Handelsvertreter Selbständigkeit

Selbständig machen als Handelsvertreter

Handelsvertreter haben eine Schlüsselposition im Handel inne. Sie sind die Mittler zwischen Unternehmen aller Art und auf allen Wirtschaftsstufen und entscheiden mit ihrer Arbeit oftmals über den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen, die sie vertreten. Wie man sich als Handelsvertreter erfolgreich selbständig macht, lesen Sie hier.

Handelsvertreter Selbständigkeit

Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb e. V., kurz CDH hat eine Pressemitteilung herausgegeben, nach der im Jahr 2014 von Handelsvermittlungen Waren im Wert von rund 175 Milliarden Euro vermittelt worden sind.

Das ist ein enormes Wirtschaftsvolumen und rechtfertigt auch die CDH-Aussage, dass Handelsvermittlungen als dritte groß Säule des deutschen Handels (neben dem Groß- und dem Einzelhandel) gelten müssen.Immer mehr Unternehmen greifen auf die Expertise von Handelsvertretern zurück und lagern somit den Vertrieb aus. Wer als Handelsvertreter gute Kontakte und ein ausgeprägtes Verkaufstalent mitbringt, der kann in diesem Beruf gutes Geld verdienen.

Der Wert der Erfahrung sollte dabei nicht unterschätzt werden. Egal in welchem Wirtschaftsbereich Sie sich betätigen wollen, Sie sollten sich unbedingt hervorragend mit den angebotenen Gütern und Produkten auskennen. Als Handelsvertreter ist der Schritt in die Selbständigkeit zunächst relativ leicht, allerdings sollten zuvor viele Dinge bedacht werden. Wir sagen Ihnen im Folgenden welche Dinge das sind und wie Sie mit guter Planung Ihren eigenen finanziellen Erfolg ebenso sichern wie den, der von Ihnen vertretenen Unternehmen.

Handelsvertreter Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Eine spezielle Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, will man als Handelsvertreter selbständig werden. Allerdings sollte man dringend die nötigen Kenntnisse mitbringen. Eine kaufmännische Ausbildung ist eine gute Basis, darauf aufbauend kann dann auch Weiterbildungen in den Bereichen Vertrieb, Kundenservice und Marketing hilfreich sein.

Auch Kommunikationsfähigkeiten können geschult werden. Tatsächlich sind Auftreten und Ausdruck häufig die wichtigsten Türöffner. Gute Umgangsformen und ein gepflegtes Auftreten sind daher ein absolutes Muss. Handelsvertreter müssen immer kundenorientiert arbeiten und sollten auf Rückfragen und Beschwerden flexibel reagieren können.

Selbständige Handelsvertretung: Rechte, Pflichten und Vertretungsformen

Handelsvertreter können Einfirmenvertreter sein und nur ein einziges Unternehmen vertreten. Dies ist vor allem dann möglich, wenn das Unternehmen eine möglichst breite Produktpalette anbieten kann. Mehrfirmenvertreter können für mehrere Firmen tätig werden, allerdings muss hierbei das Konkurrenzverbot, das später noch näher beschrieben wird, beachtet werden. Vermittlungsvertreter sind lediglich mit der Vermittlung von Geschäften betraut, während der Abschlussvertreter den Vertragsschluss im Namen des Unternehmers selbst durchführen kann.

Wird einem Handelsvertreter vom Unternehmen ein bestimmter Bezirk oder ein fester Kundenkreis zugeordnet, darf er als Bezirksvertreter nur in diesem Bezirk tätig werden, hat aber auch das Recht auf Provision, sollte jemand anderes in diesem Bezirk tätig werden. Bei Alleinvertretern ist das ganz ähnlich, ihnen wird zusätzlich noch ein erhöhter Kundenschutz eingeräumt. Handelsvertreter übernehmen zahlreiche Pflichten, dazu gehört, dass sie stets das Interesse des beauftragenden Unternehmens wahrnehmen müssen.

