Berufshaftpflicht Architekt

Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten

Ein Fehler in der Statik und das Mehrfamilienhaus fällt in sich zusammen. Sie als Architekt haften in vielen Fällen, nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die Ihrer Mitarbeiter. Eine Berufshaftpflicht ist für Sie daher unerlässlich. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten.

Berufshaftpflicht: Für Architekten unerlässlich!

Berufshaftpflicht Architekt

Architekten haben einen höchst verantwortungsvollen Beruf. Von ihrer Planung hängt unter Umständen das gesamte Bauvorhaben ab. Werden vom Kunden wegen etwaiger Mängel Schadensersatzansprüche gestellt, können diese schnell zu horrenden Summen anwachsen und das Aus eines Unternehmens bedeuten.

Ein kleiner Fehler des Architekten kann nach Bauausführung schlimme und kostspielige Folgen haben, z.B. wenn bei der Planung die Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser fehlerhaft ausgeführt wird.

Zentimeterhoch steht plötzlich das Wasser im Keller und Möbel, Wände, Böden usw. werden beschädigt. Der Bauherr ist zu Recht erbost, nun gilt es schnell zu klären, wo der Fehler lag und wie man die Angelegenheit am besten für alle Beteiligten regelt.

Eine Berufshaftpflichtversicherung prüft für Sie die Rechtmäßigkeit des Anspruches und kommt im Falle einer berechtigten Forderung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie verursacht haben, auf.

Sollte die Forderung zu unrecht erhoben werden, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Sie die Kosten des Nachweises, wirkt also wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Als Architekt sind Sie teilweise noch bis zu 30 Jahre lang für Mängel in der Planung haftbar, weil viele Fehler erst nach einiger Zeit sichtbar werden.

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Was ist ein Objektvertrag in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Für besondere Bauvorhaben empfiehlt sich manchmal ein Einzelvertrag! Der Objektvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, eine objektbezogene Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mit Ihrer laufenden Berufshaftpflicht nicht verbunden ist. Gerade bei hohen Bausummen ist das von Vorteil, da Schäden nicht auf Ihre bereits bestehende Berufshaftpflicht für Architekten angerechnet werden.

Ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Architekten verpflichtend?

Für selbständige Architekten ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auf jeden Fall verpflichtend! Als Architekt können Sie bereits mit kleinen Fehlern große Vermögensschäden verursachen. Um die Bauherren zu schützen, schreiben die Landeskammern das Vorhandensein einer Versicherung vor.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der Berufshaftpflicht für Architekten?

Wenn Sie Ihre Selbständigkeit als Architekt aufgeben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um Ihr Recht zu nutzen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Gewerbeabmeldung zuschicken: Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt des Erhalts wirksam. Wechseln Sie in ein Angestelltenverhältnis, sind Sie normalerweise über Ihren Arbeitgeber versichert.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Viele Versicherer haben auf die Tätigkeiten von Architekten und Bauingenieuren abgestimmte Leistungspakete entworfen. Die sogenannten Architektenversicherungen umfassen einen zusätzlichen Versicherungsschutz – bestehend aus folgenden Leistungen:

  • im Falle der Überschreitung von Kostenvoranschlägen
  • für freie Mitarbeiter
  • für Generalplanertätigkeit
  • für den Einsatz von Subunternehmern
  • für Nachhaftungsfälle

Welche Leistungen im Einzelnen versichert sind, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Sie sollten daher dringend auf die Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag achten.

Oftmals sind Haftungsausschlüsse im Vertrag festgehalten, wie z.B. im Falle der Nichteinhaltung von selbst gesetzten Terminen, der Nichterfüllung von vertraglich vereinbarter Arbeitsleistung, von Schäden, die mit der typischen beruflichen Tätigkeit nichts zu tun haben. Prüfen Sie auf jeden Fall die Leistungen verschiedener Anbieter.

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten

Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten hängen zum einen von der Versicherungssumme ab, die meist – in Absprache mit dem Versicherer – abhängig von der Anzahl der gleichzeitig ausgeführten Projekte und deren Größe festgelegt wird.

Zum anderen wird die Prämienhöhe auch vom Nettohonorar, dem vereinbarten Selbstbehalt, der Anzahl der mitversicherten Personen und dem etwaigen Mitabschluss weiterer Haftpflichtversicherungen bestimmt.

Versicherungen für Architekten

Einige Versicherer bieten zwei unterschiedliche Modelle der Berufshaftpflichtversicherung an: Eine Jahrespolice und einen Objektvertrag.

Bei der Jahrespolice sind Sie das ganze Jahr über vor Schadensersatzansprüchen geschützt (Achtung: Oft mit Höchstleistungen, wenn mehrere Schadensfälle eintreten!), bei Objektverträgen gilt der Versicherungs-schutz nur für ein bestimmtes Bauvorhaben.

Wie in solchen Fällen die Nachhaftungsregelungen sind und ob Sie mit einem Objektvertrag wirklich Geld sparen können, kommt auf den Versicherer und den Einzelfall an. Hier müssen Sie bzw. ein Versicherungsmakler prüfen, mit welchem Modell der Berufshaftpflicht Sie besser fahren.

Berufshaftpflichtversicherung Architekt Versicherungsvergleich

Es ist nicht schwer zu erkennen, dass das Thema komplex ist und die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig sind. Sie sollten daher unsere Beratung im Anschluss an den Versicherungsvergleich wahrnehmen.

Etliche Anbieter konkurrieren im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Davon können Sie profitieren, denn die Angebote liegen – Kosten und Leistungen betreffend – oft meilenweit auseinander.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufshaftpflichtversicherung für Architekten zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen an.

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