Berufsunfähigkeit Hochschullehrer
Niedriges Berufsunfähigkeitsrisiko für Hochschullehrer
Hochschullehrer üben einen der ungefährlichsten Berufe überhaupt aus. In Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung werden sie dafür mit der niedrigsten Risikogruppe belohnt.
Auf dieser Seite
BU Risikoeinstufung für Hochschullehrer
Hochschullehrer/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 1 eingestuft.
BU Risiko Hochschullehrer
Veranstaltungen vorbereiten, lehren, Prüfungen abnehmen und wissenschaftliche Forschung betreiben: So sieht der Berufsalltag eines Hochschullehrers aus.
Die meist sitzende und in Innenräumen ausgeführte Tatigkeit führt zu einer äußerst vorteilhaften Einstufung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel teilen Versicherer Hochschullehrer in die bestmögliche Risikogruppe 1 ein.
Aufgrund der günstigen Einstufung müssen Hochschullehrer deutlich weniger in eine Berufsunfähigkeitsversicherung investieren als andere Berufsgruppen.
Angesichts des geringen Risikos einer Berufsunfähigkeit mag sich mancher fragen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hochschullehrer sich überhaupt lohnt. Diese Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten – denn letztlich kann jeder von Berufsunfähigkeit betroffen sein. Vor allem die nicht berufsspezifischen Risiken (psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs) sorgen dafür, dass rund jeder fünfte Hochschullehrer berufsunfähig wird.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hochschullehrer
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Hochschullehrer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen BU Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Hochschullehrer [kostenfrei]
Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Hochschullehrern
Aufgabenbereich: Unter Hochschullehrern versteht man in Deutschland in der Regel Professoren und Juniorprofessoren, die an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer anderen Hochschule tätig sind. Ihre Aufgaben dort umfassen in erster Linie Lehre und Forschung sowie die damit verbundenen Tätigkeiten, die sie eigenverantwortlich ausüben.
Professoren halten Vorlesungen, unterrichten in Pro- und Hauptseminaren sowie weiteren wissenschaftlichen Veranstaltungen und nehmen so eine aus- und weiterbildende Tätigkeit wahr.
Den Hochschullehrern obliegt auch die Betreuung von Studenten, z.B. Examenskandidaten. Neben Lehre und Forschung nehmen Hochschullehrer zudem Verwaltungstätigkeiten wahr, indem sie Sachmittel verwalten und Gelder zu Forschungszwecken akquirieren. Auch für die Besetzung freier Stellen und Aufgaben in der Personalführung sind Professoren verantwortlich.
Arbeitsplatz: Hochschullehrer arbeiten üblicherweise in den Räumen der jeweiligen Hochschule in Büros oder den für die einzelnen Veranstaltungen vorgesehenen Räumen. Größeren Gesundheitsrisiken sind Professoren dabei prinzipiell nicht ausgesetzt.
Die überwiegend sitzende Tätigkeit stellt allerdings eine einseitige Belastung für den Körper dar und kann zu Rückenleiden führen.
Beschäftigungsverhältnis: Professoren arbeiten meist im Beamtenverhältnis, anfänglich mitunter im Beamtenverhältnis auf Zeit. Auch Juniorprofessuren werden meist als Beamte auf Zeit an ihrer jeweiligen Hochschule beschäftigt. Es gibt jedoch immer mehr Professorenstellen, die im Angestelltenverhältnis geführt werden.
BU Infothek Hochschullehrer
Als Hochschullehrer Mitte dreißig zahlen Sie vergleichsweise wenig: Je nach Tarif und Versicherer betragen die Prämien zwischen 50 und 120 Euro pro Monat. Dafür sichern Sie sich BU-Schutz bis zu Ihrem 67. Geburtstag und erhalten im BU-Fall eine Monatsrente in Höhe von 1.500 Euro. Es empfiehlt sich, vorab einen Versicherungsvergleich zu machen, da auch die Leistungen nicht immer gleich sind.
Wenn Sie eine BU abschließen, geben Sie im Antrag den zur Zeit ausgeübten Beruf an (in Ihrem Fall: Hochschullehrer). Es ist aber nicht nur dieser Beruf versichert: Wechseln Sie später in einen anderen Beruf, ist Ihre neue Tätigkeit ebenso versichert. Nachmelden müssen Sie den Berufswechsel beim Versicherer nicht.
Wie viel BU-Rente Sie absichern können, hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen und vom Versicherer ab: Häufig werden 70-80 Prozent Ihres Einkommensbruttos, manchmal aber auch nur des Netto, akzeptiert. Außerdem setzen manche Versicherer Grenzen, wenn Sie z.B. mehr als 25.000 oder 50.000 Euro Jahreseinkommen haben.