Geschäftsführer Haftpflicht

Geschäftsführer Haftpflichtversicherung

Vorstände, Aufsichtsräte, Manager und Geschäftsführer haften für Schäden auch mit ihrem Privatvermögen. Daher ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer abzuschließen. So sind Sie im Schadensfall finanziell abgesichert.

Geschäftsführer Haftpflichtversicherung

Während Großunternehmen häufig bereits Verträge abgeschlossen haben, die die Haftpflicht von Führungspersonen abdeckt, besteht im Mittelstand ein beträchtliches Defizit – hier gibt es immer noch viele Geschäftsführer bzw. Personen mit großer Verantwortung ohne Versicherungsschutz.

Bei den von Führungspersonen verursachten Schäden handelt es sich in aller Regel um Vermögensschäden die schwindelerregende Höhen erreichen können. Gerade sie sind aber meist aus der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen, so dass aus dieser Versicherung keine Hilfe zu erwarten ist.

Eine Geschäftsführer Haftpflichtversicherung, oft auch D&O Versicherung genannt, schließt diese Versicherungslücke. So können Sie sich auf das Wesentliche, Ihre Arbeit, konzentrieren; ihr Versicherer übernimmt den Rest.

Lesen Sie hier, was Sie über die Geschäftsführer Haftpflichtversicherung wissen müssen: Wer versichert ist, welche Leistungen Sie erwarten können und wie sich die Beiträge dafür berechnen.

Für wen eignet sich eine Geschäftsführer Haftpflichtversicherung?

Wie der Name schon ausdrückt, so wurde die GF-Haftpflichtversicherung vor allem für Geschäftsführer konzipiert. Doch daneben eignet sich diese Art der Haftpflichtversicherung auch für:

  • Vorstände,
  • Verwaltungsräte,
  • leitende Angestellte und
  • Aufsichts- und Beiräte.

Einige Unternehmen versichern alle ihre leitenden Angestellten und sind somit selbst Versicherungsnehmer. Besteht eine solche Versicherung über das Unternehmen nicht, ist eine persönliche Geschäftsführer Haftpflichtversicherung die richtige Wahl.

Grundsätzlich sollte man wissen, dass Personen (aus dem obigen Personenkreis) ohne Haftpflichtversicherung mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften, wenn sich eine Schadenersatzforderung als zutreffend erweist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eigene Unternehmen Regress fordert (Innenhaftung) oder ob ein Dritter der Geschädigte ist (Außenhaftung). Dass die Beweislast im Falle eines solchen Vorwurfs beim Beschuldigten liegt, macht die Sache nicht einfacher.

Leistungen und Kosten der Geschäftsführer Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Tätigkeit des Versicherten und sichert die gesetzliche Haftungsverpflichtung im Innen- (gegenüber der Gesellschaft) und Außenverhältnis (gegenüber Dritten). Forderungen aus dem Innenverhältnis kommen zum Beispiel dann zustande, wenn Sie eine unwirksame Kündigung durchgeführt haben oder eine fehlerhafte Marktanalyse erstellt haben. In dem Fall kann das Unternehmen Sie für die entstandenen Kosten in Haftung nehmen. Auch die mangelnde Bonitätsprüfung eines Kunden kann Ihnen angelastet werden. Im Außenverhältnis werden Ihnen beispielsweise Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte zur Last gelegt.

Der Versicherer klärt im Schadensfall für Sie die Haftungsfrage und übernimmt berechtigte Forderungen aus Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte Forderungen werden, notfalls vor Gericht, abgewiesen. Die dabei anfallenden Gerichts- und Anwaltsgebühren übernimmt die Versicherungsgesellschaft, selbst dann, wenn Sie den Prozess angestrebt haben.

Im Versicherungsschutz sind in der Regel nur Vermögensschäden, nicht aber Personen- und Sachschäden enthalten. Einige Versicherer bieten zusätzlich eine Gehaltsfortzahlung im Aufrechnungsfall an. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine unbegrenzte Nachhaftung an, d.h. Fehler, die Sie während der Versicherungszeit gemacht haben, die aber erst Jahre später entdeckt werden, sind abgesichert. Ebenso versichert sollten solche Fehler sein, die vor Abschluss der Versicherung gemacht wurden, aber bei Vertragsunterzeichnung noch nicht bekannt waren. Achten Sie hier genauestens auf die Bestimmungen im Versicherungsvertrag.

Kosten: Die zu zahlenden Versicherungsprämien einer Geschäftsführer Haftpflichtversicherung können von Versicherer zu Versicherer stark variieren. Zum einen hängen die Kosten natürlich von der Art des Unternehmens ab, für das Sie tätig sind. Der Jahresumsatz und Ihre persönliche Berufserfahrung wirken sich ebenfalls auf die Beiträge aus.

Mit einem hohen Selbstbehalt können Sie diese zu Ihren Gunsten beeinflussen, sollten aber darauf achten, dass der Selbstbehalt im Schadensfall in jedem Fall leistbar ist. Ein ebenfalls wichtiger Faktor für die Kosten einer Geschäftsführer Haftpflichtversicherung ist natürlich die Höhe der Deckungssumme, die Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherer bestimmen können. Der entscheidendste Punkt ist allerdings die Wahl des richtigen Versicherers.

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