausverwalter: Vermögensschadenhaftpflicht

Bisher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur als Pflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, noch nicht für Mietverwalter. Dass eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter zur Pflicht werden soll, hat aber gute Gründe.

Die finanziellen Risiken die sich aus der Haftung ergeben sind immens. Daher sollten Hausverwalter auch ohne die Versicherungspflicht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.