Architekt Selbständigkeit

Selbständig werden als Architekt

Der Beruf des Architekten ist in Deutschland sehr angesehen. Trotzdem ist es für selbständige Architekten häufig schwierig, genügend Aufträge an Land zu ziehen. Die Konkurrenz ist groß. Was Sie wissen sollten, wenn Sie als Architekt selbständig werden wollen, lesen Sie hier.

Architekt Selbständigkeit

Der Weg zum eigenen Architekturbüro ist lang und steinig. Am Ende aller Anstrengungen steht aber die berufliche Selbstbestimmung und mit Glück und Geschick eine Auftragslage, die einen guten bis sehr guten Verdienst zulässt. Architekten, die sich selbständig machen wollen, müssen neben der Berufserfahrung auch juristische, steuerrechtliche und kaufmännische Kenntnisse mitbringen, um sich erfolgreich am Markt positionieren zu können.

Fachwissen ist das eine, die umfangreiche Verantwortung, die die Selbständigkeit mit sich bringt etwas anderes. Das sollte Sie jedoch nicht abschrecken, falls Sie mit dem Gedanken spielen als Architekt selbständig zu werden.

Wichtig ist nur, dass Sie sich schon bei der Gründung umfangreich informieren und gut planen. Die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um sich als Architekt mit einem eigenen Büro selbständig zu machen sind vielfältig.

Wir beleuchten für Sie, welche Ausbildung und Qualifikation man als freier Architekt braucht, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist und welche Formalia noch beim Schritt in die Selbständigkeit zu beachten sind.

Architekt Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das zwischen sechs und acht Semestern dauert. Ohne ein Studium ist eine Architektentätigkeit nicht möglich. Aber auch nach dem Abschluss darf man die Berufsbezeichnung „Architekt“ zunächst nicht einfach tragen.

Nur wer Mitglied in einer Kammer ist, darf sich Architekt nennen und als solcher selbständig machen. Voraussetzung für die Kammerzugehörigkeit ist wiederum eine mindestens zweijährige Praxistätigkeit, in einigen Bundesländern auch eine dreijährige, unter Aufsicht eines Architekten und der regelmäßige Besuch von Fort- und Weiterbildungen.

Erst danach kann man in die Architektenliste eingetragen und in eine Kammer aufgenommen werden. Mit der Mitgliedschaft in der Architektenkammer wird die Bauvorlageberechtigung erteilt.

Die ist wichtig, wenn Sie Planungsleistungen anbieten, denn damit können Sie u.a. Bauanträge unterschreiben und bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Phase, in der Sie Berufserfahrung sammeln ist überaus wichtig, denn im Studium lernt man viel über die Theorie, aber nur wenig für die Praxis.

Wenn Sie also einem erfahreneren Kollegen über die Schulter blicken und dabei schon eine eigene Selbständigkeit im Blick haben, stellen Sie auch Fragen zur Organisation des Bürobetriebs, zur Personalplanung und zum Umgang mit dem Finanzamt. Außerdem können Sie in dieser Phase bereits erste wichtige Kontakte für die Zukunft knüpfen.

Selbständiger Architekt: Planung und Organisation

Wer sich selbständig machen will, braucht zunächst einmal Startkapital, um sich anfangs über Wasser zu halten. Wer dazu einen Gründungszuschuss oder ein Darlehen beantragen will, der muss einen Businessplan erstellen, in dem die Ziele und Risiken des Vorhabens durchdacht werden.

Ein solcher Businessplan ist nicht nur zur Vorlage bei offiziellen Stellen wichtig, sondern auch für den Architekten selbst, weil er sich so realistisch mit den Erfolgsaussichten seiner Selbständigkeit auseinander setzen muss. Das hilft die Gedanken zu sortieren und zu überlegen, ob man den Schritt wirklich machen möchte oder nicht.

Außerdem bleibt zu überlegen, ob man sich alleine selbständig macht oder mit anderen zusammenschließt, um ein breiteres Leistungsangebot bieten zu können. Dies hat dann auch Auswirkungen auf die Rechtsform des Unternehmens und auf Haftungsfragen.

Auch stellt sich die Frage, ob man ein Architekturbüro von Grund auf neu aufbauen will, oder ob man sich vorstellen kann in ein bestehendes Büro als Mitinhaber einzusteigen, oder die Nachfolge zu übernehmen.

Neben der Infrastruktur des Büros ist dann oftmals auch schon ein Kundenkreis da, der bereits zu Beginn Einnahmen sicherstellen kann. Mit all diesen Fragen müssen Sie sich unbedingt auseinander setzen, wenn Sie als Architekt erfolgreich selbständig werden wollen.

Selbständigkeit Architekt: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wie immer ist diese Frage nur auf den ersten Blick leicht zu beantworten: Architekten fallen unter die Katalogberufe des § 18 Einkommensteuergesetz und sind somit freiberuflich tätig. Daraus ergibt sich, dass ihre Umsätze gewerbesteuerfrei sind und eine Gewerbeanmeldung grundsätzlich nicht nötig ist.

Das gilt allerdings nur für freie Architekten. Baugewerbliche Architekten, die neben der gestalterischen, wirtschaftlichen und technischen Planung auch als Bauträger, Baubetreuer, Projektentwickler oder Bauunternehmer fungieren, üben eine gewerbliche Tätigkeit aus, die sowohl der Gewerbeanmeldung bedarf als auch der Gewerbesteuer unterliegt.

In jedem Fall ist eine Anmeldung beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt notwendig. Werden sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Leistungen erbracht, sind diese getrennt zu ermitteln und steuerlich zu erklären.

Hier empfiehlt es sich einen Steuerberater zu rate zu ziehen. Mit dem Eintrag in die Architektenliste beginnt die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der jeweiligen Architektenkammer. Das Versorgungswerk sichert die Altersversorgung von Architekten und Angehörigen zu, sowie eine finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

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