Berufsunfähigkeit Zahnarzthelfer
Zahnarzthelfer haben ein mittleres Berufsunfähigkeitsrisiko
Im Durchschnitt wird der Beruf der Zahnarzthelfer/-in einem mittleren BU-Risiko zugeordnet. Aus diesem Grund stufen die meisten Versicherungen Zahnarzthelfer in die Risikogruppe 3 ein.
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BU Risikoeinstufung für Zahnarzthelfer/innen
Zahnarzthelfer und Zahnarzthelferinnen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 3 eingestuft.
Risikogruppe Zahnarzthelfer
Zahnarzthelfer benötigen bei ihrer täglichen Arbeit Feingefühl und gute motorische Fähigkeiten. Auch die Infektionsgefahr durch die Behandlung von Patienten gehört zu den Faktoren, die im Laufe der Zeit zu einem BU-Risiko werden können.
Durchschnittlich werden Zahnarzthelfer daher in die Risikogruppe 3 einsortiert. Versicherungen klassifizieren die Berufsgruppen jedoch nach ihren eigenen Statistiken und so kann es sein, dass manche Versicherungen die Berufsgruppe der Zahnarzthelfer als weniger gefährdet ansehen als andere Versicherungen.
Die Beiträge und Leistungen können dadurch unterschiedlich hoch ausfallen. Das macht es notwendig die Berufsunfähigkeitsversicherungen miteinander zu vergleichen, um sich bei gleicher Leistung günstiger zu versichern. Das Sparpotenzial beträgt in der Spitze bis zu 40 Prozent.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Zahnarzthelfer / Zahnarzthelferinnen
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Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Zahnarzthelfern
Aufgabenbereich: Ein Zahnarzthelfer, auch zahnmedizinischer Fachangestellter genannt, unterstützt den Zahnarzt bei seiner täglichen Arbeit.
Am Empfang begrüßt er die Patienten, nimmt die Daten auf, ist telefonischer Ansprechpartner für Labore und Krankenkassen und vereinbart und verwaltet Termine.
Im Behandlungszimmer kümmert er sich um das Vorbereiten der benötigten Materialien und Instrumente und assistiert bei den Behandlungen. Auf Anweisung bereitet er auch Füllungen, Abdruckmassen und Gebissabdrücke vor und fertigt Röntgenbilder an.
Nach der Behandlung kümmert er sich um die Aufklärung der Patienten bezüglich Karies und anderen Zahnkrankheiten durch schlechte Hygiene. Nach getaner Arbeit säubert er das Behandlungszimmer für die nächste Behandlung.
Arbeitsplatz: Ein zahnmedizinischer Fachangestellter arbeitet in einer Zahnarztpraxis oder in Zahn-, Mund- und Kieferkliniken. Bei manchen universitären Zentren für Mund-, Kiefer- und Zahnheilkunde werden ebenfalls Zahnarzthelfer benötigt.
Beschäftigungsverhältnis: Ein Zahnarzthelfer arbeitet nach seiner dreijährigen Ausbildung in einer Zahnpraxis in einem Angestelltenverhältnis. Einen selbständigen Zahnarzthelfer gibt es nicht.
BU Infothek Zahnarzthelfer / Zahnarzthelferinnen
Für junge Zahnarzthelfer Anfang zwanzig kostet eine BU-Versicherung zwischen etwa 60 Euro und 300 Euro, je nachdem, bei welchem Versicherer man abschließt. Abgesichert ist dann eine BU-Rente von 1.500 Euro bis zum 67. Geburtstag. Mit Anfang dreißig beginnen die Prämien für Zahnarzthelfer bereits bei 80 Euro, mit Anfang vierzig sind es zirka 100 Euro.
Zahnarzthelfer haben ein mittleres Risiko für Berufsunfähigkeit und werden von Versicherern meist in die Risikogruppe 3 eingeordnet. Damit sind die Versicherungsbeiträge etwas höher, aber noch erschwinglich. Wer sich möglichst jung versichert, zahlt deutlich weniger als später.
Schon für Azubis kann ein Vertrag interessant sein, da der Staat eine Erwerbsminderungsrente erst nach mindestens fünf Beitragsjahren zahlt. Als Azubi sind Sie außerdem in der Regel noch jung und gesund, so dass die Beiträge verhältnismäßig niedrig ausfallen. Schließen Sie früh einen BU-Vertrag ab, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass der Versicherer eine Nachversicherungsgarantie anbietet.