Berufsunfähigkeit Dirigent

Sehr hohes BU-Risiko für Dirigenten

Dirigenten sind, aufgrund der besonderen Fähigkeiten die sie für diesen Beruf benötigen, besonders gefährdet, krankheitsbedingt ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Darum werden Dirigenten in die Risikogruppe 6 – die höchste Risikokategorie – eingestuft.

Berufsunfähigkeit: Risikoeinstufung für Dirigenten

Berufsunfähigkeit Dirigent

Dirigenten/innen werden von den Versicherungen mehrheitlich in die BU Risikogruppe 6 eingestuft.

BU Berufsgruppe Dirigent

BU Berufsgruppe Dirigent: Risikogruppe 6

Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit ist für Dirigenten besonders hoch. Das liegt daran, dass Dirigenten sehr auf ihr Taktgefühl und ihr Gehör angewiesen sind. Letzteres beginnt naturgemäß mit steigendem Alter schlechter zu werden.

Dies wirkt sich unmittelbar auf die BU-Risikobewertung durch die Versicherer aus: Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit im Alter nachlassenden Hörvermögens stufen Versicherer Dirigenten in die Risikoklasse 6 ein.

Aus diesem Grund ist eine BU-Versicherung gar nicht, nur mit Leistungseinbußen und/oder sehr teuer zu erstehen.

Fazit: Dirigenten haben es sehr schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Und selbst wenn, ist diese mit Leistungskürzungen oder sehr hohen Beiträgen verbunden. Vergleichen Sie die Anbieter um herauszufinden, welcher in Frage kommt und welche Alternativen Sie haben.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Dirigenten

Um Ihnen die Suche nach einer guten und trotz der hohen Risikogruppe „günstigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Dirigenten zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung..

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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Dirigenten

Arbeitsbereich: Ein Dirigent leitet musizierende Ensembles (d.h. Chöre oder Orchester). Er führt die Probenarbeit durch und übernimmt die technische Koordination der beteiligten Musiker. Hierzu zählt das Vorgeben des Taktes, mit dem er das allgemeinverbind-
liche Tempo vorgibt

Bei der Bearbeitung des aufzuführenden musikalischen Werkes besitzt der Dirigent interpretatorische Gestaltungshoheit: Er arbeitet das Konzept aus, nach dem das Werk erarbeitet und aufgeführt werden soll.

Arbeitsplatz: Dirigenten kommen in Symphonie- und Rundfunkorchestern, Chören und Kapellen sowie in Theater-, Opern- und Schauspielhäusern zum Einsatz. Ferner arbeiten sie für Konzertveranstalter, Musikvereine, Musikakademien und -schulen. Darüber hinaus können Dirigenten einer Lehrtätigkeit nachgehen oder mit Öffentlichkeitsarbeit betraut sein.

Um als Dirigent arbeiten zu können, muss man an einer Musikhochschule oder Universität studieren. Nach einem vierjährigen Studium ist häufig ein direkter Berufseinstieg möglich. Wer in einer Führungsposition oder in einem spezialisierten Aufgabenfeld arbeiten will, muss jedoch zumeist als Zusatzqualifikation ein Masterstudium (Dauer: zwei Jahre) absolviert haben.

Beschäftigungsverhältnis: Dirigenten sind oftmals festangestellte Arbeitnehmer. Es gibt jedoch auch zahlreiche Dirigenten, die als Freiberufler tätig sind. Auf Grund ihrer künstlerischen Tätigkeit sind sie im Standardfall von der Gewerbesteuer befreit.

BU Infothek Dirigent

Wie hoch ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Dirigenten?

Als Dirigent tragen Sie leider ein sehr hohes Risiko für Berufsunfähigkeit: Versicherer stufen den Beruf in der Regel in die höchste Risikogruppe 6 ein. Damit sind Ihre Aussichten auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eher gering. Sie sollten aber dennoch versuchen, einen Tarif abzuschließen ‒ am besten mithilfe eines Versicherungsexperten.

Ist es sinnvoll, andere Tarife mit einer BU zu kombinieren?

Die Kombination einer BU für Dirigenten mit einer Altersvorsorge ist möglich und wird auch immer wieder angeboten. Sinnvoll ist so ein Kombivertrag in der Regel aber nicht, da oft nur die Bedingungen für eine der beiden Versicherungen gut sind. Häufig lassen sich in der BU z.B. nur kleine Renten absichern. Außerdem können Sie nicht nur einen der Verträge kündigen: Wollen Sie sich von einem trennen, sind Sie beide los.

Welche Erkrankungen muss ich bei der Gesundheitsprüfung nennen?

Grundsätzlich müssen Sie alles nennen, wonach gefragt wird. Damit Sie nichts vergessen, sollten Sie systematisch vorgehen und Ihre Patientenunterlagen der Abfragezeiträume einsehen. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie überhaupt einen Vertrag erhalten. Sie brauchen aber auch nicht ungefragt Auskünfte zu erteilen.