Energieberater

Energieberater: Berufsprofil und Selbständigkeit

Klima- und Umweltschutz rücken seit Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Menschen. Deshalb wird beim Neubau und bei der Sanierung von Gebäuden häufig ein Energieberater zu Rate gezogen. Wie das Berufsprofil von Energieberatern im Einzelnen aussieht, lesen Sie hier.

Beruf Energieberater

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung und deren Änderungen im Jahr 2009 und deren Verschärfungen in  2016 werden an die Inhaber von Wohn- und auch von bestimmten Betriebsgebäuden hohe Anforderungen gestellt. Der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch der Gebäude soll so um 30% gesenkt werden.

Um bei der Planung keine Fehler zu machen und den Wiederverkaufswert der Gebäude zu sichern, nutzen viele Bauherren einen Energieberater, der von Anfang an das Bauprojekt begleitet und nützliche Tipps zur Energieeinsparung gibt. Energieberater werden auch in Zukunft genug zu tun haben, denn auch bereits bestehende Gebäude werden häufig saniert und energieeffizienter gestaltet.

Energieberater sind auch für die Ausstellung von Energieausweisen zuständig, die unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes, vorgelegt werden müssen. Der Energieausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch des Hauses und muss in öffentlichen Gebäuden ab einer Größe von 1000m² Nettogrundfläche sogar an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

Energieberater haben damit also einen zukunftsfähigen Beruf gewählt, der zudem dazu beiträgt, dass Umwelt- und Klimaschutz keine Schlagworte bleiben, sondern auch konkrete Umsetzung erfahren. Lesen Sie im Folgenden, was ein Energieberater macht, was er verdienen kann, wie die Arbeitsbedingungen sind und vieles mehr.

Aufgaben von Energieberatern

Energieberater prüfen in Wirtschaftsbetrieben und Privathaushalten, ob die Voraussetzungen für einen planvollen Einsatz von Energie gegeben sind. Sie beraten Kunden hinsichtlich staatlicher Förderungen für umweltfreundliche Baumaßnahmen und den Einsatz umweltfreundlicher Energieträger. Energieberater bewerten Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs, stellen Wärmeschutznachweise aus und führen Heizlastberechnungen durch. Sie prüfen und bewerten die technischen Anlagen in Privathaushalten und Betrieben, erstellen Wärmebilder und führen sogenannte Blower-Door-Messungen zur Luftundichtigkeit durch.

Energieberater sind zur Verwirklichung des Einsatzes energiesparender Klimatisierungs- und Beheizungsmethoden zuständig und berechnen den Einsatz erneuerbarer Energien, zum Beispiel in Form einer Photovoltaikanlage oder mittels Geothermie. Der Energieberater erarbeitet für den Bauherren komplette Energiekonzepte, bei denen Kosteneinsparungen und Investition gegeneinander abgewogen werden.

Häufig wirken Energieberater auch in Kommunen bei der Planung von regionalen Energiekonzepten mit und ermöglichen so zum Beispiel den Einsatz von Fernwärme unter Einbeziehung regenerativer Energiequellen. Auf Fachmessen informieren Energieberater Interessierte über die Nutzung erneuerbarer Energien und mögliche Energie-Formen, auch bieten sie Workshops und Tagungen zu verschiedenen Themen im Bereich Energieplanung an.

Beruf Energieberater: Persönliche Voraussetzungen

Energieberater müssen sehr kommunikativ sein. Ihre Hauptaufgabe ist es Kunden aufzuklären und zu beraten. Dabei müssen sie auf ihr Gegenüber eingehen und dem Kunden auch schwierige technische Probleme verständlich machen können. Die Energieberatung muss immer genau auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sein, um in dessen Möglichkeitsrahmen das beste Ergebnis zu gewährleisten. Energieberater müssen dazu stets auf dem neuesten Stand sein, was gesetzliche Regelungen und Verordnungen, aber auch staatliche Förderprogramme angeht.

Bei der Arbeit ist zudem immer größte Sorgfalt gefordert. Analytisches Denken und eine frühere Affinität zu den Fächern Mathematik, Physik und Technik sind gute Voraussetzungen. Nicht zu unterschätzen ist aber auch der Bereich Wirtschaft und Recht. Energieberater müssen neben den bautechnischen Kenntnissen auch betriebswirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen mitbringen. Ein großer Teil der Arbeit besteht aus Kalkulationen, Verwaltungsarbeiten und der Ausstellung spezieller Dokumente.

