Tipps zur KFZ Versicherung

Schäden, Sparpotenzial und Versicherungswechsel  

Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Versicherung unterstützt Sie im Ernstfall und nimmt Ihnen die Angst vor ruinösen Sach- und Personenkosten. Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, was Sie im Zusammenhang mit der KFZ Versicherung beachten müssen, haben wir hier für Sie einige Tipps zur KFZ Versicherung zusammengestellt.

Die KFZ Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben!

Der Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne Haftpflichtversicherung zu fahren ist strafbar. Sie machen sich ohne eine KFZ Versicherung nicht nur strafbar, bei einem Unfall kann es auch sehr schnell teuer werden.

Versicherungsbeiträge sparen

Achten Sie schon beim Autokauf auf eine günstige Typklasse, so können Sie Versicherungsbeiträge sparen, denn nicht alle Modelle sind gleich günstig. Die Kosten einer Typklasse können Sie bei Ihrem Autohändler oder der Versicherungsgesellschaft erfahren. Regelmäßige Änderungen: die Einstufung in eine Typklasse ist jedoch nicht dauerhaft gesichert, sie wird von dem Versicherer anhand von Schadensstatistiken jährlich neu vorgenommen und kann sich entsprechend ändern.

Kleine Schäden am besten aus eigener Tasche begleichen

Wer einen selbst verschuldeten Unfall mit nur geringem Sachschaden herbeigeführt hat, kann überlegen, diesen aus eigener Tasche zu bezahlen, um so den Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren beizubehalten. Andernfalls wird der Versicherungsnehmer nämlich zurückgestuft und muss über Jahre hinweg höhere Beiträge bezahlen. Gerade bei sehr günstigen Policen werden die Versicherten oft in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Informieren Sie sich daher frühzeitig, wie weit Sie im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls zurückgestuft werden.

Rabattretter

Manche KFZ Versicherungen beinhalten einen sogenannten Rabattretter. Diese sorgen dafür, dass Sie nach einem Schaden nicht in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden oder zumindest der Beitragssatz nicht über 30% erhöht wird. Aber auch hier gilt Vorsicht bei der Prüfung des Vertrags, Rabattretter sollten nicht über einen teuren Tarif hinwegtäuschen.

Fahranfänger

Fahranfänger können ihr Auto bei der Gesellschaft der Eltern mitversichern oder als Zweitwagen der Eltern anmelden. So lassen sich Beiträge sparen. Außerdem können Nachlässe gewährt werden, wenn davor ein Moped oder Motorrad vom Fahranfänger unfallfrei gefahren wurde.  

KFZ Versicherung Ausland

Manche Versicherer bieten einen erweiterten Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit einem Leihwagen im europäischen Ausland an. Diese sogenannte „Mallorca-Police“ überträgt die heimische Mindestversicherung oder den vereinbarten Deckungsbetrag mit ins Ausland. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland sollten Sie den weltweiten Versicherungsschutz, die sogenannte „Traveller-Police“, wählen.

Kosteneinsparung durch Werkstattbindung

Bei einer freiwilligen Kaskoversicherung können Kunden bis zu 20 % des Versicherungsbeitrags sparen, wenn sie einen Tarif mit Werkstattbindung abschließen. Bei einem solchen Vertrag ist der Kunde verpflichtet, sein Auto in einer festgelegten Werkstatt reparieren zu lassen, wenn er einen Schaden am seinem Fahrzeug selbst verschuldet hat. Hält sich der Fahrer nicht daran, werden nur noch 85 % der Reparaturkosten ersetzt.

Kündigen und sparen

Einmal im Jahr sollten Sie überprüfen, ob Sie Ihr Auto nicht woanders günstiger versichern können, denn die Preise ändern sich ständig. Falls Sie nicht wechseln wollen, fragen Sie zumindest bei Ihrem eigenen Versicherer, ob er Ihnen ein besseres Angebot machen kann. Einen Monat vor Laufzeitende können Sie Ihren Vertrag ordentlich kündigen. Teilt der Versicherer eine Beitragserhöhung für das kommende Jahr mit, haben Sie ab dem Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit, außerordentlich zu kündigen. Die Preise und die Leistungen von KFZ Versicherungen können sie unter KFZ Versicherung Online Vergleich kostenfrei vergleichen und prüfen.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Selbst der vorsichtigste Autofahrer macht einmal einen Fehler. Daher lohnt es sich, dass bei der Kaskoversicherung auch Schäden übernommen werden, die durch sogenannte grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, also z.B. das Überfahren einer roten Ampel.

Höhe der Deckungssumme

Vereinbaren Sie eine möglichst hohe Deckungssumme. Wer nur den Mindestbetrag versichert, muss bei einem darüber hinaus gehendem Schaden selbst aufkommen. Daher sollte die Deckungssumme bei mindestens 50 Millionen EUR liegen. Das hört sich zwar unglaublich hoch an, aber gerade bei Personen- schäden (Invalidität, Berufsunfähigkeit) türmen sich bei ein paar Geschädigten schnell Millionenschäden auf.

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