Ernährungsberater Selbständigkeit

Selbständig machen als Ernährungsberater

Sie überlegen sich schon länger den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen? Wie Sie als Ernährungsberater erfolgreich selbständig werden können und was es dazu braucht, lesen Sie hier.

Ernährungsberater Selbständigkeit

Das größte Problem für diejenigen, die sich selbständig machen wollen, ist in der Regel nicht mangelndes Fachwissen, sondern die Konfrontation mit all den bürokratischen Anforderungen. Es reicht nicht, gut zu sein, in dem was man tut, man braucht auch eine gute Organisation und einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen des Berufs, in dem man arbeiten will.

Während ein Arbeitnehmer viel Verantwortung an den Arbeitgeber abgeben kann, sind Selbständige immer für sich selbst verantwortlich und müssen sich auch um alles selbst kümmern. Selbständig sein heißt ja bekanntermaßen alles selbst und ständig zu machen.

Im Bereich Ernährungsberatung tätig zu werden ist für viele ein lange gehegter Traum, da ihnen das Wohlbefinden Anderer am Herzen liegt und sie die Beschäftigung mit Ernährung spannend und abwechslungsreich finden. Was Sie aber noch alles beachten und wissen müssen, wenn Sie als Ernährungsberater selbständig werden wollen, lesen Sie im Folgenden.

Ernährungsberater Selbständigkeit: Ausbildung

Der Beruf des Ernährungsberaters ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Grundsätzlich kann sich daher Ernährungsberater nennen wer will und jeder kann auch als solcher selbständig werden. Aber natürlich bedarf es, um die Tätigkeit als Ernährungsberater kompetent und verantwortungsbewusst ausüben zu können, einigen Fachwissens, welches man sich vor der Aufnahme der Selbständigkeit unbedingt aneignen muss.

Besonders wer auch kranke Patienten beraten möchte und nicht ausschließlich in den Bereich Ernährungsbildung oder Prävention arbeiten will, der braucht umfangreiche Kenntnisse zu krankheitsbedingten Ernährungsanforderungen. Häufig kann man im Rahmen von Fernlehrgängen und Weiterbildungsangeboten die nötigen Kenntnisse erwerben. Auch besteht die Möglichkeit an einer Hochschule den Studiengang Oecotrophologie oder (Ernährungs-)medizin zu wählen und damit eine fundierte Ausbildung zu haben.

Ernährungsberater in der eigenen Praxis: Räumliche Anforderungen und Ausstattung

Um als Ernährungsberater Erfolg mit der Selbständigkeit zu haben, brauchen Sie geeignete Praxisräume, innerhalb derer Sie Patienten empfangen und behandeln können. Wenn Sie Schulungen und Vorträge halten, sollten Sie auch dies nicht in Privaträumen tun. Zum Einen wirkt das auf die Teilnehmer sehr unprofessionell, zum Anderen ist eine gewerbliche Tätigkeit in Privaträumen meist mietvertraglich untersagt.

Es kann sich anbieten sich mit anderen zusammenzuschließen und eine Praxisgemeinschaft zu eröffnen. Hierzu kommen besonders Ärzte, Physiotherapeuten, Gesundheitsberater oder Personal Trainer in Frage. So können Sie sich die Kosten für die Räume teilen und Inventar wie Möbel, Drucker und ähnliches gemeinschaftlich nutzen.

Zu Ihrer Grundausstattung sollte ein Beratungszimmer gehören, das ausreichend Platz und Sitzgelegenheiten bietet. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass Stühle auch von Patienten genutzt werden können, die mit orthopädischen Problemen oder starkem Übergewicht zu Ihnen kommen. Sie sollten außerdem ausreichend Schränke und Regale für Fachbücher und Beratungsmaterialien zur Verfügung haben und einen Computer mit geeigneter Software, um ihre Kunden- und Patientendaten zu verwalten und die Ernährungspläne zu erstellen.

Ebenfalls elementar ist das Vorhandensein einer Waage, die bis mindestens 200 Kilogramm wiegen kann und zur möglichst genauen Bestimmung des Körperfettanteils ist die Anschaffung eines Messgeräts zur bioelektrischen Impedanzanalyse sinnvoll. Toiletten für Patienten und Mitarbeiter sollten selbstverständlich ebenfalls vorhanden sein.

Selbständigkeit Ernährungsberatung: Gewerbeanmeldung und Kassenzulassung

Die Ernährungsberatung ist -selbständig ausgeübt- eine gewerbliche Tätigkeit, die der Anmeldung beim Gewerbeamt bedarf. Hierzu brauchen Sie in der Regel nur Ihren Personalausweis und das Anmeldeformular. Wenn Sie aus dem europäischen Ausland stammen, kann die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis notwendig werden. Die Gewerbeanmeldung wird danach automatisch dem Finanzamt mitgeteilt, welches Ihnen eine Steuernummer erteilt, nachdem Sie einen Fragebogen ausgefüllt haben.

Es handelt sich bei der Ernährungsberatung um eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit: Sollten Sie also nicht wegen geringer Umsätze die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen können, dann müssen Sie in Zukunft Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, dürfen aber auch die Vorsteuern vom Finanzamt zurückfordern. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Steuerberater ausführlich beraten und betreuen.

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Krankenkassen zusammenarbeiten und damit auch eine (teilweise) Kostenübernahme für Ihre Kunden sicherstellen wollen, dann müssen Sie bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Sie müssen einen anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung haben und eine Zusatzqualifikation nachweisen können. Anerkannte Berufe in diesem Bereich sind u.a. Diätassistenten, Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler und Ärzte. Zusätzlich muss dann ein Zertifikat erbracht werden, das die Weiterbildung zum Ernährungsberater dokumentiert.

Bisher ist das bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), beim Berufsverband Oecotrophologie e.V. (VDOE), beim Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED), beim Verband der Diätassistenten – deutscher Bundesverband e.V. (VDD) und im Wege einer QUETHEB-Registrierung (Deutsche Gesellschaft für qualifizierte Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V.) möglich. Ärzte brauchen einen Nachweis der Bundesärztekammer.

Wichtige Versicherungen für Ernährungsberater

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Ernährungsberater?

Berufshaftpflichtversicherung Ernährungsberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Für den Ernährungsberater wichtig: Die Berufshaftpflichtversicherung

Eine absolut notwendige Versicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ernährungsberater. Der Beruf des Ernährungsberaters ist überaus verantwortungsvoll: Erstellt er einen Ernährungsplan bei dem eine bekannte Allergie nicht berücksichtigt wurde, kann es zu Schadensersatzforderungen seitens des Patienten kommen. Gerade Personenschäden können Heilbehandlungskosten nach sich ziehen, welche immense Kosten bedeuten.