Arbeitsbedingungen in der Energieberatung

Energieberater sind meist vor Ort beim Kunden tätig. Sie prüfen, auch unter Einsatz von Geräten und Anlagen, die technischen Gegebenheiten u.a. von Heizungsanlagen. Beratungen führen sie meist in Büroräumen und Konferenzsälen durch, Kalkulationen werden am Computer durchgeführt. Energieberater müssen bei der Arbeit immer vielfältige gesetzliche Regelungen und Verordnungen beachten und auf dem neuesten Stand der Technik sein. Häufig sind Energieberater auch auf Messen tätig oder führen Schulungen durch. Sie fahren häufig von einem Termin zum nächsten, Termindruck und unregelmäßige Arbeitszeiten sind da keine Seltenheit.

Beruf Energieberater: Verdienstmöglichkeiten

Energieberater werden häufig als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig. Der Bruttolohn beträgt hier in der Regel zwischen 3000 und 3700 Euro im Monat. Die Weiterbildung zum Energieberater erfordert zunächst eine Investition von bis zu 3000 Euro und wird oftmals in Teilzeit neben der beruflichen Tätigkeit besucht.

Wer sich als Energieberater selbständig macht, der kann sein Honorar selbst bestimmen. Natürlich hängt es von der Auftragslage und der Reputation des Betriebs ab, wie hoch der erwirtschaftete Gewinn am Ende des Jahres ist. Honorare von 7000 Euro brutto im Monat sind keine Seltenheit. Mehr über eine Selbständigkeit als Energieberater finden Sie unter Energieberater Selbständigkeit.

Versicherungen für Energieberater

Führt ein Energieberater eine fehlerhafte Beratung durch, kann das beim Kunden schnell zu großen finanziellen Schäden führen. Auch Jahre später kann ein falsch ausgestellter Energieausweis noch dem Energieberater zur Last gelegt werden und ihn in die Klemme bringen. Daher ist es sehr wichtig, dass Energieberater bei ihrer Arbeit einen ausreichenden Haftungsschutz in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben.

Allerdings kommt diese meist nur für reine Vermögensschäden auf, weshalb man sich auch über den zusätzlichen Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Gedanken machen sollte. Da Sie als Energieberater häufig in den Räumen der Kunden tätig werden, kann es schnell zu einem Sach- oder Personenschaden kommen, der durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Einige Versicherer bieten aber auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater an, die zusätzlich Sach- und Personenschäden abdeckt.

Hier sollten Sie sich das Angebot genauestens ansehen und dann entscheiden, welcher Schutz für Sie sinnvoll ist. Ein Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater gibt Ihnen Aufschluss über die Unterschiede bei Preisen und Leistungen und hilft Ihnen den richtigen Versicherer für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Worüber sich jeder Gedanken machen sollte, ist die eigene Versorgung im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Ein paar Wochen Arbeitsausfall kann man noch einfach mit einer Krankentagegeldversicherung oder dem Krankengeld aus der Krankenversicherung brücken. Wird man allerdings dauerhaft berufsunfähig, dann braucht man einen Plan B.

Angestellte Energieberater können auf die staatliche Erwerbsminderungsrente zurück greifen, stellen aber häufig schnell fest, dass diese nicht ausreicht, die laufenden Kosten zu decken. Selbständige Energieberater haben nicht einmal darauf ein Anrecht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Energieberater ist daher wichtig. Vergleichen Sie hier die Berufsunfähigkeitsversicherungen für Energieberater der verschiedenen Anbieter und finden Sie so den besten Tarif.

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Energieberater?

Vermögensschadenhaftpflicht Energieberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Für den Energieberater wichtig: Vermögensschadenhaftpflicht

Energieberater beraten ihre Kunden zur Einsparung von Energie, oder zur Vorbeugung der Verschwendung eben jener. Je nach Größe des beratenen Betriebes kann dieser mit der Beratung durch den Energieberater eine Menge Geld einsparen. Umgekehrt kann bei Falschberatung auch eine Menge Geld für den Kunden verloren gehen. Kommt es zu Regressansprüchen, werden diese von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geprüft und im Schadensfall beglichen.