Berufsunfähigkeit Raum- und Verkehrsplaner
Niedriges BU-Risiko für Raum- und Verkehrsplaner
Die Gefahr, berufsunfähig zu werden ist für Raum- und Verkehrsplaner im Vergleich zu anderen Berufen gering. Zur Einstufung in die niedrigste Risikoklasse konnten sich die Versicherer dennoch nicht durchringen. Grund sind mögliche Aufenthalte auf Baustellen und in Werkshallen.
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BU Risikoeinstufung für Raum- und Verkehrsplaner
Raum- und Verkehrsplaner/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 2 eingestuft.
BU Raum-/Verkehrsplaner
Der Raum- und Verkehrsplaner kann für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich sein, indem er beispielsweise Streckennetze entwirft, Naherholungsgebiete plant oder Schienen entwickelt, die besonders geräuscharm sind.
In Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Beruf im Schnitt in die Risikogruppe 2 (unterdurchschnittliches bis mittleres Berufsunfähigkeitsrisiko) eingeteilt. Die günstige Einstufung ermöglicht es Raum- und Verkehrsplanern, problemlos an eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen.
Generell ist der Beruf des Raum- und Verkehrsplaners ein eher ungefährlicher. Da es sich um einen Ingenieursberuf handelt, wird er jedoch in Risikogruppe 2 eingeteilt, wenn es um den Erwerb einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht.
Der Grund: Ingenieure sind Techniker, die auch mal auf Baustellen oder in Werkhallen unterwegs sind – und dies nicht nur im Inland. Damit erhöht sich aber gleichzeitig die Unfallgefahr und somit die Gefahr einer Berufsunfähigkeit. Je nachdem, welches Arbeitsumfeld Sie als Raum- und Verkehrsplaner haben, ist auch eine vorteilhaftere Bewertung des Berufes möglich. Hier besteht unter Umständen einiges Sparpotenzial.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Raum- und Verkehrsplaner
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Raum- und Verkehrsplaner zu erleichtern, bieten wir Ihnen über das nachfolgende Erfassungsformular einen berufsspezifischen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Raum- und Verkehrsplaner [kostenfrei]
Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Raum- und Verkehrsplaner
Aufgabenbereich: Der Raum- und Verkehrsplaner entwickelt Konzepte, die zur baulichen und wirtschaftlichen Verbesserung von Städten und überregionalen Räumen beitragen sollen. Leitend sind dabei die Anforderungen, die die Wirtschaft und die Bevölkerung an die Räume haben: Sie müssen erforscht, berücksichtigt und rechtlich korrekt umgesetzt werden.
Zudem spielt die ökologische Verträglichkeit der Verbesserungs-maßnahmen eine Rolle: Ist etwa der Bau einer neuen Straße geplant, muss überprüft werden, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Streckenführung ohne Zerstörung tierischen Lebensraumes möglich ist.
Raum- und Verkehrsplaner tragen sehr viel Verantwortung, da sie meist mit Großprojekten betraut werden. Das kann aber schnell an die Nerven gehen und schlimmstenfalls eine psychische oder psychosomatische Erkrankung auslösen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Raum- und Verkehrsplaner ist daher sinnvoll.
Arbeitsplatz: Raum- und Verkehrsplaner arbeiten häufig in Ingenieurbüros oder in der öffentlichen Verwaltung, aber auch bei Bauunternehmen oder Verkehrsbetrieben. Meist überwiegt der Anteil an Schreibtischarbeit dabei deutlich. Außentermine sind – je nach genauem Aufgabengebiet des Planers – aber nicht unbedingt selten: So müssen z.B. die Schauplätze geplanter Bauprojekte bzw. Baustellen besucht werden.
Auch befristete, beruflich begründete Auslandsaufenthalte sind möglich. Solche Tätigkeiten bergen stets ein gewisses Risiko, das eine Berufsunfähigkeit des Raum- Und Verkehrsplaners bedingen kann.
Beschäftigungsverhältnis: Viele Raum- und Verkehrsplaner sind im Angestelltenverhältnis beschäftigt; manche machen sich jedoch auch selbständig und gründen ein eigenes Ingenieurbüro.
BU Infothek Raum- und Verkehrsplaner
Raum- und Verkehrsplaner tragen im Allgemeinen kein hohes BU-Risiko. Da sie gelegentlich auf Baustellen und Werkhallen im In- und Ausland unterwegs sind, herrscht in diesem Beruf allerdings auch Unfallgefahr. BU-Versicherer stufen Raum- und Verkehrsplaner deshalb regelmäßig in Risikogruppe 2 (niedriges Risiko) ein. Damit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für diesen Beruf relativ günstig.
Die Höhe Ihrer BU-Rente können Sie in Absprache mit dem Versicherer festlegen. Kalkulieren Sie, welche monatlichen Einnahmen Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit noch hätten, und stellen Sie den Einnahmen Ihre monatlichen Ausgaben gegenüber. Berücksichtigen Sie, dass bei Berufsunfähigkeit auch keine Einzahlungen in die Rentenkasse durch einen Arbeitgeber mehr stattfinden würden, so dass Sie gegebenenfalls privat vorsorgen müssten.
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Falls Sie ab und zu im Ausland arbeiten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Geltungsbereich Ihrer BU-Versicherung dies auch abdeckt. Manche Tarife versichern nur in Deutschland, andere auch in den Mitgliedsstaaten der EU oder weltweit. Auslandsaufenthalte werden in der Regel auch nur bis zu einer bestimmten Dauer versichert.