Berufsbetreuer Selbständigkeit
Selbständig werden als Berufsbetreuer
Auch der Beruf des Berufsbetreuers ist vom demografischen Wandel betroffen. Zukünftig wird die Zahl der Betreuungen ansteigen und Berufsbetreuer werden gefragt sein. Aber, wie wird man selbständiger Berufsbetreuer?
Berufsbetreuer werden in aller Regel selbständig tätig. Bis man vom Betreuungsgericht als Berufsbetreuer bestellt wird, ist es allerdings ein weiter Weg. Wie bei allen anderen Bestrebungen zur Selbständigkeit, sollten Sie sich auch als angehender Berufsbetreuer fragen, ob Sie die nötigen Fähigkeiten für eine Unternehmertätigkeit mitbringen.
Auch für Berufsbetreuer gilt, dass vorab ein Businessplan erstellt werden sollte, in dem die wichtigsten Fragen zur Rentabilität der Selbständigkeit vorab geklärt werden. Gibt es am Standort genug Aufträge, wie viele Betreuungen kann und muss ich übernehmen, welche Kosten kommen mit Versicherungen und Steuern in der Selbständigkeit auf mich zu?
All diese Fragen sollten Sie vorab klären und die Situation realistisch einzuschätzen versuchen. Wenn Sie sich dann entscheiden als Berufsbetreuer selbständig zu werden, müssen Sie noch einige Schritte machen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, welche das im Einzelnen sind. Somit steht einer erfolgreichen Selbständigkeit nichts mehr im Weg!
Berufsbetreuer Selbständigkeit: Qualifikation und Bestellung
Eine Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht. Im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern ist geregelt, dass Berufsbetreuer ist, wer mehr als 10 Personen betreut oder mehr als 20 Wochenstunden für die Betreuungsarbeit aufwendet.
Zuvor muss allerdings ein Antrag gestellt werden, damit man als Berufsbetreuer vom Betreuungsgericht bestellt wird. Im Betreuungsbeschluss muss die Bestellung als „beruflicher Betreuer“ festgehalten werden, sonst wird die Betreuungsarbeit mit den Vergütungspauschalen für Ehrenamtliche abgerechnet.
Der Bestellung als Berufsbetreuer gehen Bewerbung und Eignungsprüfung voraus. In der Regel bewerben sich Personen mit entsprechender Vorbildung um eine Anerkennung als Berufsbetreuer.
Das sind Menschen mit abgeschlossenem Studium in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologie, Pädagogik oder Rechtswissenschaften, oder aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem sozialen, pflegerischen oder kaufmännischen Beruf. Wichtig ist oftmals das Gesamtbild der beruflichen Erfahrung des Bewerbers.
Berufsbetreuer müssen vielseitig informiert sein. Sie müssen sich mit gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen können, aber auch den Umgang mit kranken, behinderten und alten Menschen gut meistern können. Auch die psychische Belastbarkeit und eigene Integrität spielen bei der Eignungsprüfung eine große Rolle.
Der Bewerbung muss zum Nachweis häufig ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Schufa-Auskunft beigelegt werden, ebenso ist ein ausführlicher Lebenslauf Pflicht. Die persönliche Eignung wird in einem Vorstellungsgespräch, bei dem Betreuungsbehörde und Betreuungs
gericht vertreten sind, festgestellt. Sie sollten auch nachweisen können, dass Ihnen ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und Sie sowohl für die Betreuten als auch für die zuständigen Behörden gut erreichbar sind. Die Verbände für Berufsbetreuer bieten häufig Seminare an, in denen die wichtigsten Kenntnisse für Betreuer vermittelt werden.
Berufsbetreuung: Betreuerpflichten
Die Pflichten von Betreuern sind in §1901 BGB geregelt. Sie gelten für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer gleichermaßen. Allerdings sind Berufsbetreuer im Gegensatz zu Behörden- und Vereinsbetreuern, sowie zu nahen Angehörigen, keine befreiten Betreuer. D.h. sie unterliegen der vollen Kontrolle des Betreuungsgericht (auch Vormundschaftsgericht genannt), auch bei der jährlichen Rechnungslegung und der Genehmigung des Mündelgelds.
Zudem gibt es für Berufsbetreuer keine Haftungserleichterungen bei Pflichtverletzungen. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist deshalb unerlässlich und schon bei der Bewerbung nachzuweisen. Außerdem müssen Sie als Berufsbetreuer eine Vertretung organisieren, für den Fall, dass Sie Urlaub machen wollen oder aus anderen Gründen ausfallen.
Selbständigkeit Berufsbetreuung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge
Bis 2010 wurde die Tätigkeit als Berufsbetreuer noch als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, die der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung revidiert und ordnet die Berufsbetreuung den sonstigen freiberuflichen Tätigkeiten zu, was zu einem Wegfall der Gewerbesteuerpflicht führt. Seit 2013 ist die Tätigkeit von Berufsbetreuern zudem von der Umsatzsteuer befreit.
Geblieben ist die Verpflichtung die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auch beim Gewerbeamt anzuzeigen. Eine verpflichtende Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer besteht allerdings ebenfalls nicht mehr.
Das Finanzamt wird von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt und schickt Ihnen einen Bogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen sollten Sie zeitnah ausgefüllt ans Finanzamt zurückschicken, woraufhin Ihnen eine Steuernummer erteilt wird (sofern noch nicht vorhanden).
Berufsbetreuer benötigen eine Haftpflichtversicherung. Um Ihnen die Suche nach einer Berufsbetreuerhaftpflicht - genauer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen berufsbezogenen Versicherungsvergleich an. Weiter »