Berufsbetreuer

Berufsbetreuer: Berufsprofil und Selbständigkeit

Im Alter und nach einer schweren Krankheit fällt es vielen Menschen schwer sich weiterhin um alle Angelegenheiten ihres Lebens selbst zu kümmern. Wenn die Familie nicht einspringen kann oder sollte, dann wird häufig ein Berufsbetreuer bestellt. Lesen Sie hier alles zum Berufsprofil von Berufsbetreuern.

Beruf Berufsbetreuer

In der Regel sind es ehrenamtlich Tätige oder Familienmitglieder, die sich bei alten, kranken oder behinderten Menschen um deren Betreuung und Vertretung kümmern. Allerdings ist das nicht in allen Fällen möglich und wünschenswert.

Besonders wenn ein großes Vermögen zu verwalten ist und es zu befürchten steht, dass Angehörige wegen eigener Interessen nicht in der Lage sind die Wünsche des Betreuten ausreichend zu berücksichtigen, kann die Bestellung eines Berufsbetreuers sinnvoll sein. Mit der nötigen Distanz und Professionalität lassen sich die Dinge im Interesse des Betreuten regeln.

Aber auch wenn keine Familie da ist, die die Betreuung übernehmen kann, oder die Verhältnisse sehr komplex sind, werden Berufsbetreuer beauftragt. Der Betreuer übernimmt damit große Verantwortung für den zu betreuenden Menschen und muss sich dieser bei seinem Handeln immer bewusst sein. Im Sinne eines Anderen die besten Entscheidungen zu treffen erfordert viel Lebenserfahrung und Empathie.

Was man als Berufsbetreuer noch wissen muss, welche persönlichen Voraussetzungen man erfüllen sollte und vieles mehr, haben wir im Folgenden im Berufsprofil Berufsbetreuer für Sie dargestellt.

Aufgaben von Berufsbetreuern

Die zuständige Betreuungsbehörde schreibt einen Bericht an das Betreuungsgericht, welches daraufhin anordnet für welche Aufgaben die betroffene Person einen Betreuer braucht. Der Berufsbetreuer wird nur innerhalb des angeordneten Bereiches tätig, sodass die Betreuten in anderen Bereichen der Lebensführung so selbständig wie möglich bleiben können. Zu den Aufgabenkreisen von Betreuern gehören die Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, die Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung, das Öffnen der Post und die Einleitung freiheitsentziehender Maßnahmen, also z.B. die Anordnung einer Heimunterbringung.

Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge sprechen Betreuer mit Ärzten Behandlungen ab, willigen für den Betreuten in Untersuchungen und Behandlungen ein und veranlassen Klinik- und Reha-Aufenthalte. Vermögenssorge bedeutet, dass Berufsbetreuer zum Beispiel Anträge auf Auszahlung von Renten oder Sozialhilfe stellen, Unterhaltspflichten prüfen, eine Schuldenregulierung einleiten und mit Banken und Behörden verhandeln.

Wegen der bereits zuvor stark eingeschränkten geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Betreuten, ist es zum Zeitpunkt der Betreuung häufig schon zu Problemen, wie etwa einer Räumungsklage, gekommen. Der Berufsbetreuer wird diese dann für den Betreuten anfechten und eine gütliche Einigung mit der Gegenpartei suchen. 

Beruf Berufsbetreuer: Persönliche Voraussetzungen

Ein solche verantwortungsvoller Beruf stellt eine ganze Reihe von Anforderungen an die Persönlichkeit des Berufsbetreuers. Vor allem anderen brauchen Berufsbetreuer ein hohes Maß an Empathie für die Betreuten und zudem sollten sie sich ihrer immensen Verantwortung bewusst sein. Moralische Integrität und Kommunikationsgeschick sind sehr wichtig, Organisationstalent und Sorgfalt sind ebenfalls Grundbausteine für die erfolgreiche Arbeit als Berufsbetreuer.

Menschenkenntnis und Berufserfahrung, Belastbarkeit und eine hohe Frustrationstoleranz werden in diesem Beruf ständig gefordert. Mit alten und kranken Menschen zu arbeiten kann psychisch belastend sein, Spaß am Umgang mit Menschen und die Fähigkeit deren Bedürfnisse zu erfassen, sind unerlässlich. Selbstbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke sollten Berufsbetreuer ebenfalls mitbringen.

