Hausmeister Selbständigkeit

Selbständig machen mit einem Hausmeisterdienst

Die Zahl der Hausmeisterdienste steigt in Deutschland jährlich an, aber auch die Nachfrage wird immer größer. Wie man sich als Hausmeister erfolgreich selbständig macht, lesen Sie hier.

Hausmeister Selbständigkeit

Als Hausmeister selbständig zu sein ist eine Herausforderung. Hausmeister übernehmen alle möglichen Tätigkeiten, von der Treppenhausreinigung über die Montage sanitärer Anlagen bis hin zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Dabei überschneidet sich ihre Tätigkeit mit verschiedenen anderen Anbietern, zum Beispiel aus dem Bereich der Gebäudereinigung.

Hausmeister sollten möglichst viel selbst erledigen und reparieren können, dürfen aber gewisse Grenzen nicht überschreiten: Einige Arbeiten, zum Beispiel im Bereich Elektrotechnik, sind nur ausgebildeten Handwerksmeistern vorbehalten. Hier sollten Sie bei der Handwerkskammer erfragen, welche Dienstleistungen Sie als Hausmeister anbieten dürfen und welche nicht.

Selbständiger Hausmeister kann man alleine werden oder aber als Gründer einen Hausmeisterdienstes mit entsprechendem Personal. Dann ist es auch möglich große Gewerbeobjekt zu betreuen. Mit einem Businessplan finden Sie heraus, welche Kosten bei der Gründung entstehen, welche Chancen Sie am Standort haben und wie groß das Risiko finanzieller Verluste ist. Falls Sie bei der Gründung Geldmittel von Banken oder anderen Kreditgebern brauchen, dann ist der Businessplan das wichtigste Dokument bei der Beantragung.

Hausmeister Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Grundsätzlich kann jeder als Hausmeister selbständig werden. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es nicht und die Bezeichnung “Hausmeister“ ist nicht gesetzlich geschützt. Trotzdem trennt sich schnell die Spreu vom Weizen: Wer als Hausmeister nicht über Erfahrung in einem handwerklichen Beruf, bestenfalls auch über eine abgeschlossene Ausbildung, verfügt, der hat schlechte Karten sich gegen die große Konkurrenz durchzusetzen. Das Gute ist, dass der Einstieg in einen eigenen Hausmeisterdienst auch erst einmal nebenberuflich erfolgen kann.

Man betreut anfangs nur wenige Kunden, bietet nur klassische Hausmeistertätigkeiten an und baut dann nach und nach  den Tätigkeitsrahmen und die Zahl der Auftraggeber, und damit einhergehend auch die Zahl der Angestellten und Aushilfen aus. So kann man erst risikofrei testen, ob genügend Auftragspotential da ist und ob man den Aufgaben gewachsen ist. So sammelt man auch die nötigen beruflichen Erfahrungen für die Betreuung größerer Objekte.

Neben den handwerklichen Fähigkeiten muss man auch kaufmännische Kenntnisse mitbringen. Rechnungen schreiben und Angebote kalkulieren gehört ab jetzt ebenso zu ihren Aufgaben, wie die Lohnabrechnungen der Mitarbeiter. Sollten Sie in dem Bereich bisher über kein Wissen verfügen, sollten Sie dies noch vor der Gründung in einem Kurs nachholen. Die Handwerkskammern bieten hier oftmals Seminare und Beratung an.

Hausmeisterdienst: Standort und Werbung

Es ist sinnvoll sich an einem Standort anzusiedeln, an dem die Sozialstruktur und die Kaufkraft der Anwohner und Gewerbetreibenden Ihrem Vorhaben entgegen kommt. Die nötigen Daten können Sie in der Regel bei der Industrie- und Handelskammer bekommen. Natürlich müssen Sie auch die Konkurrenzsituation im Auge haben, wenn Sie sich für einen Betriebsort entscheiden. Da Sie beim Kunden vor Ort tätig werden, brauchen Sie keine speziellen Räume, nur ein Lager für Arbeitsgeräte und Reinigungsmittel.

Auch wenn Sie mobil sind (und das müssen Sie sein), hat ein Hausmeisterdienst nur einen gewissen Einzugsradius. Das ist auch ganz verständlich, denn Sie müssen manchmal morgens sehr früh an Ort und Stelle sein, oder aber sehr schnell. Lange Anfahrtswege sind daher ein No-Go. Sie müssen also im Umkreis ihres Betriebssitzes (und Wohnort) genügend potentielle Auftraggeber finden.

Das Wichtigste ist dabei ausreichend Werbung zu machen. Eine gut gestaltete Internetseite ist ein Muss. Zusätzlich können und sollten Sie mit Flyern auf sich aufmerksam machen. Am einträglichsten ist dann irgendwann die Mund-zu-Mund-Propaganda. Sobald Sie Personal beschäftigen und größere Aufträge annehmen, brauchen Sie auch geeignete Fahrzeuge. Die können ein guter Werbeträger sein.

Selbständigkeit Hausmeister: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Grundsätzlich ist für die Selbständigkeit als Hausmeister kein spezieller Befähigungsnachweis nötig. Es reicht aus, die Aufnahme der hausmeisterlichen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung anzumelden. Allerdings kann neben der Gewerbeanmeldung noch die Eintragung in das Handwerksverzeichnis nötig werden, wenn bestimmte Tätigkeiten schwerpunktmäßig von Ihnen angeboten werden.

Das gilt sowohl für handwerksähnliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Teppichbodenreinigung und Bodenlegearbeiten, als auch für zulassungsfreie Handwerke, wie etwa die Gebäudereinigung. Lassen Sie sich hier bei der Handwerkskammer beraten, falls Sie unsicher sind. Sie werden mit der Aufnahme der Tätigkeit automatisch beitragspflichtiges Kammermitglied.

Von der Gewerbeanmeldung werden die Ordnungsbehörden, die Berufsgenossenschaft und das Gewerbeaufsichtsamt, sowie das Finanzamt in Kenntnis gesetzt. Nach Ausfüllen eines Fragebogens, wird Ihnen vom Finanzamt dann die Steuernummer für Ihren Betrieb zugeteilt. Die brauchen Sie, um Rechnungen stellen zu können.

Wichtige Versicherungen für Hausmeister

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Hausmeister?

Betriebshaftpflicht für Hausmeister

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausmeister

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wichtig für Hausmeister: Betriebshaftpflichtversicherung

Als Hausmeister sind Sie für die Verkehrssicherheit des Gebäudes zuständig. Gerade in Schulen, Behörden oder größeren Wohneinheiten sind täglich viele Menschen unterwegs, passiert ihnen etwas, kann es für Sie schnell teuer werden.

Wird zum Beispiel eine Person bei Baumschneidearbeiten von einem herabfallenden Ast getroffen, weil die Arbeitsstelle nicht ausreichend abgesichert war, müssen Sie für entstandene Heilbehandlungskosten und für ein etwaiges Schmerzensgeld aufkommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher für Hausmeister unverzichtbar.