Energieberatung Selbständigkeit

Selbständig machen mit Energieberatung

Viele Energieberater haben bereits als Architekt oder Ingenieur die Selbstständigkeit kennengelernt. Andere nutzen die Weiterbildung zum Energieberater, um sich endlich mit einem breiten Dienstleistungsangebot selbstständig zu machen. Lesen Sie hier, wie Sie sich als Energieberater erfolgreich selbstständig machen.

Energieberatung Selbständigkeit

Die Auftragslage für Energieberater ist gut und wird es voraussichtlich auch die nächsten Jahrzehnte noch bleiben. Allerdings gibt es in dieser Branche einige schlecht ausgebildete Berater, die ihre Dienstleistungen anbieten, ohne die nötige Qualität der Arbeit zusichern zu können.

Am Anfang einer Selbstständigkeit als Energieberater ist es daher nicht ganz einfach Kunden zu akquirieren und von den eigenen Kompetenzen zu überzeugen. Sie sollten daher zu Beginn mit einer längeren Anlaufphase rechnen, in der Sie auch ohne große Umsätze über die Runden kommen müssen.

Bevor Sie in die Selbstständigkeit starten, sollten Sie in jedem Fall einen Businessplan erstellen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit die Chancen und Risiken des Unternehmens realistisch einzuschätzen und auch den nötigen  Investitionsrahmen zu bestimmen.

Außerdem brauchen Sie den Businessplan zur Vorlage bei Stellen, die Ihnen Gründerkredite und Fördermittel gewähren können. Worauf Sie bei der Gründung achten müssen und welche Ausbildung Sie brauchen, um sich als Energieberater selbstständig machen zu können, lesen Sie hier.

Energieberatung Selbständigkeit: Ausbildung und Qualifikation

Energieberater ist kein geschützter Begriff. Theoretisch kann sich also so nennen, wer will. In der Praxis muss man natürlich umfangreiches Fachwissen mitbringen, um diesen Beruf seriös und erfolgreich ausüben zu können. Besonders wer dem Kunden eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglichen will, muss berufliche Kompetenzen und Unabhängigkeit in der Beratung nachweisen können.

Um diese Zulassung zu erhalten und damit auch Energieausweise ausstellen zu dürfen, muss man ein abgeschlossenes Studium im Bereich Technik und Naturwissenschaften (z.B. Bauingenieurswesen, Architektur, Versorgungstechnik, Physik, Maschinenbau, Energie- oder Elektrotechnik) oder einen Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung nachweisen können. Einige Anbieter der Weiterbildung zum Energieberater – oder auch Energiemanager – machen diese Kriterien auch für die Zulassung zur Weiterbildung zur Pflicht.

Der Grund hierfür ist, dass ein Energieberater umfangreiche bautechnische Kenntnisse mitbringen muss, will er eine qualifizierte Beratung anbieten. Die Weiterbildung zum Energieberater  wird unter anderem von den Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammer angeboten und dauert unterschiedlich lang, je nachdem, ob die Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit ausgeübt wird.

Selbständiger Energieberater: Planung und Konzept

Der größte Teil der Aufträge eines Energieberaters kommt aus Privathaushalten. Gewerbliche Unternehmen erteilen ungefähr ein Drittel der Aufträge, während soziale Träger und die öffentliche Hand (laut einer IFB-Studie aus dem Jahr 2011) sogar nur etwa 8% der Aufträge vergeben. Sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden ist es wichtig, dass sich die nötigen Investitionen innerhalb weniger Jahre wieder amortisieren. Häufig helfen schon kleine Tipps dabei Energie zu sparen und damit die Umwelt zu schonen.

Sie sollten sich bei der Existenzgründung entweder möglichst breit aufstellen und auch Experten in anderen Bereichen hinzu nehmen, oder aber sie arbeiten alleine und spezialisieren sich in einem bestimmten Bereich. Wichtig ist, dass der Kunde sieht, warum er sich für Ihre Dienstleistung entscheiden sollte. Zu diesem Zweck ist eine Webseite, die Ihr Unternehmen gut repräsentiert, unerlässlich.

Überhaupt sollten Sie für Werbung und Außendarstellung genügend Mittel einplanen, weil Sie sich nur so einen Kundenstamm erarbeiten können. Netzwerken ist in diesem Beruf ganz wichtig, die Pflege bereits geknüpfter Kontakte unerlässlich!

Selbständigkeit Energieberatung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Der Beruf des Energieberaters gehört zu den freien Berufen im Sinne des §18 Einkommensteuergesetz. Das bedeutet, dass eine Gewerbeanmeldung grundsätzlich nicht erforderlich ist. Allerdings gilt diese Feststellung nur für die Beratungstätigkeit. Wird im Rahmen der Tätigkeit auch gehandelt oder selbst produziert, dann kann eine Gewerbeanmeldung – und damit verbunden auch eine etwaige Gewerbesteuerpflicht – sehr wohl notwendig werden.

In jedem Fall muss die Tätigkeit dem örtlich zuständigen Finanzamt angezeigt werden, welches Ihnen daraufhin eine Steuernummer erteilt, die Sie dann auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen. Wer die Energieberatung im Rahmen einer anderen kammerpflichtigen Beschäftigung (z.B. als Architekt) ausübt, der muss sich vorher bei der zuständigen Kammer über Beschränkungen oder Auflagen bei der beratenden Tätigkeit erkundigen.

Wichtige Versicherungen für Energieberater

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Energieberater?

Vermögensschadenhaftpflicht Energieberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Für den Energieberater wichtig: Vermögensschadenhaftpflicht

Energieberater beraten ihre Kunden zur Einsparung von Energie, oder zur Vorbeugung der Verschwendung eben jener. Je nach Größe des beratenen Betriebes kann dieser mit der Beratung durch den Energieberater eine Menge Geld einsparen. Umgekehrt kann bei Falschberatung auch eine Menge Geld für den Kunden verloren gehen. Kommt es zu Regressansprüchen, werden diese von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geprüft und im Schadensfall beglichen.