Sie dürfen, auch dann wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, im selben Geschäftsbereich nicht für eine konkurrierende Firma arbeiten.Dies gilt auch für Mehrfirmenvertreter. Produkte von Konkurrenzfirmen dürfen Sie nur vertreiben, wenn sie nicht im Wettbewerb mit den Produkten der bereits von Ihnen vertretenen Firmen stehen (Konkurrenzverbot). Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden, d.h. beide betroffenen Unternehmen müssen zustimmen. Von jedem vermittelten Geschäft muss der Auftraggeber zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.

Natürlich besteht eine Verschwiegenheitspflicht, der Handelsvertreter darf also weder in der Zeit der Vertretung noch danach Betriebsgeheimnisse preisgeben. Zu den Rechten des Handelsvertreter, die ebenfalls im HGB geregelt sind, gehört das Recht auf Provision, sowie ein Anspruch auf Zugang zu wichtigen Unterlagen. Das Unternehmen muss den Handelsvertreter zeitnah über Annahme und Ablehnung von vermittelten Geschäften und über Änderungen im Unternehmen, zum Beispiel die Produktpalette oder die Vertriebswege betreffend, informieren. Insgesamt muss das Unternehmen den Handelsvertreter bestmöglich unterstützen.

Selbständigkeit Handelsvertreter: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Grundsätzlich gelten alle Gewerbetreibenden als Kaufleute, außer ihr Betrieb erfordert keinen nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb. Das ist dann ein sogenannter Kleinbetrieb. So heißt es in §1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuch. Mit dieser Aussage lässt sich erst einmal wenig konkret anfangen.

Wann ein Betrieb einen „kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt neben dem Umsatz des Gewerbes auch die Zahl der Mitarbeiter und das Kreditvolumen. Entscheidend ist der Gesamteindruck der Unternehmung. Da Sie in dieser Frage dringend Rechtssicherheit brauchen, sollten Sie sich ausführlich von der Industrie- und Handelskammer beraten lassen.

Die Handelsregistereintragung muss vorgenommen werden, wenn man als Kaufmann gilt. Umgekehrt gilt man als Kaufmann, wenn man sich ins Handelsregister eintragen lässt. Das ist auch dann möglich, wenn keine Pflicht dazu besteht.  Als Kaufmann ist man an die Regelungen des HGBs gebunden. Die sind weit strenger als die, denen Kleingewerbetreibende unterliegen. Der Vorteil einer Eintragung ist, dass diese häufig Vertrauen schafft und zu mehr Aufträgen führen kann.

Das Gewerbe muss bei der zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Darüber wird dann automatisch die Industrie- und Handelskammer informiert, ebenso wie das Finanzamt und die Ordnungsbehörden. Eine Handelsregistereintragung wird unter den oben genannten Umständen erforderlich oder nicht. Sie sollten sich dringend ausführlich steuerlich beraten lassen und im Falle einer Buchführungspflicht einen erfahrenen Buchhalter einstellen.

Die Stellung als freier Handelsvertreter kann, wenn Sie nur für ein Unternehmen tätig werden, zur Disposition stehen und das mit zahlreichen Konsequenzen zum Beispiel im Bereich der Rentenversicherung. Nur, wenn Sie Ihre Zeit frei einteilen können und Ihre Arbeitsabläufe selbst bestimmen, gelten Sie als freier Handelsvertreter. Achten Sie hier genau auf die Vertragsgestaltungen, um einer Scheinselbständigkeit zu entgehen.

Wichtige Versicherungen für Handelsvertreter

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Handelsvertreter?

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wichtig für Handelsvertreter: Berufshaftpflichtversicherung

Handelsvertreter übernehmen eine große Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Fehler können somit große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Da liegt es nahe, dass Unternehmen sich diese vom Schadensverursacher (in diesem Fall der Handeslvertreter) ersetzen lassen wollen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Handelsvertreter einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Hier springt eine Berufshaftpflichtvericherung für Sie ein und übernimmt den Schaden.