Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Sie haben Fragen zur Wohngebäudeversicherung? Dann sind Sie hier genau richtig. Nachfolgend haben wir für Sie häufige und wichtige Fragen rund um das Thema Wohngebäudeversicherung beantwortet.
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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung. Sie dient dem Schutz des Wohngebäudes und aller Nebengebäude, wie Gartenhäusern, Geräteschuppen und Garagen. Diese müssen allerdings im Versicherungsvertrag als versicherte Sache aufgenommen werden. Die Wohngebäudeversicherung gilt – wie der Name schon sagt – nur für Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden.
Gewerblich genutzte Gebäude werden dagegen im Rahmen einer Betriebsgebäudeversicherung geschützt. Bei gemischt genutzten Gebäuden entscheidet der Anteil der gewerblichen oder privaten Nutzung, wie das Gebäude zu versichern ist.
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Die Wohngebäudeversicherung umfasst standardmäßig Schäden, die durch Sturm, Hagel, Leitungswasser und Brand (auch durch Blitzschlag und Explosion) entstehen. Zu den Leitungswasserschäden gehören Rohrbruch- ebenso wie Nässeschäden, die beispielsweise durch den Austritt von Wasser aus einem Aquarium oder Wasserbett entstehen.
Ebenso darunter fallen Frostschäden an Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen; das gilt nicht, wenn Schäden durch Einfrieren entstehen, weil trotz Frost nicht geheizt oder das Wasser nicht abgelassen wurde. Als Sturm gilt Wind ab Stärke 8.
Auf Wunsch können gegen Zuschläge auch Elementarschäden mitversichert werden. Dazu zählen Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkungen, Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch. Lawinen sind insoweit abgesichert als sie zum Beispiel von Bäumen auf das Haus fallen. Nicht versichert sind Lawinen, die von einem Berg niedergehen.
Ist die Wohngebäudeversicherung eine Pflichtversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung. Allerdings sollten Hauseigentümer ihre Immobilie unbedingt ausreichend absichern, da Schäden daran schnell die Zehntausende und mehr erreichen.
Früher war zumindest die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Verpflichtung wurde allerdings aufgehoben und die Feuerversicherung wird heute meist im Verbund mit anderen Leistungen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.
Was sind wichtige Leistungen der Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung sollte neben den Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau eines Gebäudes auch die Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten tragen. Eine Mitversicherung bis 50.000 Euro sollte in einer guten Wohngebäudeversicherung gegeben sein.
Ebenso sollten Dekontaminationskosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen und Schäden durch Überspannung nach einem Blitzeinschlag ohne Zusatzkosten mitversichert sein. Eine Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung der Leistungen wird sinnvollerweise ebenfalls im Vertrag festgehalten.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung im Jahr?
Was eine Wohngebäudeversicherung kostet, hängt von vielen Faktoren ab. So kann ein Neubau in einem risikoarmen Gebiet schon für unter 200 Euro jährlich versichert werden, während eine Bestandsimmobilie in einem risikoreichen Gebiet schon mal über 1000 Euro Prämie kostet.
Neben der Region, Bauart und Ausstattung der Immobilie spielen auch gewünschte Dekungserweiterungen und natürlich die Versicherungssumme eine entscheidende Rolle.
Die Berechnung der Pämie erfolgt in der Regel nach folgender Formel (Deckungserweiterungen etc. werden anhand festgelegter Zuschläge gesondert berücksichtigt):
Beitragshöhe = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz
Der gleitende Newertfaktor wird vom Gesamtverband der deutsche Versicherunsgwirtschaft festgelegt und jedes Jahr neu veröffentlicht. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Baupreisindex und muss von den Versicherern bei der Beitragsberechnung nicht zwingend berücksichtigt werden. Den Beitragssatz setzen die Anbieter selbst fest.
Weitere Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Grundsätzlich ist die Wohngebäudeversicherung vom Versicherungsnehmer zu zahlen. Der Versicherungsnehmer ist der Eigentümer. Bei vermieteten Gebäuden oder Wohnungen ist das der Vermieter, der die Kosten für die Wohngebäudeversicherung anteilig auf die Mieter umlegen darf.
Dabei gilt bei der Wahl des Tarifs das Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Vermieter muss also dafür Sorge tragen, dass er keine überteuerten Verträge abschließt.
Bei Eigentümergemeinschaften ist die Gemeinschaft Gesamtschuldner für die Beiträge. Hier kümmert sich die Gemeinschaft selbst oder der bestellte Verwalter darum, dass die Kosten anteilig umgelegt werden.
Wie wird die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung berechnet?
Bei einer Versicherung nach dem gleitenden Neuwert wird die Versicherungssumme meist mit dem Wert 1914 bestimmt, bzw. richtiger: Wenn der Wert 1914 korrekt bestimmt wurde, gibt es keine Versicherungsobergrenze, sondern der Versicherer kommt für alle Kosten, die für Reparaturen oder Wiederaufbau anfallen, auf. Für bestimmte Kosten, zum Beispiel Abbruch- und Aufräumarbeiten können jedoch Sublimits vereinbart sein.
