Betriebshaftpflicht Partyservice

Betriebshaftpflichtversicherung Partyservice

Wer einen Partyservice führt, muss sich nicht nur über die Anrichtung von Speisen und Getränken Gedanken machen: Auch der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist wichtig. Gibt es keine, kann das sogar zur Existenzfrage werden.

Betriebshaftpflicht Partyservice

Bei Ereignissen wie Hochzeiten oder Firmenfeiern nimmt der Partyservice den Verantwortlichen einiges an Arbeit ab: Die Speisen werden nicht nur fertig angerichtet, sondern auch zum richtigen Zeitpunkt geliefert, das mitgelieferte Geschirr später wieder abgeholt und gespült.

Nicht selten sind die Angestellten des Partyservice darüber hinaus für die Bedienung der Gäste zuständig; oft verleiht der Betrieb zudem Stühle und Tische für die Partys. Sind die Gäste zufrieden, empfehlen sie den Caterer weiter. Sind sie jedoch nicht zufrieden, kann das dem Ruf des Geschäftes schnell Schaden zufügen – um so mehr, wenn es sich bei den Beschwerden um ernsthafte Anschuldigungen handelt.

Dabei reicht eine kleine Unachtsamkeit, um für großen Ärger zu sorgen: So etwa, wenn die Kühlung für die Lachshäppchen nicht funktioniert hat und die Gäste nach dem Verzehr ins Krankenhaus müssen. Oder wenn beim Spülen eines Glases ein Stückchen abbricht und sich ein Kunde an dem kaputten Glas die Lippe aufschneidet. In solchen Fällen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Partyservice unverzichtbar.

Betriebshaftpflichtversicherung Partyservice: Leistungen

Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Partyservice prüft zunächst die Ansprüche, die ein Geschädigter gegenüber dem Partyservice anmeldet: Sind sie unbegründet, wehrt der Versicherer sie für das versicherte Serviceunternehmen notfalls auch vor Gericht ab.

Begründete Ansprüche hingegen befriedigt der Versicherer anstelle des Versicherungsnehmers bis zur maximalen Höhe der versicherten Deckungssumme. Zu den Schäden, die durch die Betriebshaftpflicht für Caterer abgedeckt werden, zählen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die sich aus Personen- oder Sachschaden ergeben: Erleidet ein Kunde beispielsweise eine Lebensmittelvergiftung und erfährt dadurch einen Verdienstausfall, gleicht die Versicherung diesen Vermögensschaden aus.

Schäden, die im Haus oder den Geschäftsräumen des Kunden durch den Partyservice und seine Mitarbeiter entstehen, sowie häufig auch Mietsach- und Umweltschäden, sind in der Betriebshaftpflichtpolice für den Partyservice mit eingeschlossen.

Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtpolice für Partyservices sollten die Bedingungen des Vertrages aber mit dem Versicherer besprochen und gegebenenfalls Zusatzklauseln aufgenommen werden: Wichtig ist, dass das Vertragswerk genau auf den jeweiligen Partyservice abgestimmt ist und individuelle Risiken umfassend abgesichert werden.

Wie viel kostet eine Partyservice-Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Caterer hängen von den Vertragsbedingungen sowie von individuellen Merkmalen des zu versichernden Betriebes ab: Zunächst bieten die Versicherer oftmals unterschiedliche Leistungen in ihren Verträgen an.

Wer in Absprache mit dem Versicherer weitere Leistungen hinzubuchen möchte, zahlt in aller Regel etwas mehr. In manchen Verträgen sind die gewünschten Leistungen jedoch bereits komplett enthalten – um dies zu klären, ist ein ausführlicher Versicherungsvergleich empfehlenswert.

Neben den Leistungen definieren sich die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für Partyservices über die gewählte Deckungssumme (z.B. 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden), den Jahresumsatz des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter und die Frage, ob ein Selbstbehalt vereinbart wird.

Die Deckungssumme sollte auf keinen Fall zu niedrig angesetzt werden – gerade bei Großevents ist es durchaus denkbar, dass – z.B. durch verdorbenes Essen – ein hoher Schaden entsteht.

Betriebshaftpflichtversicherung Partyservice Versicherungsvergleich

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