Augenoptiker Selbständigkeit

Selbständig werden als Augenoptiker

Um als Augenoptiker selbständig werden zu können, muss man eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Welche das sind und wie Sie erfolgreich einen eigenen Optikerbetrieb gründen, sagen wir Ihnen hier.

Augenoptiker Selbständigkeit

Die Selbständigkeit fordert immer mehr als nur Kompetenz im erlernten Beruf. Wer seinen eigenen Betrieb gründet, der hat plötzlich noch viele Aufgaben mehr: Neben der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist man nun auch für Planung, Verwaltung und die Führung des Personals zuständig.

Selbständig zu werden ist selten einfach. Die erste Zeit ist häufig mit vielen Entbehrungen verbunden, man muss viel Zeit und Geld investieren und bis das Geschäft richtig angelaufen ist, ist meist erst mal Ebbe in der Kasse.

Deshalb braucht man neben den nötigen finanziellen Mitteln auch Ausdauer und eine hohe Frustrationstoleranz, um erfolgreich zu gründen. Wenn Sie sich entschlossen haben als Augenoptiker selbständig zu werden, sollten Sie zunächst einen Businessplan erstellen.

Dieser ermöglicht es Ihnen, einen realistischen Blick auf das unternehmerische Vorhaben zu werfen. Sie erkennen die Chancen und Risiken des geplanten Betriebs und können sich ggf. noch umentscheiden, bzw. bei der Planung nachbessern.

Der Businessplan ist auch entscheidend, falls Sie bei der Finanzierung auf Dritte zurückgreifen müssen. Banken und Stellen, die Fördergelder ausgeben, bestehen in der Regel auf einen gut ausgearbeiteten Businessplan, ehe sie ihr Okay zum Vorhaben geben.

Was Sie sonst noch beachten müssen und welche Ausbildung man als Augenoptiker braucht, um selbständig werden zu können, lesen Sie im Folgenden.

Augenoptiker Selbständigkeit: Ausbildung und Meistertitel

Am Anfang steht meist eine dreijährige duale Ausbildung zum Augenoptiker-Gesellen. Zugangsvoraussetzung hierfür ist meist die mittlere Reife oder ein Hochschulabschluss.

In der Augenoptik herrscht Meisterzwang, das heißt ohne Meistertitel kann an sich nicht selbständig machen.

Nach der Gesellenprüfung muss man, will man sich selbständig machen, also entweder eine Fortbildung zum Augenoptiker-Meister machen oder ein Studium der Optometrie anhängen.

Der Bachelor-Abschluss in der Optometrie wird dem Meistertitel gleichgestellt und berechtigt zur Gründung eines Augenoptik-Betriebs. Ohne vorher abgeschlossene Gesellenprüfung wird man allerdings nicht zum Studiengang zugelassen.

Das Optometriestudium dauert in der Regel 7 Semester bis zum Bachelor. Wer noch einen Masterabschluss anstrebt, muss noch 3 weitere Semester studieren.

Die Handwerksordnung sieht für Augenoptiker nicht die Möglichkeit vor wie in anderen Handwerken den Meisterzwang durch eine Ausübungsberechtigung zu umgehen. Dies liegt daran, dass es sich hier um einen Gesundheitsberuf handelt, der falsch ausgeübt gesundheitliche Gefahren für andere birgt.

Um zur Meisterfortbildung zugelassen zu werden ist meist keine längere Berufsausübungszeit nötig. Dies kann aber je nach Bildungseinrichtung variieren. Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie Anspruch auf Meisterbafög haben.

Selbständiger Augenoptiker: Räumliche Anforderungen und Standort

Wenn Sie als Augenoptiker einen eigenen Betrieb eröffnen wollen, brauchen Sie zunächst geeignete Räume. Das wichtigste ist dabei ein Verkaufsraum mit genügend Ausstellungsfläche, der von außen gute einsehbar ist.

Zudem müssen Untersuchungsräume da sein, in denen die Sehstärke der Kunden festgestellt werden können. Ein Augenoptikerbetrieb muss eine Werkstatt haben, in der die nötigen Werkzeuge und Geräte zur Bearbeitung aller geführten Brillenmodelle bereit gehalten werden.

Werden Lehrlinge unterrichtet, ist eine ausreichend große Übungsfläche wichtig. Im Verkaufsraum muss es ausreichende Bestuhlung geben. Welche Geräte und Werkzeuge man unbedingt braucht, kann man den Ausstattungsrichtlinien der Augenoptiker-Verbände entnehmen.

Für alle Geschäftsräume gilt, dass sie ausreichend beleucht- und belüftbar sein müssen. In Optikerbetrieben spielt dabei die Beleuchtung eine besonders große Rolle.

Der Standort eines Augenoptikerbetriebs hat maßgebliche Auswirkungen auf dessen wirtschaftlichen Erfolg. Umliegende Augenarztpraxen und andere Geschäfte sichern Ihnen genügend Laufkundschaft. Die Alters- und Sozialstruktur am Standort spielt ebenfalls eine gewichtige Rolle.

Sie bestimmt über die Zahl potentieller Kunden und deren Kaufkraft. Außerdem sollten Sie Ihr Unternehmenskonzept an die Gegebenheiten am Standort anpassen. Bei vorwiegend junger Kundschaft sollten zum Beispiel moderne Brillengestelle, aber auch Kontaktlinsen und hochwertige Sonnenbrillen ins Sortiment aufgenommen werden.

Bevor Sie sich also für einen Ort entscheiden, sollten Sie ein Standortanalyse durchführen, die Ihnen über die genannten Punkte Aufschluss gibt und darüber hinaus sollten Sie auch die Konkurrenzsituation am Standort beleuchten.

Liegt Ihr künftiger Betrieb nicht in einer Fußgängerzone, dann müssen Sie Ihren Kunden ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen können. Eine gute Verkehrsanbindung ist ebenfalls wichtig.

Selbständigkeit Augenoptiker: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Um sich als Augenoptiker selbständig zu machen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Hierfür ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Zuvor notwendig ist die Eintragung in die Handwerksrolle, was bei der regional zuständigen Handwerkskammer beantragt wird. Mit der Gewerbeanmeldung wird in der Regel das Finanzamt informiert, welches Ihnen daraufhin einen Fragebogen zukommen lässt.

Nachdem Sie darin alle wichtigen Angaben zu Ihrem Gewerbe gemacht haben, erteilt das Finanzamt Ihnen eine Steuernummer, die Sie künftig auf Ihren Rechnungen angeben müssen. Außerdem wird die Berufsgenossenschaft über die Gewerbeanmeldung informiert.

Sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, schreibt Unfallverhütungsmaßnahmen vor und fordert von Ihnen für den Schutz Ihrer Mitarbeiter und für den eigenen gesetzlichen Unfallschutz künftig einen monatlichen Beitrag.

Zudem besteht für Sie als selbständiger Augenoptiker eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Die Handwerkskammer vertritt die Interessen des Berufsstandes und bietet ihren Mitgliedern Beratungen zu rechtlichen Fragen und Gründungsangelegenheiten. Außerdem bieten die Handwerkskammern regelmäßig Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an.

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