Betriebshaftpflichtversicherung Fliesenleger

Betriebshaftpflichtversicherungen für Fliesenleger

Mit Ihrer Arbeit legen Sie als Fliesenleger im wahrsten Wortsinn den Grundstein für Ihr Leben. Lassen Sie nicht zu, dass schon ein kleiner Fehler Ihre Existenz bedrohen kann. Lesen Sie hier alle Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger.

Benötigen Fliesenlegerbetriebe eine Betriebshaftpflicht?

Betriebshaftpflichtversicherung Fliesenleger

Fliesenlegen ist Ihr tägliches Geschäft und Sie haben Sicherheit und Routine. Und trotzdem: Fehler können immer passieren, Ihnen selbst oder Ihren Mitarbeitern.

Ein durch Fliesenkleber verschmutzter Teppich, abgerissene Tapeten, ein Passant, der vor Ihrem Betrieb auf dem Gehweg stürzt, weil Sie nicht ausreichend gestreut haben. Im Betrieb und bei der Arbeit beim Kunden vor Ort können leicht Kosten entstehen.

Die tägliche Praxis birgt immer auch Gefahren: Eine Fliese wird fehlerhaft verlegt und steht ab. Der Kunde stürzt und verletzt sich dabei. Er wird Sie in Haftung nehmen: So können Krankenhauskosten, Schmerzensgeldforderungen und Verdienstausfallgelder auf Sie zukommen.

Das kann für einen Betrieb schnell finanzielle Schwierigkeiten bedeuten und für Sie persönlich, den finanziellen Untergang, denn Sie haften mit Ihrem Privatvermögen in unbeschränkter Höhe! Solchen Gefahren müssen Sie sich nicht aussetzen: Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger, sichert Sie im Schadensfall ab.

Leistungen: Was leistet eine Fliesenleger-Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Versicherer klärt für Sie die Haftungsfrage. Sind die Forderungen gegen Sie berechtigt, übernimmt er den entstandenen Schaden, sowie  dabei entstehende Kosten, bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Es werden auch etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die bei der Klärung des Sachverhaltes entstehen, übernommen. Die Fliesenleger-Betriebshaftpflichtversicherung ist somit zugleich auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Versichert sind Sie selbst und Ihre angestellten Mitarbeiter.

Versicherungen für Fliesenleger

Versicherte Risiken: Versichert sind Sach- und Personenschäden, sowie Vermögensschäden, wenn sie die Folge aus einer der beiden vorgenannten Schadensarten sind.

Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung gilt immer der Grundsatz der Spezialität, d.h. nur die Risiken, die sich aus Ihren Tätigkeitsangaben ergeben, sind auch versichert. Darum ist es enorm wichtig hier genau auf die Versicherungsbedingungen zu achten. Viele Versicherer bieten spezielle Lösungen für Fliesenleger an, die dem besonderen Risiko Ihrer Tätigkeit Rechnung tragen.

Im Versicherungsvertrag werden dann schon die versicherten Tätigkeiten gelistet. Achten Sie aber unbedingt darauf, ob diese Liste vollständig ist und ergänzen Sie diese  (wenn nötig) um weitere Tätigkeiten, um Haftungsausschlüsse im Schadensfall zu vermeiden.

Mietsachschäden, Umweltschäden und eine Bauherrenhaftpflicht sind in der Regel in jeder Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, auch eine Privathaftpflichtversicherung lässt sich meist ohne oder mit geringem Aufschlag mitversichern. Auch über den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung sollte man nachdenken, wenn man eigene oder fremde Ware verkauft. Bei Mängeln haftet man auch hierfür.

Worauf Sie in jedem Fall beim Abschluss achten müssen, ist, dass sogenannte Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden mitversichert sind. Das sind Schäden, die an fremdem Eigentum im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit entstehen – zum Beispiel ein durch Fliesenkleber verschmutzter Teppich.

Diese Schäden werden von den Versicherern oft ausgeschlossen und müssen mit einem zusätzlichen Baustein explizit in die Versicherung eingeschlossen werden. Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an! Das sind die häufigsten Schäden in Ihrer Branche, daran sollten Sie keinesfalls sparen.

Infothek Fliesenleger-Betriebshaftpflichtversicherung

Fliesenleger-Betriebshaftpflicht: Wie sind Tätigkeitsschäden abgesichert?

Tätigkeitsschäden entstehen, wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Arbeit Schäden am Kundeneigentum verursachen. Das ist z.B. der Fall, wenn Ihr Mitarbeiter beim Abschlagen von Fliesen eine Wand oder eine Armatur beschädigt. Tätigkeitsschäden sollten speziell im Handwerk immer abgesichert werden! Achten Sie darauf, dass sie im Haftpflichtvertrag eingeschlossen sind.

Hilft die Betriebshaftpflichtversicherung auch rechtlich?

Auch bei unberechtigten Forderungen können Sie auf Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zählen: Der Versicherer überprüft die Forderung zunächst erst mal. Kommt er zu dem Schluss, dass sie nicht gerechtfertigt ist, wehrt er sie in Ihrem Namen ab und geht dabei notfalls auch vor Gericht. Sie genießen also einen passiven Rechtsschutz.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenlegerbetriebe?

Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Fliesenlegebetrieb sind von Betrieb zu Betrieb und von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch. Die Prämienhöhe beeinflussende Faktoren sind z.B.: die Größe Ihres Betriebes, die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, die Höhe der Jahresumsätze, vereinbarte Deckungssummen und Selbstbehalte, Vorversicherungen und und und.

Ein kleiner Fliesenlegerbetrieb, der neben dem Chef einen Vollzeitmitarbeiter hat, kann bei einem Jahresumsatz von 100.000 Euro mit Kosten zwischen 240 Euro und knapp 2.500(!) Euro für die Betriebshaftpflicht rechnen. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, eingerechnet ist ein Selbstbehalt von 250 Euro pro Schadensfall. Da die Preise so stark auseinandergehen, sollten Sie unbedingt einen Vergleich machen!

Anbieter-Vergleich: Betriebshaftpflichtversicherung Fliesenleger

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Anbieter-Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Betriebshaft-Vergleich Fliesenleger/-betriebe [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden