Berufsunfähigkeit Parkettleger
Hohes BU-Risiko für Parkettleger
Parkettleger haben ein hohes Berufsunfähigkeitsrisiko. Durch die anstrengenden, körperlichen Arbeiten sind sie mehr gefährdet als andere Berufe und werden deswegen von den Versicherungen zur Risikogruppe 4 gezählt.
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BU Risikoeinstufung für den Beruf Parkettleger
Parkettleger werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.
BU-Gruppe Parkettleger
Ein Parkettleger arbeitet tagtäglich mit der Gefahr, sich zu verletzen, und unter körperbelastenden Verhältnissen.
Wenn Holzbretter bearbeitet werden müssen, atmen sie viel Holzstaub ein, der Parkettkleber und die Öle setzen Gase frei, die für den Körper ungesund sind und während sie das Parkett verlegen, arbeiten sie die meiste Zeit in Zwangshaltungen: gebückt, in der Hocke, auf den Knien.
Das sind verschiedene Gründe, warum Parkettleger in den vergangenen Jahren häufiger berufsunfähig wurden als Vertreter anderer Berufsgruppen.
Wie bei den meisten handwerklichen Berufen ist es auch beim Parkettleger so, dass die Risikoklassifizierung hoch ausfällt. Vertreter dieser Berufe müssen wesentlich tiefer in die Tasche greifen um eine BU Versicherung zu bekommen, als Vertreter weniger gefährdeter Berufe.
Sparpotenzial für Parkettleger: Die verschiedenen Versicherungen legen ihrer Risikoeinstufung für einen Beruf, in diesem Falle des Parkettlegers, eigene Beurteilungskriterien zugrunde. Dadurch unterscheiden sich auch die Beiträge der einzelnen Anbieter (auch bei identischen Berufen und Leistungen).
Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Parkettlegern
Aufgabenbereich: Ein Parkettleger kümmert sich um alle Arbeiten rund um das Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden. Neben dem Verlegen des Holzmaterials, kümmert er sich auch um das Behandeln, Pflegen und wenn nötig Restaurieren des Holzes.
Bevor das Verlegen beginnen kann, muss der Parkettleger den Raum ausmessen, die Lufttemperatur, Raumtempertatur und Untergrundbeschaffenheit beachten und das Holz zurecht schneiden.
Wenn der Estrich uneben ist, wird dieser zuerst eben gemacht, damit später keine Unebenheiten auf dem Boden entstehen. Danach wird eine Holzunterkonstruktion gefertigt, welche mit geeignetem Material befüllt wird und somit wärme- und schalldämpfend sein soll. Erst danach kann dann das Parkett verlegt werden.
Arbeitsplatz: Die Holzstücke werden im Lager aufbewahrt und müssen dort zusammengesucht werden. Das Zuschneiden der Holzstücke auf die ausgemessenen Flächen findet in einer Werkstatt statt. Das Ausmessen dieser Fläche, findet beim Kunden vor Ort statt; auch das Verlegen und Reparaturarbeiten.
Beschäftigungsverhältnis: In handwerklichen Parkettbetrieben können Parkettleger nach ihrer Ausbildung als Angestellte arbeiten. Sie können sich aber nach ihrem Meisterbrief auch selbstständig machen und einen eigenen Parkettbetrieb eröffnen. Verschiedene Fachgeschäfte, die Holzböden anbieten, haben auch Parkettverleger in ihrem Team. Sie stehen Kunden im Verkaufsraum für Fragen zur Verfügung und beraten diese.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Parkettleger
Um Ihnen die Suche nach einer guten und angesichts der hohen Risikogruppe „günstigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Parkettleger zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der BU Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Parkettleger [kostenfrei]
BU Infothek Parkettleger
Parkettleger tragen aufgrund ihrer körperlichen Arbeit ein hohes BU-Risiko: Am Arbeitsplatz herrscht Unfallgefahr, außerdem müssen sie schwer heben. Zusätzlich besteht die Gefahr einer Atemwegs- oder Gelenkserkrankung. Versicherer stufen Parkettleger deshalb in die hohe Risikogruppe 4 ein. Als Parkettleger sollten Sie gerade wegen des hohen Risikos versuchen, eine BU abzuschließen.
Selbst bei hohem Gehalt ist die staatliche Erwerbsminderungsrente eher gering. Außerdem sind die Hürden für den Rentenbezug hoch: Nur wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag in irgendeinem Beruf zu arbeiten, erhalten Sie eine volle Rente. Können Sie weniger als sechs Stunden arbeiten, können Sie eine halbe Rente beziehen.
Normalerweise lohnt sich ein Vertrag mit niedriger Rentenhöhe nicht, da Sie davon kaum Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wenn Sie auch im BU-Fall noch Einnahmen, z.B. aus Mietverträgen, haben, kann eine niedrige Rentenhöhe allerdings eine Option für Sie sein. Beachten Sie aber, dass Sie auch in diesem Fall noch mit gelegentlichen Instandhaltungskosten oder Leerstand rechnen müssen.