Berufsunfähigkeit Steinmetz

Hohes BU Risiko für Steinmetze

In der vergangenen Dekade 2010 bis 2020 hat sich gezeigt, dass Steinmetze vergleichsweise häufig berufsunfähig werden. Deswegen wird der Beruf Steinmetz von den meisten Versicherungen in eine hohe Risikogruppe (4) eingestuft.

BU Risikoeinstufung für den Beruf Steinmetz

Berufsunfähigkeit Steinmetz

Der Beruf des Steinmetzes wird von den Versicherungen mehrheitlich in die Berufsgruppe 4 (bedeutet erhöhtes BU-Risiko) eingestuft.

BU Risikogruppe Steinmetz

BU Risikogruppe Steinmetz: Risikogruppe 4

Steinmetze arbeiten unter körperlich belastenden Bedingungen. Durch die Arbeit in der freien Natur sind sie allen Witterungsverhältnissen ausgesetzt.

Hinzu kommt, dass sie die meiste Zeit gebückt, kniend oder hockend arbeiten müssen. Zwangshaltungen und Witterungsverhältnisse setzen dem Körper zu und erhöhen das Risiko den erlernten Beruf frühzeitig aufgeben zu müssen.

Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steinmetze zwar vergleichsweise teuer, allerdings auch entsprechend wichtig.

Die hohe Risikogruppe bei Steinmetzen macht es sehr schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, die gute Leistungen verspricht und gleichzeitig günstig ist. Nutzen Sie deshalb den kostenfreien und unverbindlichen BU Vergleich für Steinmetze.

Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Steinmetzen

Aufgabenbereich: Wie der Name bereits verrät, arbeiten Steinmetze mit verschiedenen Natursteinen, wie Schiefer, Granit und Marmor, und mit Kunststeinen wie Terrazzo. Nach Absprache mit dem Kunden spalten, schleifen, behauen oder polieren sie das gewünschte Gestein.

Zu ihren Aufgaben gehört auch das Verlegen von Bodenplatten, das Fliesen von Innen- und Außenbereichen und das Stellen von steinernen Denkmälern, wie Grabsteinen. Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern und das Montieren von Fassadenelementen fallen ebenfalls in ihren Aufgabenbereich.

Arbeitsplatz: Steinmetze trifft man meist in Werkstätten wie Steinmetzwerkstätten oder Grabsteinwerkstätten an. Aber auch bei verschiedenen anderen Betrieben sind Steinmetze beschäftigt. Zum Beispiel bei Restaurierungsbetrieben, Museumswerkstätten, Kirchenbauämtern und Marmorwerkstätten.

Beschäftigungsverhältnis: An einer Baustelle, zu der ein Steinmetz von seiner Firma geschickt wird, arbeitet er im Teamwork mit anderen Handwerkern. Oftmals endet der Aufgabenbereich des Steinmetzes dort, wo der Aufgabenbereich eines anderen Handwerkers beginnt. Ein Steinmetz kann sich nach Erlangung seines Meisterbriefes aber auch eine eigene Firma aufbauen und somit in die Selbständigkeit eintreten.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Steinmetze

Um Ihnen die Suche nach einer guten und bezahlbaren Berufsunfähigkeitsversicherung für den Beruf des Steinmetzes zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen BU Anbieter-Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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BU Infothek Steinmetz

Was kostet eine BU-Versicherung für Steinmetze?

Wie viel die Versicherung Sie als Steinmetz kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie Mitte zwanzig und einigermaßen gesund sind, zahlen Sie z.B. ab 95 Euro im Monat, um 1.000 Euro BU-Rente bis zum 67. Geburtstag abzusichern.

Bei einer gewünschten Rente von 1.500 Euro sind es schon mindestens 140 Euro Beitrag. Da es auch deutlich teurere Tarife gibt und die Leistungen unterschiedlich sind, sollten Sie vor dem Abschluss der BU-Versicherung unbedingt vergleichen!

Warum ist eine BU Versicherung für Steinmetze so teuer?

Dass die BU-Beiträge für Handwerker eher hoch sind, liegt an der körperlich belastenden Tätigkeit, die das BU-Grundrisiko erhöht. Sie sollten die Versicherung trotzdem abschließen, wenn Sie es sich einigermaßen leisten können: Denn gerade weil das Risiko in Ihrem Beruf höher liegt als in anderen Berufen, ist sie wichtig!

Wird die BU-Rente über die gesamte Laufzeit gezahlt?

Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie bei Ihrem Versicherer einen Antrag auf BU-Rente stellen. Erkennt er Ihre Berufsunfähigkeit an, erhalten Sie die monatliche Rentenzahlung so lange wie maximal vereinbart, es sei denn, Ihre Gesundheit verbessert sich wieder.

Um das zu überprüfen, darf die Versicherung jederzeit eine Überprüfung anordnen. Die Kosten dafür trägt der Versicherer. Auch bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit darf der Versicherer die Zahlungen einstellen, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind.