Berufshaftpflicht Fußpflege

Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger

Benötigen Fußpfleger eine Berufshaftpflichtversicherung? Lesen Sie hier, wie Sie sich im Schadensfall mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger vor Ersatzansprüchen schützen können.

Berufshaftpflichtversicherung Fußpfleger

Als kosmetischer Fußpfleger sind Sie vor allem für die Gesunderhaltung und das äußere Erscheinungsbild von Füßen zuständig. Aber auch Aufgaben wie das unblutige Entfernen von Hühneraugen fällt in Ihren Zuständigkeitsbereich.

Jeden Tag kümmern Sie sich um Kunden, indem Sie „Dienst am Fuß“ leisten. Dadurch können allerdings auch vielfältige Haftungsfälle entstehen! Wichtig ist deshalb eine gute Berufshaftpflichtversicherung für kosmetische Fußpfleger, die Sie schützt.

Eine Berufshaftpflichtversicherung gibt es natürlich auch für medizinische Fußpfleger (Podologen)! Hier gilt es ebenfalls, die spezifischen Risiken abzusichern, die der Beruf mit sich bringt.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für kosmetische Fußpfleger?

In der Berufshaftpflicht für Fußpfleger sind verschiedene Schadensarten versichert: Unterläuft Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit ein Fehler, können die Kunden Schadenersatzforderungen gegen Sie erheben.

Per Gesetz sind Sie dazu verpflichtet, für Ihre Schäden gegenüber Dritten einzustehen und diese finanziell auszugleichen. Je nachdem, wie groß der Schaden ist, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Hier setzt die Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger an.

Abwehr oder Schadenersatz? Die Berufshaftpflichtversicherung überprüft zunächst jeden Fall, den Sie ihr melden. Dann entscheidet sie:

1. Falls eine Forderung zu Unrecht erhoben wurde, wehrt sie sie für Sie ab. In diesem Rahmen übernimmt sie auch Kosten für die Abwehr und geht notfalls sogar vor Gericht (sog. passiver Rechtsschutz).

2. Kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass Sie Schadenersatz leisten müssen, zahlt er den Schaden bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme. Sie können sich beruhigt zurücklehnen.

Welche Schäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung?

Der Berufshaftpflichtversicherer leistet bei folgenden Schadensarten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden
  • echten Vermögensschäden

Personenschäden: Personenschäden sind in der Regel die teuerste Schadensart! Ein Personenschaden entsteht z.B., wenn Sie beim Zurechtfeilen der Fußnägel Ihrer Kundin abrutschen und den Fuß mit der Feile verletzen.

Sachschäden: Sachschäden sind Schäden, die am Eigentum Ihrer Kunden (Handtasche, Laptop etc.) entstehen. Das kann auch passieren, wenn Sie Hausbesuche machen!

Vermögensfolgeschäden: Vermögensfolgeschäden entstehen als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Beispiel: Sie verletzen Ihren Kunden am Fuß, so dass er eine Zeitlang nicht mehr laufen kann. Da er selbständig ist, entgehen ihm dadurch Gewinne, wofür er Sie verantwortlich macht.

Echte Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden ergibt sich z.B., falls Sie beim Drucken von Werbebroschüren versehentlich eine Urheberrechtsverletzung begehen.

In der Berufshaftpflicht für Fußpfleger sind nicht nur Sie, sondern auch alle Ihre Mitarbeiter in Ausübung der beruflichen Tätigkeit versichert!

Welche Deckungssumme ist die richtige?

Meist werden Haftpflichttarife mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. Euro angeboten. Die Summe gilt dann oft pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Für echte Vermögensschäden sind häufig Sublimits vorgesehen, z.B. 100.000 Euro.

Da Sie durch die Arbeit am menschlichen Körper grundsätzlich das Risiko eines Personenschadens tragen, empfehlen Experten, lieber einen Vertrag mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro abzuschließen. Der preisliche Unterschied ist gering, Ihr Schutz aber deutlich verbessert.

