Detektiv Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Detektei

Sie haben sich entschieden in Zukunft selbstbestimmt zu arbeiten und wollen deshalb als Detektiv selbständig werden? Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei einem solchen Vorhaben unbedingt achten müssen.

Detektiv Selbständigkeit

Viele unterschätzen die Aufgaben, die auf einen zukommen, wenn man sich selbständig macht. Eine gute Planung im Vorfeld ist unerlässlich, um den Erfolg des Unternehmens zu sichern. Selbständig zu sein bedeutet große Verantwortung und auch ein immenses finanzielles Risiko zu tragen. Das ist der Preis dafür, in Zukunft selbst die Richtung des Betriebs bestimmen zu können.

Damit Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit alles richtig machen, geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber, welche Ausbildung und Kenntnisse Sie als Detektiv brauchen und wie Sie -ganz konkret- ein Gewerbe anmelden können.

Der erste Schritt in ein erfolgreiches Unternehmen führt immer zunächst über das Sammeln notwendiger Informationen. Mit einer guten Planung und genügend Vorbereitungszeit, werden Sie es schaffen erfolgreich als Detektiv selbständig zu werden.

Detektiv Selbständigkeit: Ausbildung

Die Bezeichnung Detektiv ist ein Deutschland nicht geschützt, grundsätzlich kann sich also jeder, der in diesem Bereich tätig wird, so nennen. Auch gibt es bisher keinerlei verpflichtende Ausbildung für diesen Beruf. Seit dem Jahr 1986 wurde jedoch in Zusammenarbeit verschiedener Berufsverbände ein Berufsbildungsplan für Detektive erarbeitet. Die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) bietet auf dieser Grundlage Lehrgänge an, die mit einem IHK-Zertifikat abgeschlossen werden.

Ein solcher Abschluss bildet heute die Grundlage für die Aufnahme in  verschiedene Berufsverbände und gilt als Fachkundenachweis. Auch gegenüber künftigen Mandanten können Sie punkten, wenn Sie einen ZAD-Abschluss nachweisen können. Außerdem werden Ihnen hier wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten im Detektivgewerbe vermittelt.

Nicht zuletzt erhalten Sie hier einen Überblick über die Vielzahl von rechtlichen Vorschriften und Gesetzen, die für Sie als Detektiv binden sind. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Jedermann Rechte, die auch für alle anderen Bürger gelten, bei ihnen allerdings sehr viel seltener zum Einsatz kommen. Sie als Detektiv müssen sich der Grenzen Ihrer Befugnisse aber jederzeit ganz genau im Klaren sein.

Detektiv: Sachkundeprüfung für Kaufhausdetektive

Bei dem Beruf des Kaufhausdetektivs handelt es sich weniger um einen privaten Ermittler, wie das bei einem Detektiv der Fall ist, sondern um einen Beruf, der dem Sicherheits- und Überwachungsgewerbe zugeordnet ist. Die Berufsverbände für Detektive ziehen deshalb hier auch eine klare Grenze zwischen den beiden Berufen.

Anders als ein Detektiv, muss der Kaufhausdetektiv auch, um das Gewerbe anmelden zu können, eine Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen (§34a GewO). Auch wer nicht selbst ein Gewerbe eröffnet, sondern als angestellter Kaufhausdetektiv tätig wird, muss eine solche Sachkundeprüfung ablegen, bevor er tätig werden darf. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann eigenständig erfolgen oder im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs, das ist Ihnen freigestellt.

Prüfungs- und Lehrgangsinhalte sind Fragen zu geltendem Recht im Überwachungsgewerbe (Bürgerliches Recht,  Strafrecht, Gewerberecht u.ä.), außerdem Sicherheitstechniken und Deeskalationsmechanismen, der Umgang mit Menschen in Stresssituationen, sowie spezielle Aspekte des Datenschutzes im Bewachungsgewerbe. Die Kosten für die Sachkundeprüfung betragen zwischen 130 und 180 Euro, dies kann je nach Bundesland variieren.

Selbständigkeit Detektiv: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Egal, ob als Kaufhausdetektiv oder als Detektiv, um eine Gewerbe anmelden zu können, muss zunächst die persönliche Unbescholtenheit nachgewiesen werden können. Hierzu bedarf es der Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses.

Außerdem muss ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Im Gewerbezentralregister werden unter anderem Gewerbeuntersagungen, sowie zuvor verübte Straftaten im Zusammenhang mit dem ausgeübten Gewerbe festgehalten. Negative Eintragungen hier können zum Versagen der Gewerbeanmeldung führen.

Die Gewerbeanmeldung an sich ist einfach: Sie gehen mit dem ausgefüllten Gewerbeanmeldebogen und einem gültigen Pass oder Personalausweis zur zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltung und erhalten dann nach Zahlung einer Gebühr (zwischen ca. 12 und 45 Euro) den Gewerbeschein.

Dabei handelt es sich nur um den Nachweis, dass das Gewerbe angemeldet wurde. Der Gewerbeschein kann daher auch in Form der gestempelten und unterschriebenen Gewerbeanmeldung vorliegen. Die Gewerbeanmeldung wird dann automatisch dem Finanzamt mitgeteilt. Auch andere Stellen, wie IHK und Berufsgenossenschaft, werden in Kenntnis gesetzt.

Wichtige Versicherungen für Detektive

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Detektiv?

Betriebshaftpflichtversicherung für Detektive

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Detektive

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Im Bewachungsdienst ist die Betriebshaftpflicht Pflicht!

Bietet ein Detektiv Bewachungsdienste an, ist die Betriebshaftpflicht eine Pflichtversicherung. Forderungen, die aus Sachschäden oder Personenschäden erwachsen, oder auch aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen entstehen, können schnell selbst einen gut laufenden Betrieb in finanzielle Bedrängnis bringen.