Versicherung Reihenhaus
Wohngebäudeversicherung Reihenhaus
Wie ist ein Reihenhaus zu versichern? Gemeinschaftlich oder je Eigentümer? Welche Wohngebäudeversicherung braucht ein Reihenhaus? Im Folgenden geben wir Ihnen Aufschluss über die Versicherung von Reihenhäusern.
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Was ist bei einem Reihenhaus zu beachten?
Während man als Alleineigentümer über sein Eigentum auch größtmögliche Verfügungsgewalt hat, muss man als Besitzer eines Reihenhauses in einigen Fällen auf die Zustimmung der Miteigentümer hoffen.
Reihenhäuser werden sehr oft, ähnlich wie Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) aufgeteilt. Das hat den Vorteil, dass sich genau festlegen lässt, welche Grundstücksteile sich im Sondereigentum (wie Alleineigentum) der jeweiligen Besitzer befinden und was Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum sind.
So kann man größtmögliche Autonomie der Eigentümer erreichen und vorab schon festhalten, wie in bestimmten Fällen verfahren wird. Bei Schäden am Gebäude taucht schnell die Frage auf, wer dafür jetzt haften muss.
Ist es Eigentümer A oder Eigentümer B oder die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG)? Im Folgenden geben wir Ihnen Aufschluss über die Versicherung von Reihenhäusern und sagen Ihnen, was eine Gebäudeversicherung im Schadensfall leisten muss.
Wer muss eine Versicherung für das Reihenhaus abschließen?
Eine Gebäudeversicherung für das Reihenhaus ist unerlässlich. Kommt es zu einem Brand, oder führt ein Rohrbruch zu nassen Wänden und hohen Kosten, muss man schnell handeln können. Die Kosten, die dabei entstehen sind selten für den Eigentümer tragbar. Nicht nur, dass man sein Zuhause und im schlimmsten Fall auch alle persönlichen Sachen verloren hat, man weiß danach auch nicht wohin.
In einem Reihenhaus kommt noch dazu, dass ein Schaden von Eigentümer A auch auf das Eigentum von B übergehen kann. Brände und Leistungswasserschäden machen selten an den Häusergrenzen Halt. Grundsätzlich gilt, dass jeder für sein Sondereigentum, also für alle Räume, die im Alleineigentum des Einzelnen stehen, eine Gebäudeversicherung abschließen muss.
Zusätzlich wird im Rahmen der Wohnungseigentumsgemeinschaft eine Police für das Gemeinschafts-, bzw. Teileigentum abgeschlossen. Dies übernimmt der von der WEG bestellte Verwalter und wird von allen Parteien über das Hausgeld finanziert.
Welche Leistungen erbringt die Reihenhausversicherung?
Eine Gebäudeversicherung für das Reihenhaus erbringt Leistungen im Falle eines Sturm-, Hagel-, Leistungswasser- oder Brandschadens, sowie für Schäden, die aufgrund von Elementarereignissen wie Überschwemmungen und Erdbeben eintreten, soweit dies gesondert abgeschlossen wird. Wichtig ist, dass eine Feuerhaftung vereinbart wird, die sicherstellt, dass im Fall eines übergreifenden Brandes Ersatz geleistet wird.
Die Versicherungen greifen für den jeweils versicherten Gebäudeteil. Bei den Eigentumsverhältnissen in einem Reihenhaus kann es im Schadensfall schwierig werden festzustellen, wo genau der Schaden entstanden ist, wer dafür verantwortlich ist und welche Versicherung greift. Hier muss man auf die Expertise der Versicherung vertrauen können, bei der der Vertrag bzw. die Verträge bestehen. Je mehr Versicherer beteiligt sind, umso komplizierter kann es werden.
Da der Sondereigentumsanteil an einem Reihenhaus letztlich versichert wird wie ein Einfamilienhaus auch, gibt es hier bei den Anbietern in der Regel keine speziellen Tarife. Allerdings müssen Sie dem Versicherer die Eigentumssituation genau erklären und die Versicherung sowohl in Absprache mit der WEG als auch mit dem WEG-Verwalter abschließen. In der Praxis gestalten die Versicherer solche Verträge durchaus unterschiedlich.
Was kostet die Versicherung fürs Reihenhaus?
Genau wie bei der Gebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus hängt die Beitragshöhe für eine Versicherung für das Reihenhaus von mehreren Faktoren ab. Wo das Haus steht, sagt zum Beispiel viel über die Wetterrisiken aus, denen es ausgesetzt ist. Auch die Bauart ist entscheidend: Je massiver gebaut wurde, desto geringer sind die auftretenden Schäden. Auch die Ausstattung hat Einfluss auf den Risikofaktor, der sich durch die vorgenannten Umstände bestimmt.
Außerdem bestimmt sich der Beitrag durch den gewählten Deckungsumfang und die Versicherungssumme. Da in der Regel der gleitende Neuwert versichert ist, die Versicherungssumme also regelmäßig den steigenden Baukosten angepasst wird, steigen auch die Beiträge kontinuierlich. Damit kann eine Unterversicherung im Schadensfall vermieden werden. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 150 und 500 Euro.
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