Golflehrer Selbständigkeit

Selbständig werden als Golflehrer

Während in den meisten anderen Berufen die Selbständigkeit ein bewusster Schritt ist, ist er für viele Golflehrer einfach eine Notwendigkeit. Woran das liegt und worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.

Golflehrer Selbständigkeit

Das Beschäftigungsverhältnis zwischen Golflehrern und Golfclubs kann ganz unterschiedlich aussehen. Bereits im Jahr 1963 wurde aus diesem Grund eine Grundsatzurteil des Bundessozialgericht zur Scheinselbständigkeit bei Golflehrern getroffen. Darin heißt es, dass Golflehrer nicht als selbständig, sondern als angestellt bei einem Golfclub gelten, wenn sie gegen eine feste monatliche Vergütung auf dem Golfplatz anwesend sein müssen, um Mitgliedern des Clubs Golfunterricht zu erteilen.

Entscheidend ist vor allem auch, ob der Golflehrer selbst das Unternehmensrisiko trägt, seine Honorare aushandelt und für Werbung zuständig ist. Wer hingegen nur sogenanntes „Mattengeld“ (Gebühr für die Nutzung des Golfplatzes) an den Betreiber der Golfanlage zahlt und sein Honorar selbst bestimmt und vereinnahmt, ist selbständig tätig.

Golflehrer können auch für Golfschulen arbeiten, hier kommt es bei der Beurteilung ob selbständig oder nicht darauf an, wer der Betreiber der Schule ist. Das kann der Golfclub sein oder aber der Golflehrer, bzw. mehrere Golflehrer im Verbund.

Sie sehen die rechtliche Beurteilung der Selbständigkeit von Golflehrern ist gar nicht so einfach. Wenn Sie sich selbst aber dazu entscheiden Ihre Dienste nur selbständig anzubieten, ohne weisungsgebunden zu sein, sollte die Sache klar sein. Welche Ausbildung Sie als selbständiger Golflehrer brauchen und welche Behördengänge zu erledigen sind, lesen Sie hier.

Golflehrer Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Die Berufsbezeichnung „Golflehrer“ ist in Deutschland nicht geschützt, d.h. grundsätzlich kann sich so nennen wer will. Damit kommt man heutzutage aber nicht weit. Nur wer eine fundierte Ausbildung vorweisen kann, wird genügend Aufträge bekommen, um davon Leben zu können. Der wohl größte Ausbilder in Deutschland ist die PGA (Professional Golfers Association). Hier kann man in einem modularisierten System eine dreijährige Ausbildung zum Golfprofessional machen.

Die Ausbildung ist in drei Teile gegliedert: den PreCourse, der mit der Prüfung zum C-Trainer Golf Breitensport abgeschlossen wird, die Modulausbildung I, die mit der Assistentenprüfung endet und die Modulausbildung II, an deren Ende die Bezeichnung „Fully Qualified PGA Golfprofessional“ steht. Das ist eine mögliche Form der Ausbildung, andere Anbieter haben einen anderen Kursaufbau. Zugangsvoraussetzung ist ein Mindestalter (hier von 17 Jahren) und ein bestimmtes Handicap (hier: -18,4 für den PreCourse und -12,4 für die Modulausbildung). Zusätzlich muss ein Eignungstest bestanden werden.

Selbständiger Golflehrer: Standort

Deutschland ist nach England das Land mit den meisten Golfanlagen in Europa. Derzeit sind es 728. Wo man seinen Unterricht erteilt, hat dabei einen großen Einfluss auf das Einkommen, das man damit erwirtschaften kann. Ist die Sozialstruktur und Kaufkraft dementsprechend, kann ein Golflehrer teilweise sehr hohe Stundenlöhne verlangen. Das hängt auch davon ab, welche Preispolitik der Golfclub betreibt, der die Anlage zur Verfügung stellt. Wer günstige Mitgliedschaften anbietet, wird wohl kaum einen Golflehrer unterrichten lassen, der ein überdurchschnittliches Honorar verlangt.

In anderen Regionen Deutschlands wird noch bei jeder Mitgliedschaft genau hingesehen. Nur wer es sich leisten kann, wird als Mitglied aufgenommen. Dementsprechend können auch die Golflehrer auf diesen Plätzen mehr verlangen. Wichtig ist als Golflehrer zu bedenken, dass bei sehr widrigen Witterungsumständen zum Teil monatelang kein Golfunterricht erteilt werden kann. Das Einkommen, das in den Frühlings- und Sommermonaten erwirtschaftet wird, muss also für das gesamte Jahr reichen. Wer kein zweites Standbein hat, muss also dementsprechend viele Schüler übernehmen oder ein hohes Stundenhonorar aushandeln.

Selbständigkeit Golflehrer: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn Sie selbst entscheiden können wann und wo Sie unterrichten und was Sie dafür bekommen , dann sind Sie selbständiger Golflehrer. Ihre Tätigkeit wird vom Finanzamt in aller Regel als freiberufliche Tätigkeit anerkannt, die auch nur dem Finanzamt (innerhalb eines Monats nach Aufnahme) mitgeteilt werden muss. Eine Gewerbeanmeldung ist also nicht erforderlich. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine Gewerbesteuer auf ihre Einkünfte zahlen müssen. Trotz der Selbständigkeit sind Golflehrer ohne eigene Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich rentenversicherungspflichtig.

Wichtige Versicherungen für Golflehrer

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Golflehrer?

Berufshaftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Golflehrer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wichtig für Golflehrer: Berufshaftpflichtversicherung

Auch beim Golfunterricht kann es zu Schäden und damit zu Forderungen gegen den Golflehrer kommen. Egal ob ein abirrender Golfball eine Person trifft und verletzt, oder ein Schaden am gemieteten Golfwagen dem Golflehrer angelastet werden kann, solche Forderungen sind ärgerlich und können ungeahnte Höhen erreichen. Deshalb sollten Golflehrer nicht ohne Berufshaftpflichtversicherung auf den Platz gehen.