Arbeitsbedingungen von Berufsbetreuern

Die Arbeitszeiten von Berufsbetreuern sind sehr unregelmäßig. Betreuungsgespräche werden häufig auch noch am Abend geführt. Berufsbetreuer sind zudem in ihrer Arbeit psychisch belastenden Situationen ausgesetzt. Die Arbeit mit kranken, alten und behinderten Menschen erfordert häufig viel Geduld und Flexibilität.

Es müssen vielfältige Vorschriften und Gesetze bei der Arbeit eingehalten werden, zudem müssen Berufsbetreuer bei der Betreuungsbehörde Rechenschaft über ihre Handlungen ablegen. Die Arbeit an sich findet häufig am Schreibtisch oder beim Betreuten zuhause statt. Anträge stellen, Telefonate führen, rechtliche Fragen klären – das gehört zur täglichen Arbeit. Aber auch der Austausch mit dem Betreuten, mit Ärzten und Behörden sind Alltag des Berufsbetreuers. Berufsbetreuer müssen die Bereitschaft mitbringen sich ständig fortzubilden.

Beruf Berufsbetreuung: Verdienstmöglichkeiten

Das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern regelt ganz genau, was ein Berufsbetreuer für seine Arbeit erhält. Die abrechenbare monatliche Stundenzahl ist dabei abhängig davon, ob die zu betreuende Person vermögend oder mittellos ist, ob sie zuhause oder im Heim untergebracht ist und wie lange sie schon betreut wird. Außerdem spielt für die Höhe des pauschalen Stundensatzes die Ausbildung des Betreuers eine Rolle.

Mit einem Hochschulabschluss bekommt ein Betreuer mehr als mit abgeschlossener Lehre, die für die Betreuung nutzbar gemacht werden kann, damit bekommt man wiederum mehr als ohne einschlägige Vorkenntnisse. Derzeit liegt die Staffelung bei 44 Euro mit Hochschulbildung, 33,50 Euro bei abgeschlossener Lehre und 27 Euro für alle anderen. Wie hoch der Monatsverdienst eines Betreuers ist, ist damit maßgeblich davon abhängig, wie viele Betreuungen er übernommen hat.

Die Leistungen werden mit dem zuständigen Amtsgericht (Abteilung Betreuungsgericht) abgerechnet. Wenn Sie sich als Berufsbetreuer selbständig machen wollen, haben wir hier für Sie weitere wichtige Informationen zusammengestellt: Selbständig werden als Berufsbetreuer.

Versicherungen für Berufsbetreuer

Als selbständiger Berufsbetreuer muss man sich selbst um Alters- und Krankenvorsorge kümmern. Sie können sich privat oder freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichern, die Entscheidung für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung muss nach Ausscheiden aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis jedoch innerhalb von drei Monaten erfolgen. Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer möglich.

Was in jedem Fall bereits bei der Bewerbung nachgewiesen werden sollte, ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung für den Berufsbetreuer muss auch Vermögensschäden abdecken, da diese bei fehlerhafter Beratung beim Betreuten eintreten können. Der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist für Berufsbetreuer Pflicht, da die von ihnen verwalteten Personen und Vermögenswerte dadurch ebenso wie der Betreuer selbst finanziell abgesichert sind. Nutzen Sie hier den Vergleich der Haftpflichtversicherungen für Berufsbetreuer.

Zusätzlich zu Fragen der Haftungsrisiken müssen sich Berufsbetreuer auch um die eigene finanzielle Absicherung Gedanken machen. Wer selbständig arbeitet, der muss unbedingt für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorsorgen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsbetreuer ist bei einigen Anbietern schon günstig zu haben. Ein Vergleich der Angebote ist dabei überaus empfehlenswert, weil Leistungen und Preise teilweise enorm variieren.

Berufsunfähigkeit Berufsbetreuer

Die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen schätzen das berufsbedingte Risiko von Berufsbetreuern als erhöht ein und stufen sie daher in Risikogruppe 3 ein. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit Berufsbetreuer. Weiter »