Weitere Leistungen, die Sie mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern können, sind beispielsweise

  • Deckung von Mietsachschäden
  • Deckung von Umweltschäden durch verwendete Substanzen
  • Cyberdeckung, z.B. bei Verletzung des Datenschutzes
  • Privathaftpflicht

Nicht in jedem Tarif ist auch alles enthalten. Achten Sie darauf, dass alle Tätigkeiten, die Sie ausführen, versichert sind. Hausbesuche bei Kunden sollten ebenfalls explizit versichert sein. Insbesondere dann, wenn Sie neben Ihrer Fußpflegetätigkeit noch ein Nagelstudio betreiben der Produkte verkaufen, sollten Sie sich an einen Versicherungsexperten wenden, der Sie zu Ihrem Versicherungsschutz umfassend beraten kann!

Fußpfleger im Nebenberuf

Sie sind Fußpfleger im Nebenberuf? Auch dann benötigen Sie wahrscheinlich eine Berufshaftpflichtversicherung! Über Ihren regulären Arbeitgeber ist die nebengewerbliche Tätigkeit nämlich nicht versichert.

In Ihrer privaten Haftpflicht hingegen können durchaus nebenberufliche Tätigkeiten eingeschlossen sein. Solche Tätigkeiten sind allerdings

1. nicht in jedem Versicherungsvertrag eingeschlossen

2. auf bestimmte Bereiche begrenzt (Fußpflege oft ausgeschlossen!)

3. auf bestimmte Jahresumsätze begrenzt

4. oft nur mit einer geringen Entschädigungssumme versichert

5. teils nur versichert, wenn eine bestimmte Schadensart vorliegt

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger?

Was eine Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören

  • Größe des Fußpflegebetriebes (Jahresumsatz, Zahl der Mitarbeiter)
  • Durchführung von Tätigkeiten außer Haus
  • weitere angebotene Dienstleistungen
  • Deckungsumfang Leistungen (z.B. Einschluss von Cyberschäden)
  • gewünschte Deckungssumme
  • mögliche Rabatte

Welche Rabatte gibt es?

Zahlweise: Bei monatlicher oder vierteljährlicher Zahlweise zahlen Sie grundsätzlich mehr als bei jährlicher Zahlweise. Hier können Sie ebenfalls sparen.

Mehrjahresvertrag: Üblich ist der Abschluss eines Einjahresvertrages, der sich automatisch verlängert, wenn Sie ihn nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Manche Versicherer bieten bei Neuabschluss jedoch einen Mehrjahresvertrag an und geben dann einen gewissen Rabatt.

Selbstbehalt: Die Versicherer bieten in der Berufshaftpflicht für Fußpfleger verschiedene Selbstbehalte an. Das können 250 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro sein. Die Selbstbeteiligung drückt die Prämie. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie sie bei jedem Versicherungsfall auch selbst zuzahlen müssen.

Mehrere Versicherungen abschließen: Es kann sich lohnen, bei einem Versicherer nachzufragen, bei dem Sie bereits eine andere Versicherung abgeschlossen haben: Möglicherweise erhalten Sie einen Mengenrabatt, wenn Sie Ihre Berufshaftpflicht auch dort buchen.

Neugründer: Bei vielen Versicherern erhalten Neugründer Rabatt auf ihre Berufshaftpflichtversicherung, z.B. 15% oder mehr.  Achtung: Der Rabatt gilt normalerweise nur eine gewisse Zeit, z.B. 24 Monate. Danach zahlen Sie den Preis, den die Versicherung ohne Gründerrabatt kosten würde.

Preisbeispiel: Neu gegründetes Fußpflegestudios ohne weitere kosmetische Behandlungen

  • Jahresumsatz von 90.000 Euro
  • Hausbesuche bei Kunden
  • Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro
  • Selbstbeteiligung von höchstens 250 Euro
  • Vertragslaufzeit 1 Jahr

Der Inhaber zahlt je nach Tarif und Versicherer zwischen 65 Euro und mehreren Hundert Euro jährlich.

Berufshaftpflichtversicherungen für Fußpfleger im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Vergleich an. Der Tarifvergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Berufshaftpflicht-Vergleich Fußpflege [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

Gewerbeversicherung News

Gewerbeversicherung News und Tipps

Finden Sie hier aktuelle Informationen zur gewerblichen Sachversicherung. Wer benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung? Was ist der Unterschied zwischen einer Maschinenversicherung und einer Inventarversicherung? Im News Archiv erfahren Sie mehr. Weiter »