Eine weitere Möglichkeit ist die Berechnung nach dem Wohnflächenmodell. Hier wird vom Versicherer ein angemessener Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt, der mit den Quadratmetern der Gesamtwohnfläche und einem Anpassungsfaktor multipliziert wird. Auch hier gilt, dass die Versicherungssumme nicht als absolute Obergrenze zu verstehen ist.
Wie wird der Wert 1914 berechnet?
Bestand zuvor bereits eine Versicherung (bspw. bei einem Hauskauf) lässt sich der Wert 1914 meist den Versicherungsunterlagen entnehmen. Ist dies nicht der Fall müssen Sie den Wert 1914 selbst ermitteln oder dem Versicherer die nötigen Informationen dafür bereitstellen.
Der Wert 1914 kann leicht ermittelt werden, wenn Sie den Neubauwert eines Jahres kennen. Es gilt die Formel:
Wert 1914 = Neubauwert / Baupreisindes des Baujahres x 100
Beispiel: Im Jahr 2006 beträgt der Neubauwert eines Gebäudes 250.000 Euro. Der Baupreisindex dieses Jahres liegt bei 1077.
250.000 Euro / 1077 x 100 = 23.212 Goldmark (Wert 1914)
Ist der Wert 1914 bekannt, lässt sich so auch der Neubauwert für jedes andere Jahr festlegen. Istder Neubauwert keines Jahres bekannt, kann der Wert 1914 mithilfe von Wertermittlungsbögen oder unter Zuhilfenahme eines Bausachverständigen ermittelt werden. Dann spielen unter anderem die Wohnfläche, der Gebäudetyp, Bauart und Bauausführung eine entscheidende Rolle.
Was gehört zur Wohnfläche in der Wohngebäudeversicherung?
Zur Wohnfläche gehören alle Räume, die auch zu Wohnzwecken dienen, also zum Beispiel Schlaf-, Wohn- und Esszimmer, Küchen, Toilettenräume, Badezimmer, Dielen und Flure, Kinderzimmer, Speisekammern und Abstellräume. Ebenfalls hinzugezählt werden beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder.
Nicht dazu gehören Garagen, Waschküchen und Trockenräume, Heizungsräume, Abstellräume im Keller oder auf dem Dachboden.
Anteilig angrechnet wird die Fläche von Balkonen, Loggien, Terrassen und Dachgärten. Wieviel davon angerechnet wird, hängt vom Versicherer ab. Einige beziehen ein Viertel andere die Hälfte der Fläche bei der Wohnflächenberechnung ein.
Wie kann man die Wohngebäudeversicherung nach einem Hauskauf wechseln?
Bei einem Hauskauf übernimmt man automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung des Vorgängers. Damit wird vermieden, dass es für die Übergangszeit keinen Versicherungsschutz gibt. Deshalb müssen Sie aber nicht beim bisherigen Versicherer bleiben. Innerhalb eines Monats nachdem Sie als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem anderen Anbieter wechseln.
Wie kann man die Wohngebäudeversicherung einer Eigentumswohnung wechseln?
Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Gebäudeversicherung wird hier für die WEG, oftmals durch die Verwaltung, abgeschlossen. Sie alleine können damit die Wohngebäudeversicherung nicht wechseln, sondern brauchen einen Beschluss der WEG. Sollten Sie überzeugt sein, dass sich besserer Schutz oder bessere Preise durch einen Wechsel erreichen lassen, dann finden Sie bestimmt Unterstützer unter den Eigentümern.
Wie kann man die Wohngebäudeversicherung kündigen?
Sie können die Wohngebäudeversicherung nur kündigen, wenn Sie alleiniger Eigentümer des versicherten Gebäudes sind. Bei mehreren Eigentümern, geht dies nur mit der Zustimmung aller Parteien.
Die Kündigung muss drei Monate vor Ende der vereinbarten Laufzeit beim Versicherer eingegangen sein. Sie muss in Schriftform erfolgen und neben ihren persönlichen Angaben die Versicherungsnummer enthalten. Am besten schicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, so haben Sie in Ihren Unterlagen dokumentiert, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist. Eine Angabe von Gründen ist dabei nicht nötig.
Falls Sie zur Finanzierung der versicherten Sache ein Darlehen aufgenommen haben, das noch abgezahlt wird, brauchen Sie die Zustimmung des Kreditgebers. Sofern der neue Vertrag günstiger ist oder bessere Leistungen bietet, steht der Zustimmung normalerweise nichts entgegen.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung besteht bei einem Hauskauf, bei einer Preiserhöhung oder nach einem Schadensfall. In jedem Fall sollten Sie vor Ausspruch der Kündigung bereits eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.
Weitere Informationen für Hausbesitzer
Jeder Hausbesitzer benötigt sie - die Wohngebäudeversicherung. Erfahren Sie, was eine gute Wohngebäudeversicherung abdeckt und weshalb man sich bereits bei Bauvorhaben über den Abschluß Gedanken machen sollte. Weiter »