Berufsunfähigkeit Kraftfahrer
Hohes Berufsunfähigkeitsrisiko für Kraftfahrer
Das Berufsrisiko von Kraftfahrern (LKW-Fahrer) wird als relativ hoch eingestuft. In der Regel finden sich Kraftfahrer in der BU-Risikogruppe 4 wieder. Bedeutet: Sie finden zwar eine BU Versicherung, die Beiträge sind allerdings oft stramm.
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BU Risikoeinstufung für Kraftfahrer
Kraftfahrer/innen werden von den Versicherungen mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.
Berufsgruppe Kraftfahrer
Versicherer stufen das Risiko eines Berufes (hier Kraft- bzw LKW-Fahrer) unabhängig voneinander ein. So kann es zu einer unterschiedlichen Risikobewertung der einzelnen Versicherungsanbieter kommen. Dies hängt auch mit der jeweiligen Leistungsfall-Statistik des Anbieters zusammen.
Gerade weil die Bewertung so unterschiedlich erfolgen kann und die Beitragshöhe nicht unerheblich davon abhängt, ist es wichtig, dass Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrags die Versicherungen und deren Angebote vergleichen.
Da Kraftfahrer einen Beruf ausüben, der im Durchschnitt mit Risikoklasse 4 bewertet wird, gestaltet es sich meist langwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Leistungen zu finden, die gleichzeitig günstig ist. Nutzen Sie deshalb den nachfolgenden BU Vergleich und finden Sie so eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Kraftfahrer
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Kraftfahrer bzw. LKW Fahrer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen berufsspezifischen BU Vergleich an. Der Vergeich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Kraftfahrer / LKW Fahrer [kostenfrei]
Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Kraftfahrern / LKW Fahrern
Aufgabenbereich: Der Begriff Kraftfahrer ist nicht sehr eng gefasst: Er bezeichnet sowohl Busfahrer im Linienverkehr als auch Reisebus- Fahrer und LKW-Fahrern im Nah- und Fernverkehr.
Der Transport von Personen und Gütern ist dabei die Hauptaufgabe eines Kraftfahrers. Aber auch Be- und Entladearbeiten gehören in vielen Fällen zum Berufsalltag.
Arbeitsplatz und Beschäftigungsverhältnis: Arbeitsplatz ist das Fahrzeug. Meist sind Kraftfahrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt, bei Speditionen, den öffentlichen Verkehrsbetrieben oder Bus- Reisegesellschaften.
BU Risiko: Ständig aufmerksam sein zu müssen, langes Sitzen, schweres Heben, unregelmäßige Arbeitszeiten, Termindruck, Isolation am Arbeitsplatz, Lärm, Abgase, risikobehaftete Fahrsituationen im Straßenverkehr u.v.m. setzen Berufskraftfahrern in ihrem beruflichen Alltag stark zu.
Neben den häufig auftretenden Bandscheibenleiden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind auch Schädigungen durch Lärm und vibrationsbedingte Handbeschwerden häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Nicht zu unterschätzen ist die psychische Belastung. Nicht jeder hält dem oftmals enormen Druck, der mit der Ausübung des Kraftfahrerberufs einhergeht, stand. Burnout und Depressionen sind die Folge.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für viele Menschen heutzutage zum Standard - und das ist auch gut so. Doch leider denkt nicht jeder beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung an etwaige Versorgungslücken. Weiter »
BU Infothek für Kraftfahrer
Kraftfahrer werden meist in die Risikogruppe 4 eingestuft. Das bedeutet: Sie tragen ein deutlich erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden. Junge Kraftfahrer müssen mit etwa 120 Euro Beitrag pro Monat rechnen, wenn sie 1.000 Euro Rente bis zum 67. Lebensjahr absichern wollen. Manche Anbieter berechnen allerdings auch rund das Doppelte, so dass ein großes Sparpotenzial (siehe Anbieter-Vergleich) besteht.
Kraftfahrer haben ein erhöhtes BU-Risiko zu tragen. Das liegt zum einen an Abgasbelastung und Hebearbeiten, zum anderen an Termindruck im Straßenverkehr. Auch Isolation ist ein Thema, das Kraftfahrer betrifft. Körperliche und psychische Krankheiten sind somit keine Seltenheit bei Kraftfahrern.
Generell sollte man bei Berufsunfähigkeitsversicherungen immer auf gute Bedingungen achten: Der Versicherer sollte z.B. auf abstrakte Verweisung verzichten und den Anerkennungszeitraum möglichst nicht befristen. Speziell für Berufe wie Kraftfahrer gilt außerdem, dass der Vertrag bis zum Beginn des Rentenalters und nicht nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr laufen sollte.